Entscheidungsvorlage - FB 61/0280/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, keinen „Elternparkplatz“ in der Laurentiusstraße anzulegen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Anlass

Die Fraktionen von CDU und SPD in der Bezirksvertretung Laurensberg haben am 22.05.2015 die Behandlung des Themas „Elternparkplatz Laurentiusstraße“ beantragt. Sie bitten die Verwaltung zu prüfen, ob die Einführung sogenannter „Elternparkplätze“ im Bereich  Lauentiusstraße 34 bis zum Seniorenheim umsetzbar ist. Hier wird an einen werktäglichen Zeitraum von 7:30 Uhr bis 9:00 Uhr gedacht, indem die Parkplätze nur durch Eltern und auch nur zum „Halten“ genutzt werden dürfen.

Die Laurentiusstraße, im Bereich der Einmündung Pannhauser Straße bis zur Grundschule, wird morgendlich zusätzlich zum Anwohnerverkehr durch Eltern genutzt, die ihre Kinder in die Schule sowie in den Kindergarten bringen. Im Antrag wird ausgeführt, dass teilweise verbotswidrig gehalten und geparkt wird, sodass der in diesem Bereich fahrende Busverkehr deutlich beeinträchtigt wird oder sogar zum Stillstand kommt, da Fahrzeuge den Bereich nicht mehr passieren können (siehe Anlage 1).

 

Prüfung

Der Kreuzungsbereich Pannhauserstr. / Laurentiusstr. wurde eine Woche lang zwischen 7:30 und 8:20 Uhr beobachtet. Dabei stellte sich heraus, dass die Mehrzahl der Falschparker Eltern von Kindergartenkindern waren, die ihre Kinder bis zum Kindergarten begleiteten. Auch einige Grundschulkinder wurden von dieser Stelle aus zur Schule begleitet. In wenigen Fällen wird diese Stelle nur als Absetzpunkt benutzt.

Seit 2008 führt der Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen an Grundschulen das Mobilitätsprojekt „zur Förderung der eigenständigen Mobilität von Schülerinnen und Schülern an Aachener Grundschulen“ durch. Ein Baustein bei diesem Projekt ist die Überprüfung und ggfl. Einrichtung sogenannter Elternhaltestellen. In einigen Fällen ist es wegen des großen Einzugsbereichs der Grundschulen sinnvoll Elternhaltestellen einzurichten, die so weit von der Schule entfernt liegen sollen, dass zum einen der sensible Bereich vor der Schule entlastet wird und zum anderen die Kinder den restlichen Weg problemlos zu Fuß gehen können. Dazu wird in der Regel ein zeitlich begrenztes eingeschränktes Halteverbot eingerichtet und ein zusätzliches Hinweisschild „Elternhaltestelle“ (Anlage 2) angebracht. Diese Bereiche können verkehrsrechtlich nicht nur für Eltern reserviert werden. Jeder kann dort Liefer- und Ladetätigkeiten ausüben. Damit die Elternhaltestellen funktionieren, dürfen die Eltern dort nur anhalten, die Kinder raus lassen und weiterfahren. Daher können Elternhaltestellen nicht bei Kindergärten eingerichtet werden, da die Kinder von ihren Eltern zur Kita begleitet werden müssen.

Die beantragte Stelle befindet sich in deutlich kürzerer Entfernung zur Grundschule, als von der Stadtverwaltung grundsätzlich beabsichtigt.

 

Zudem liegt ein Schreiben der GGS Laurenberg vor, die sich gegen die Einrichtung einer Elternhaltestelle ausspricht. Die Schulkonferenz  der GGS Laurensberg hat in der Sitzung vom 10.09.2015 folgenden Beschluss gefasst: „Die Errichtung einer Elternhaltestelle läuft unserem erfolgreichen Verkehrszähmerprojekt entgegen. Bewusst sollen die Kinder sternförmig zu Fuß zur Schule gehen und Autos aus den angrenzenden Straßen (Vetschauer Str. Laurentiusstraße, Pannhauser Str., Rathausstraße) und den Schulwegen zur GGS Laurensberg fern gehalten werden. Die Schulkonferenz der GGS Laurensberg lehnt eine Elternhaltestelle ab. Sie wäre ein falsches Signal. In Zusammenarbeit mit der Verkehrspolizei wollen wir unsere Kinder weiter stärken und sie auf dem Schulweg zu Fuß und per Bus unterstützen. Eine Elternhaltestelle würde unweigerlich wieder zu einer Verkehrsbündelung bzw. – konzentration führen, die weitere Gefahren birgt.“ (Anlage 3)

 

Empfehlung

Auf die Einrichtung einer Elternhaltestelle sollte verzichtet werden. Sie würde im Wesentlichen von Eltern des Kindergartens genutzt werden, die im Regelfall das angeordnete Parkverbot nicht nutzen könnten. Zur Lösung dieser Bringproblematik sollte darauf hingewirkt werden, dass den Eltern des Kindergartens andere Parkplatzmöglichkeiten empfohlen und sie grundsätzlich auf andere Transportmöglichkeiten hingewiesen werden.

 

Für die Eltern, die von der Rathausstr. kommen, existieren gute Parkmöglichkeiten im Bereich des Montessori Kindergartens. Eltern, die von der Pannhauser Str. anfahren, können den Liefer- und Ladebereich beim Friedhof nutzen. Für Eltern, die von der Roermonderstr. kommen, sind Parkmöglichkeiten im vorderen Bereich der Laurentiusstraße vorhanden. Von dort kann dann jeweils der Kindergarten zu Fuß erreicht werden kann.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2015

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2015

Ansatz 2016 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff.

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Auszahlungen

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2015

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2015

Ansatz 2016 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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