Kenntnisnahme - BA 4/0029/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1.Nerscheider Weg, Streckengebot "30" in Höhe der Kindertagesstätte Schleckheim

Für die letzte Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim am 17.06.2015
hat die Verwaltung mitgeteilt, dass die Tempo 30-Regelung im Nerscheider Weg in Höhe der

Kindertagesstätte Schleckheim aufgehoben wird, weil Kindertagesstätten nicht zu den

schützenswerten Einrichtungen im Sinne des Schulwegsicherungserlasses zählen und auch der

Straßenverlauf keine besondere Gefahrenstelle für eine Geschwindigkeitsreduzierung darstellt.

Zwischenzeitlich hat eine erneute Prüfung der Straßenverkehrsbehörde zusammen mit Vertretern der Polizei , der Verkehrsplanung und des Straßenbaus ergeben, dass die im Bestand vorhandenen Gehwegbreiten von 1,60 m auf der Seite der Kindertagesstätte und 1,30 m auf der gegenüberliegenden Straßenseite beim allmorgendlichen Fußgängeraufkommen mit Kleinkindern und Kinderwagen zur dortigen Kindertagesstätte durchaus das Risiko bergen, dass Fußgänger von mit innerörtlicher Geschwindigkeit vorbeifahrenden Kraftfahrzeugen gefährdet werden könnten. Weil es sich beim Nerscheider Weg um eine Gemeindestraße und nicht um eine klassifizierte Straße handelt, an die höhere Anforderungen bezüglich Geschwindigkeitsbeschränkungen zu stellen sind, haben die Fachdienststellen Einigkeit darin erzielt, zum Schutz der Fußgänger auf den recht schmalen Gehwegen mit der Wiedereröffnung der umgebauten Kindertagesstätte das früher dort vorhandene Streckengebot "30" mit zeitlicher Beschränkung wieder auszuschildern.

 

Die Verwaltung betont, dass es sich hier um eine Einzelfallentscheidung handelt, die nur wegen der Kombination geringe Gehwegbreite und Hauptzugang zur Kindertagesstätte so getroffen worden ist. Dem Wunsche der Bezirksvertretung wird somit materiell entsprochen.

 

2.II. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 852 A - Münsterstraße – Wohnen und Arbeiten -

Der Planungsausschuss hat am 15.05.2014 nach Empfehlung durch die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim am 30.04.2014 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 852 A zu ändern und die öffentliche Auslegung durchzuführen. Die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB der II. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 852 A - Münsterstraße - Wohnen und Arbeiten - fand in der Zeit vom 02.06.2014 bis einschließlich 04.07.2014 statt. Während dieser Zeit sind keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen von Bürgern bzw. Behörden eingegangen.

Aus diesem Grund ist weder in der Bezirksvertretung noch im Planungsausschuss eine Beratung notwendig.

Dem Rat der Stadt Aachen wird die II. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 852 A - Münsterstraße - Wohnen und Arbeiten - am 09.12.2015 zum Satzungsbeschluss vorgelegt.

 

3.Napoleonsberg, Sanierung der Stützwand und Radverkehrsführung zwischen Steinkaulplatz und Korneliusmarkt

 

Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) nimmt zur Beratung dieser Angelegenheit
in der Bezirksvertretung bzw. im Mobilitätsausschuss wie folgt Stellung:

 

- In den Querschnitten der Verwaltung fehlt ein wichtiges Detail: In  Fahrtrichtung Walheim befinden sich auf einem Großteil der Strecke Parkstände neben dem geplanten Fahrradschutzstreifen. Das hat aber zur Folge, dass (laut ERA 2010) zusätzlich ein Sicherheitstrennstreifen von 0,5 m neben den Längsparkständen unabdingbar ist. Die Fahrbahnbreiten würden sich damit auf 3,30 m je Fahrtrichtung reduzieren. Ob das für den

Schwerlastverkehr und die Busse der ASEAG noch ausreichend ist, wäre zu prüfen.

 

- Der Gehweg auf der Indeseite wird kaum von Fußgängern genutzt. Fußgänger vom Korneliusmarkt gehen entweder den Eifelsteig über den Abteigarten zum Steinkaulplatz oder sie wechseln direkt an der LSA Korneliusmarkt die Straßenseite. Im Gegensatz zum kaum genutzten Gehweg am Fluss entlang wäre eher eine Verbreiterung des stark genutzten Gehwegs auf der Bergseite notwendig. 600.000 € für einen kaum genutzten Gehweg sind sehr viel Geld, eher sollte der Gehweg auf der Bergseite dafür verbreitert werden.

 

- Bergab können die Radfahrer eher im Verkehr mitschwimmen, während bergauf eine Radverkehrsanlage dringend erforderlich ist. Eine Führung der Radfahrer auf dem Gehweg ist allerdings problematisch, da die meisten Radfahrer links zum Steinkaulplatz abbiegen wollen. Aufgrund der Bordsteinkante können sie den Linksabbieger zum Steinkaulplatz allerdings nicht erreichen und müssen sich dann im Kreuzungsbereich Steinkaulplatz irgendwie durchwurschteln.

 

Der ADFC schlägt daher folgende Variante vor:

Als Basis wird die preiswertere Variante II gewählt. Die Gehwegbreite auf der Flussseite bleibt unverändert. Zusätzlich wird ein Fahrradschutzstreifen in Fahrtrichtung Steinkaulplatz auf der Fahrbahn markiert. Da in dieser Fahrtrichtung keine Längsparkstände vorhanden sind, ist auch kein Sicherheitstrennstreifen erforderlich. Zu prüfen wäre, inwieweit der bergseitige Gehweg zwischen Korneliusmarkt und Schraungracht mit vertretbarem Aufwand verbreitert werden kann, da dieser Gehweg stark genutzt wird.

 

4.Behindertengerechter Ausbau von Bürgersteigen

Antrag der CDU-BF vom 12.03.2015

 

Der Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen teilt mit, dass diese Maßnahme in das Programm Mittel für Kleinmaßnahmen 2016 aufgenommen wird. Anfang 2016 werden die durchzuführenden Maßnahmen vorgestellt.

5.Verkehrssituation Dorffer Straße / Schildchenweg

Fehlende Aufbringung des Piktogramms

 

Die Stellungnahme des Fachbereichs Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen ist als Anlage beigefügt.

 

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Anlagen

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