Kenntnisnahme - FB 36/0066/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Kornelimünster/ Walheim nimmt die Forstwirtschaftspläne für das Forstwirtschaftsjahr 2016 für den Münsterwald zustimmend zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Forstwirtschaftsplan 2016

Die Forstwirtschaftspläne basieren auf der mittelfristigen Betriebsplanung (so genannte Forsteinrichtung) vom 1.10.2003. Diese war zum 01.10.2013 abgelaufen und wurde mit Zustimmung der Unteren Forstbehörde bis heute fortgeschrieben.

Zurzeit wird die Forsteinrichtung durch ein qualifiziertes Forsteinrichtungsbüro überarbeitet. Bisher sind rund 50 Prozent der Waldfläche inventarisiert und beplant. Die endgültigen Ergebnisse werden im Januar 2016 erwartet.

 

a) Holzeinschlag

 

*)Alh = andere Laubbäume mit hoher Umtriebszeit (Esche, Bergahorn, Kirsche)

Aln = andere Laubbäume mit niedr. Umtriebszeit (Roteiche, Birke, Roterle, Eberesche, Robinie, Rosskastanie)


Vollzug und Einschlagsplanung

Der jährliche Hiebssatz wird im Forstbetrieb durch die Forsteinrichtung festgelegt und gibt die flächenbezogene nachhaltig einschlagbare Holzmenge in Festmeter (entspricht Kubikmeter) an. Er ist nach Holzartengruppen unterteilt und wird so bemessen, dass die Ertragskraft des Waldes sowie die Nachhaltigkeit der Waldfunktionen erhalten bleiben.

Aufgrund des zurückhaltenden Holzeinschlags in der Vergangenheit könnten im kommenden Jahr 1.987 fm genutzt werden. Geplant sind dagegen 4.201 fm, mit Schwerpunkt in der Baumart Fichte. Auch wenn sich die Holzmarktsituation für Fichtenstamm- und kurzholz im vergangenen Jahr etwas verschlechtert hat (Preisrückgang ca.  8-10%), sind die Preise nach wie vor attraktiv. Die Nachfrage nach Laubstammholz ist weiterhin schwach. Auch die Brennholznachfrage durch gewerbliche Brennholzkunden (LKW-verladenes Brennholz, baumlang) ist aufgrund des warmen Winters 2014/2015 und des aktuell niedrigen Ölpreises rückläufig.

Über den gesamten Forsteinrichtungszeitraum (13 Jahre) betrachtet wurde der Holzeinschlag trotz zahlreicher Sturmereignisse nur um 3 % überschritten. Im Sinne einer nachhaltigen, aber auch umweltgerechten und marktkonformen Holznutzung wurden die Laubholzvorräte geringfügig aufgebaut und die Nadelholzvorräte geringfügig abgebaut.

 

b) Kulturen, Wege, Erholung

Kulturbegründung

In diesem Jahr werden im Zuge von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen[1] für das Baugebiet Erzberger Allee 3.000 Buchen und 500 Schwarzerlen West gepflanzt, um in einer vorhandenen Fichtenmonokultur einen Baumartenwechsel herbei zu führen. Dieser Baumartenwechsel auf naturschutzfachlich geeigneten Standorten erfüllt die Anforderungen eines multifunktionalen Ausgleichs, d.h. die Maßnahme dient sowohl dem Bodenschutz als auch der Aufwertung von Natur und Landschaft.

Kulturpflege/Kultursicherung

Anpflanzungen auf Freiflächen wie auch der Buchenvoranbau unter Nadelwäldern bedürfen in den ersten Jahren der Pflege, da die Konkurrenz durch Brombeere und Adlerfarn die Kulturen gefährdet. Die Flächen werden je nach Entwicklung der Begleitflora 3 bis 5 Jahre freigeschnitten.

Weiterhin ist geplant, die dicht aufwachsende Naturverjüngung (v. a. beim Nadelholz) zu „vereinzeln“, einerseits um in diesem jungen Alter gut veranlagte Bäume kostengünstig zu fördern, andererseits um Begleitbaumarten (bspw. Ebereschen, Ahorn, Eschen) dauerhaft zu etablieren.

