Kenntnisnahme - FB 61/0288/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

1. Anlass

Im Zusammenhang mit der Umgestaltung des Kreuzungsbereichs Schurzelter Straße / Süsterfeldstraße zum Kreisverkehr wurde seitens der Bezirksvertretung eine kurzfristige provisorische Querungshilfe in der Süsterfeldstraße gefordert. In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg vom 10.06.2015 wurden dazu von der Verwaltung vier unterschiedliche Varianten vorgestellt.

 

In der Abstimmung mit Polizei und ASEAG wurde die von der Bezirksvertretung beschlossene Variante (mit baulicher Mittelinsel und Fahrbahnverbreiterung als Vorstufe zum Kreisverkehr) aufgrund der Kosten als nicht vertretbar eingestuft. Die verkehrslenkenden Dienststellen stimmten der Anlage eines provisorischen Gehwegs in Asphalt zu, sahen jedoch aus Unfallsicht keinen Handlungsbedarf und hielten eine provisorische Querungshilfe im Hinblick auf den geplanten Kreisverkehr für unverhältnismäßig. Des Weiteren wurde die beschlossene Variante von der Verwaltung als kritisch eingestuft, da ein vorgezogener Teilumbau nicht förderfähig ist und die Gesamtförderung des Projekts in Höhe von 65% der förderungsfähigen Baukosten wegen einer möglichen Unterschreitung der Bagatellgrenze ebenfalls gefährdet wird.

 

Aufgrund dessen erarbeitete die Verwaltung kurzfristig für die Sitzung des Mobilitätsauschusses vom 18.06.2015 eine Alternative zur beschlossenen Variante. Die Vorlage wurde vom Mobilitätsausschuss an die Bezirksvertretung zurückverwiesen mit der Bitte, diese unter Berücksichtigung der alternativen Variante erneut zu beraten. Die entsprechende Vorlage für die Sitzung der Bezirksvertretung am 02.09.2015 mit den Ausführungen zur alternativen Planung wurde von FB 20 und Dez. II nicht mitgezeichnet. Eine Maßnahme, die eine mögliche Förderung gefährde, wurde zudem abgelehnt.

 

Für die nächste Sitzung der Bezirksvertretung Laurensberg wurde gebeten, mögliche und zeitnah umsetzbare Möglichkeiten für eine provisorische Maßnahme darzustellen, da nach Auffassung der Bezirksvertretung dringender Handlungsbedarf geboten ist.

 

2. Planung

Als finanziell angemessene, provisorische Querungshilfen, die zudem ohne Tiefbauarbeiten kurzfristig umgesetzt werden können, kommen Markierungslösungen in Betracht:

 

Variante 1: einseitige Einengung in Richtung Schurzelter Straße (vgl. Anlage 1)

Durch eine einseitige Einengung der Süsterfeldstraße in Richtung Schurzelter Straße von etwa 7,00 m Länge bei 3,50 m Restfahrbahnbreite werden die Geschwindigkeiten der aus Richtung Toledoring einfahrenden Kfz gemindert sowie die zu querende Fahrbahnbreite und das dadurch bedingte Gefahrenpotential für Fußgänger verringert. Der vorgezogene Seitenraum wird als Markierungslösung mit Leitschwellen hergestellt.

 

Variante 2: einseitige Einengung in Richtung Toledoring (vgl. Anlage 2)

Die Fahrbahn der Süsterfeldstraße wird in dieser Variante ebenfalls einseitig eingeengt, allerdings in Richtung Toledoring, so dass Fahrzeuge aus Richtung Schurzelter Straße wartepflichtig sind.

 

Variante 3: Einengung durch beidseitig vorgezogene Seitenräume (vgl. Anlage 3)

Diese Variante berücksichtigt beidseitig vorgezogene Seitenräume. Die Begrenzungslinien der Fahrbahn werden jeweils um 70 cm vorgezogen, so dass bei einer Restfahrbahnbreite von etwa 4,80 m Pkw-Begegnungsverkehr weiterhin ermöglicht wird.

