Kenntnisnahme - FB 36/0070/WP17

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Anlass

Die Bezirksregierung Köln hat die 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Aachen (kurz: LRP) zum 01. September 2015 in Kraft gesetzt. Der Vorsitzende des Mobilitätsausschusses hat die Verwaltung jetzt gebeten, über den aktuellen Sachstand der Umsetzung einzelner Maßnahmen, speziell über Maßnahme MF4 des Luftreinhalteplans „Innovationsstrategie ASEAG Busflotte (und Subunternehmer)“ zu berichten.

 

  1. Aktueller Sachstand

Erwartungsgemäß befinden sich so kurz nach Verabschiedung des Luftreinhalteplans 2015 die meisten Maßnahmen und Projekte des Plans noch in der Vorbereitung bzw. Projektierung. Da nach jetzigem Stand frühestens zum Jahreswechsel erste Ergebnisse bzw. Zwischenschritte vermeldet werden können, plant die Verwaltung, im kommenden Frühjahr über die Luftqualitätsentwicklung 2015 (Auswertung der Messwerte 2015) und den Stand der LRP-Umsetzung ausführlich zu berichten.

 

Wegen der besonderen Bedeutung wird aber schon an dieser Stelle ein kurzer Zwischenbericht über die aktuellen Entwicklungen zum Thema „Busflottenmodernisierung“ gegeben.

 

MF 4: Innovationsstrategie ASEAG Busflotte (und Subunternehmer)

Die im Luftreinhalteplan verankerte Innovationsstrategie gilt nachweislich als Kernbaustein zur Verbesserung der Luftqualität an verschiedenen innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen. Die Strategie bedarf erheblicher zusätzlicher Finanzzuweisungen der Stadt Aachen an die ASEAG, deren Höhe im LRP für die Jahre 2015 – 2017 mit insgesamt etwa 1,3 Mio. Euro kalkuliert wurde.

 

Ergänzend gilt es, für die Busflotte von ASEAG bzw. deren Subunternehmer die gesetzlichen Anforderungen der Umweltzone (Einführung zum 1. Februar 2016) einzuhalten. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass in NRW – mit Blick auf die schwierige wirtschaftliche Lage des Öffentlichen Nahverkehrs – bis zum 31.12.2017 Ausnahmen / Befreiungen zum Befahren der Umweltzone für solche Busse zu erteilen sind, die u.a. zur Abdeckung bestimmter Spitzenverkehrsleistungen (Schülerverkehr, Sonderverkehrsleistungen wie CHIO, Alemannia etc.) dienen. Voraussetzung für die Erteilung einer Befreiung / Ausnahmegenehmigung ist, dass der jeweilige Bus mindestens die Schadstoffgruppe 3 hat und bereits vor dem 01.01.2011 auf den Halter zugelassen war.

 

Nach Auskunft der ASEAG stellt sich die Situation zur Umsetzung der Maßnahme MF 4 aktuell wie folgt dar:

       Die Neubeschaffung von Fahrzeugen soll – wie in Maßnahme MF 4 vorgesehen - im Jahr 2016 auf 20 Neufahrzeuge (Euro 6), davon nach Möglichkeit 6 Elektrobusse, gefördert über das „Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG)“, angehoben werden. Für 2015 ist die Aufstockung nicht mehr machbar; insoweit bleibt es bei der  Beschaffung von 14 neuen Bussen mit Euro 6; diese werden zum Jahreswechsel geliefert.

 

 

       Eine Nachrüstung von Partikelfiltern bei den Bussen der ASEAG ist aufgrund der Ausnahmeregelung bis 31.12.2017 nicht erforderlich, um den gesetzlichen Anforderungen der Umweltzone gerecht zu werden. Allein durch Neubeschaffung von mindestens 14 Fahrzeugen pro Jahr bis 2017 werden die nicht umweltzonentauglichen Fahrzeuge ersetzt. MF 4 sieht die erweiterte Neubeschaffung von 20 Bussen pro Jahr über 3 Jahre vor, so dass der Austausch noch schneller stattfindet.

 

       Bei den Subunternehmern geht die ASEAG davon aus, dass durch verstärkte Neubeschaffung und Dispositionsanpassungen die Anforderungen an die Umweltzone ebenfalls zum Ende der Ausnahmeregelung (31.12.2017) erfüllt werden. Die Umweltzonentauglichkeit der Busflotte ist insoweit zum Stichtag gegeben.

 

       Darüber hinaus wird ein Einbau von Nachrüstsystemen zur Stickoxydreduzierung (NOx) bei der ASEAG-Flotte unter technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten geprüft.

 

 

  1. Sachstand zum Maßnahmenpaket des Luftreinhalteplans 2009

 

Eine Reihe von Maßnahmen des alten LRP 2009 wurde in die neue Maßnahmenstruktur der Fortschreibung 2015 übernommen und mit neuen Schwerpunkten sowie aktualisierten Zielsetzungen weitergeführt. Der letzte Sachstandsbericht zum LRP 2009 und eine Überleitungsliste in die neue Maßnahmenstruktur ist unter www.aachen.de/umweltzone eingestellt.

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Loading...