Entscheidungsvorlage - A 61/0201/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Planungsausschuss stimmt einer Fristverlängerung zur Einreichung vollständiger und genehmigungsfähiger Bauanträge bzw. Bauvorlagen auf 18 Monate zu und empfiehlt dem Rat, diese Fristverlängerung zum Gegenstand des 1. Änderungsvertrages zum Durchführungsvertrag zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Aachen zu machen.

 

Der Rat nimmt den Beschluss des Planungsausschusses vom 29.09.2005 über die Fristverlängerung zur Einreichung vollständiger und genehmigungsfähiger Bauanträge bzw. Bauvorlagen auf 18 Monate zur Kenntnis und beschließt, diese Fristverlängerung zum Gegenstand des 1. Änderungsvertrages zum Durchführungsvertrag zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Aachen zu machen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Durchführungsvertrag vom 31.08. / 07.09.2004 hat sich die Vorhabenträgerin verpflichtet, innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach Inkrafttreten der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 857 vollständige und genehmigungsfähige Bauanträge bzw. Bauvorlagen bei der Stadt – Bauordnungsamt – einzureichen.

 

Nunmehr hat die Vorhabenträgerin aus ökonomischen und organisatorischen Gründen um eine Fristverlängerung von 6 Monaten gebeten. Da die Realisierung des Bauvorhabens auf Grund einer entsprechenden Fristverlängerung keinesfalls gefährdet ist, kann die Frist zur Einreichung der v. g. Bauanträge bzw. Bauvorlagen in einem 1. Änderungsvertrag zum bestehenden Durchführungsvertrag entsprechend verlängert werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, einer Fristverlängerung zur Einreichung vollständiger und genehmigungsfähiger Bauanträge bzw. Bauvorlagen auf 18 Monate zuzustimmen und dem Rat zu empfehlen, diese Fristverlängerung zum Gegenstand des 1. Änderungsvertrages zum Durchführungsvertrag zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Aachen zu machen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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