Entscheidungsvorlage - FB 61/0285/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Schleidener Straße, Parkstreifen vor den Häusern 221 bis 235Antrag GRÜNE Fraktion vom 14.04.2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/700
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Entscheidung
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28.10.2015
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die GRÜNE Fraktion in der Bezirksvertretung Kornelimünster / Walheim beantragt die vorübergehende Markierung eines Parkstreifens vor den Häusern 221 bis 235, damit Besucherfahrzeuge nicht im durchgehenden privaten Geh- und Zufahrtsbereich vor den Häusern oder zwischen den Bäumen hinter dem Fahrbahnrand parken müssen. Diese Maßnahme soll auch den nach Walheim einfahrenden Verkehr verlangsamen, bis der zweite Bauabschnitt zur Umgestaltung der Schleidener Straße ausgeführt wird.
Die vorh. Zufahrt-, Stellplatz- und Gehwegsituation wurde vom Bauträger hergestellt und mit den Eigentümern vertraglich geregelt und die daraus resultierenden Gegebenheiten somit akzeptiert.
In diesem Bereich der Schleidener Straße ist kein Halteverbot ausgeschildert, deshalb ist Fahrbahnrandparken auch ohne Markierung zulässig. Die Verwaltung hält aus dem Grund, aber auch im Hinblick auf die geplante zukünftige Querschnittsgestaltung im Rahmen des zweiten Bauabschnittes, eine vorübergehende Parkstreifenmarkierung in der Fahrbahn für nicht erforderlich.
Die beschlossene Umgestaltung der Schleidener Straße sieht beidseitig Schutzstreifen für Radfahrer vor, es verbleibt kein Platz für Parkstreifen im Fahrbahnbereich. Im Graben- und Baumbereich vor den Häusern 221 bis 235 kann aufgrund des Baum- und Wurzelschutzes kein Parkstreifen realisiert und deshalb auch kein Parken geduldet werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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257,4 kB
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