 

In allen Varianten wird der endende Gehweg der Süsterfeldstraße auf der gegenüberliegenden Seite mit Asphalt oder alternativ einem Schotter-Splitt-Gemisch bis zur Schurzelter Straße fortgeführt. Gegen die dafür notwendige kurzfristige Nutzung der verpachteten Fläche bestehen wegen der geringen Flächengröße wie im vorliegenden Fall keine Bedenken.

 

3. Fazit und Empfehlung

Die Verwaltung bleibt bei ihrer Haltung, dass eine zusätzliche provisorische Querungshilfe bei dem für 2017 anstehenden Gesamtumbau sowohl hinsichtlich der Kosten als auch des Personalaufwandes nicht verhältnismäßig ist. Das beauftragte Büro erarbeitet aktuell die Umbaupläne, ein Einplanungsantrag ist gestellt. Sollte in der politischen Beratung dennoch auf eine zusätzliche provisorische Maßnahme Wert gelegt werden, gibt die Verwaltung folgende Empfehlung:

 

Gemäß Richtlinien sollte an Hauptverkehrsstraßen die Standardfahrbahnbreite (in diesem Fall mindestens 6,00 m) nicht unterschritten werden. Aufgrund der ebenfalls für Hauptverkehrsstraßen unüblichen Tempo-30-Regelung ist die Einengung hier aus Sicht der Verwaltung jedoch möglich. Die ASEAG spricht sich gegen eine Einengung der Fahrbahn aus, da diese bei der vorhandenen Verkehrsbelastung immer wieder zum Warten und zur Fahrzeitverzögerung führen dürfte.

 

Das Arbeitsprogramm für Straßenbauarbeiten in 2015 und 2016 steht fest. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine kurzfristige Umsetzung der Maßnahme in 2016 nur möglich ist, wenn eine andere Maßnahme dafür zurückgestellt wird.

 

Ein einseitig vorgezogener Seitenraum hat einen verkehrsberuhigenden Effekt und verbessert die Sichtverhältnisse für querende Fußgänger und Radfahrer. Im Begegnungsverkehr ist klar definiert, welches Fahrzeug wartepflichtig ist, so dass nur geringe Störungen im Verkehrsablauf zu erwarten sind. Das Geschwindigkeitsniveau in Richtung Schurzelter Straße ist zwar geringfügig höher als in Richtung Toledoring, aufgrund der ungünstigeren Sichtverhältnisse empfiehlt die Verwaltung jedoch, die Einengung (mit der damit verbundenen Wartepflicht bei Gegenverkehr) in Richtung Toledoring einzurichten (Variante 2).

 

Kosten und finanzielle Auswirkungen

Die Herstellungskosten für die drei von der Verwaltung vorgestellten Varianten betragen jeweils ca. 7.500 €. Davon entfallen im Einzelnen:

-          ca. 1.000 € auf die Fahrbahnmarkierung,

-          etwa 2.000 € auf die Leitschwellen

-          und ca. 4.500 € auf den provisorischen Gehweg inkl. Bodenabtrag.

 

Da es sich um eine zeitlich befristete Maßnahme handelt, wären die Aufwendungen hierfür ausschließlich konsumtiv. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2016 ff. wurden unter dem konsumtiven PSP- Element 4-120102-947-2 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum -J-“ wurden Mittel i. H. v. 116.500 € eingeplant. Die Einplanung der Mittel in den Haushalt 2016 ff. gilt vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Aachen sowie der Genehmigung durch die Bezirksregierung.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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0

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0

Auszahlungen

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Ergebnis

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0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben

 

 

 

PSP-Element 4-120102-947-2 (jährliche Maßnahme)

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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0

0

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0

Personal-/

Sachaufwand

116.500,00

116.500,00

0

0

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Abschreibungen

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0

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Ergebnis

116.500,00

116.500,00

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben

 

 

 

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Anlagen

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