Geplant sind diese Maßnahmen für den kommenden Sommer auf insgesamt 4 ha.

Jungwuchspflege

Im Alter von rund 10 - 20 Jahren werden die favorisierten Bäume nach den Kriterien Vitalität, Stabilität, Qualität und Verteilung ausgewählt und gefördert. Unerwünschte Bäume werden bei den Pflegearbeiten zurückgedrängt. Ziel ist es, einen gesunden und artenreichen Mischwald aufzubauen, auch im Hinblick auf mögliche Folgen des Klimawandels (Sturm, Trockenperioden, usw.). Die Pflegeeingriffe erstrecken sich auf insgesamt 11,5 ha.

Waldschutz

In Gebieten mit einem geringen Äsungsangebot für Wild (wenige Gräser, Kräuter etc. in der Bodenschicht) ist die Verbissbelastung an Forstpflanzen meist hoch. Ungünstig sind die Bedingungen vor allem in den geschlossenen Fichtenmonokulturen des Münsterwaldes. Trotz intensiver Bejagung ist die Wilddichte noch nicht in allen Bereichen auf dem gewünschten Niveau, insbesondere dort nicht, wo durch den Sturm Kyrill große Dickungen entstanden sind (Bereich um Kitzenhaus). Diese Flächen lassen sich nur schwer bejagen. Daher wird es weiterhin nötig sein, Verbissschutzmittel aufzubringen.
Geplant ist ein zweimaliger Schutz auf rund 7 ha (jeweils im Sommer und im Winter).

Erfreulicherweise hat sich trotz des teils heißen Sommers keine nennenswerte Borkenkäferpopulation entwickelt. Bis auf Einzelbäume und kleine Baumgruppen ist kein Kalamitätsholz angefallen.

Wegebau/Wegeunterhaltung

Diverse sand-/wassergebundene Waldwege wurden im Jahr 2015 neu aufgeschottert. Ziel ist es, die Wegesubstanz auf dem vorhandenen Niveau zu halten. Die Unterhaltungsarbeiten werden überwiegend in Eigenregie durchgeführt.

Darüber hinaus sind Verkehrssicherungsmaßnahmen an der Himmelsleiter vorgesehen. Diese erfolgen mit Unterstützung des Landesbetriebs Straßen NRW.

Erholungseinrichtungen

Keine Maßnahmen geplant.

 

c) Fremdaufträge

      Kosten für die Holzbringung: Das in Eigenregie aufgearbeitete Holz (v. a. Laubholz) muss durch Unternehmer bis an die LKW-befahrbaren Wege geliefert werden. Für diese Arbeiten werden Kosten in Höhe von 25.000 Euro kalkuliert.

      Verkehrssicherungsmaßnahmen: ca. 10.000 Euro

      Ankauf von Pflanzen inklusive Pflanzung: ca. 6.000 Euro (Pflanzung in Eigenregie)

      Verbiss- und Fegeschutz: ca. 2.000 Euro

      Unterhaltungsarbeiten an sand-/wassergebundenen Wegen, Gräben und Böschungen, Erhaltung des Lichtraumprofils, Wegebaumaterial: ca. 3.000 Euro

 


[1] Eingriffe in Natur und Landschaft, die nicht vermieden werden können, sind kompensationspflichtig. Der Verursacher dieser nachhaltigen Beeinträchtigung ist aufgrund naturschutz- und bauplanungsrechtlicher Regelungen verpflichtet, den entstandenen Eingriff im Rahmen der jeweiligen rechtlichen Vorschrift zu kompensieren, um die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes langfristig zu bewahren. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind auf Dauer anzulegen, zu pflegen und rechtlich zu sichern.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Kosten für Unternehmerleistungen:

      Kosten für die Holzbringung:25.000 Euro

      Verkehrssicherung:10.000 Euro

      Ankauf von Pflanzen, tw. Pflanzung:  6.000 Euro

      Ankauf v. Verbiss- und Fegeschutzmittel: 2.000 Euro

      Wegebau inkl. Umbau v. Schwarzdecken:    3.000 Euro

Summe:              46.000 Euro

 

 

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