Entscheidungsvorlage - E 18/0043/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Abfallgebührensatzung der Stadt Aachen-Gebührenbedarfsberechnung 2016-
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
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Anhörung/Empfehlung
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03.11.2015
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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01.12.2015
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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09.12.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
- Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Beibehaltung der derzeit gültigen Abfallgebühren für das Jahr 2016 zu beschließen.
- Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Finanzausschusses die Beibehaltung der derzeit gültigen Abfallgebühren für das Jahr 2016.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Aus Sicht der Finanzsteuerung ist eine Gebührenerhöhung der Abfallgebühren für das Jahr 2016 nicht erforderlich.
Die unter Berücksichtigung der voraussichtlichen städtischen Gebühreneinnahmen 2016 entstehende Unterdeckung in Höhe von 2.518.776,61 € kann 2016 letztmalig aus dem Sonderposten der Abfallwirtschaft entnommen werden.
Sollten die Unterdeckungen ab 2017 nicht durch innerbetriebliche Einsparungen oder strukturelle Veränderungen beim E 18 aufgefangen werden können, so ist ab 2017 eine Gebührenerhöhung unumgänglich.
Die Gebührenbedarfsberechnung 2016 ist als Anlage beigefügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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172,9 kB
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