Entscheidungsvorlage - FB 45/0149/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Über- und ausserplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen - Haushaltsjahr 20153. Bericht über die Fallzahlen und Kostenentwicklung im Bereich der Hilfen zur Erziehung und Maßnahmen nach § 35a SGB VIII für das Haushaltsjahr 2015 (01.01. - 23.09.2015)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- 45/300; 45/100
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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03.11.2015
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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11.11.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt:
- beim PSP-Element 4-060301-916-5 „Hilfen für jugendliche Flüchtlinge“ i. V. m. Kostenart 53320000 „Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen“ gemäß § 9 I 1 der Haushaltssatzung der Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel in Höhe von 3,06 Mio. Euro und
- der Bereitstellung zusätzlicher Mittel bei Finanzstelle 060301900 „Hilfen für junge Menschen und ihre Familien“ Finanzposition 73320000 „Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen“ in Höhe von 3,06 Mio Euro zuzustimmen,
wobei Erträge bei Kostenart 44820000 „Erstattungen von Gemeinden (GV)“ und Einzahlungen bei Kostenart 64820000 „Erstattungen von Gemeinden (GV)“ in gleicher Höhe erwartet werden.
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung und die Empfehlung des Kinder-und Jugendausschusses zur Kenntnis und beschließt:
- beim PSP-Element 4-060301-916-5 „Hilfen für jugendliche Flüchtlinge“ i. V. m. Kostenart 53320000 „Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen“ gemäß § 9 I 1 der Haushaltssatzung der Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel in Höhe von 3,06 Mio. Euro und
- der Bereitstellung zusätzlicher Mittel bei Finanzstelle 060301900 „Hilfen für junge Menschen und ihre Familien“ Finanzposition 73320000 „Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen“ in Höhe von 3,06 Mio Euro zuzustimmen,
wobei Erträge bei Kostenart 44820000 „Erstattungen von Gemeinden (GV)“ und Einzahlungen bei Kostenart 64820000 „Erstattungen von Gemeinden (GV)“ in gleicher Höhe erwartet werden.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Verwaltung hat die beigefügten dezidierten Anlagen zu der Fallzahlen- und Kostenentwicklung im Bereich der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe gemäß § 35 a SGB VIII erstellt.
Für den Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UMF) sind gesonderte Anlagen beigefügt.
- Ausgabenentwicklung
Der aktuelle Daten- und Erkenntnisstand (vom 23.09.2015) weist insbesondere für den Bereich der UMF seit dem letzten Datenstand (30.06.2015) weiterhin eine dynamisch steigende Entwicklung auf Für 2015 geht FB 45 nunmehr von einer Gesamtvormerkungssumme von rund 58,5 Mio. Euro aus. Die Erfahrungen und die Dynamik der letzten Monate zeigt, dass dieser Wert wie folgt differenziert betrachtet werden muss:
1.1. UMF
Auf den Bereich UMF entfallen nach jetzigem Erkenntnisstand rund 21,3 Mio. Euro an Vormerkungen mit weiter steigender Tendenz. Hier ist anzumerken, dass es sich um die hochgerechnete Jahressumme handelt, die sich durch die aktuelle Entwicklung noch verändern kann. Zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres betrug diese Vormerkungssumme 12,7 Mio. Euro! Hier wird deutlich, welche Dynamik in diesem Bereich in den letzten Monaten vorherrscht.
Zwischenzeitlich ist festzustellen, dass hierdurch die Vorbelastungssummen im UMF-Bereich höher als im HzE-Bereich liegen und zu ca. 96% in tatsächlichen Zahlungen münden. FB 45 geht aus diesem Grunde und in der Bewertung der Steigerungsraten somit von einem voraussichtlichen Jahresbedarf von rund 20,5 Mio. Euro. Zur Verfügung stehen 17,44 Mio. Euro, so dass nach jetzigem Stand eine Summe von
rund 3,06 Mio. Euro
fehlen wird.
Da davon ausgegangen werden kann, dass für die UMFs hier eine – zwar zeitversetzte – Erstattung erfolgt, kann mit entsprechend mehr Ertrag als vorgesehen gerechnet werden. Dieser Mehrertrag ist die Deckung für den Mehraufwand.
Sollten sich bis zu der Sitzung des KJA noch Veränderungen ergeben, wird dem Ausschuss ein veränderter Beschlussentwurf vorgelegt.
1.2. Klassischer HzE-Bereich
Von dem Betrag entfallen auf den „klassischen“ HzE-Bereich einschl. Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII rund 37,2 Mio. Euro. Dies ergibt bei einer Realisierungsquote von weiterhin 92 % einen Ist-Aufwand von rund 34,224 Mio. Euro, dem Haushaltsmittel in Höhe von 33,549 Mio. Euro gegenüberstehen. An Erträgen sind aktuell 2,56 Mio. Euro angeordnet (Stand 29.09.2015). Dies lässt erwarten, dass die vorgesehenen Ansätze von zusammen 3,72 Mio. Euro erreicht werden.
Somit besteht für den Bereich der „klassischen“ HzE ein zusätzlicher Deckungsbedarf i. H. v.
rund 675.000 €.
Die Verwaltung geht davon aus, das dieser Mehrbedarf –die Zustimmung des Finanzdezernats nach § 9 Abs.2 der Haushaltssatzung vorausgesetzt – mit vorhanden Aufwandspositionen gedeckt werden kann.
2. Fallzahlenentwicklung
2.1 Allgemein inkl. der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge
- In der Zeit vom 01.01.2015 bis zum 30.09.2015 wurden bereits 3.808 Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfen bearbeitet. Im Vergleich zum 31.07.2015 mit 3.458 Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfen ist eine deutliche Steigerung zu vermerken.
- Es kam zu 1.370 absoluten Zugängen und zu 1.108 absoluten Abgängen.
- Zum 30.09.2015 wurden 2.700 Hilfen betreut.
2.2 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
- Im Zeitraum vom 01.01.2015 bis 30.09.2015 wurden durch das Sozialraumteam VIII insgesamt 958 unbegleitete Minderjährige betreut. Im Jahreszeitraum bis 31.07.2015 lag die Anzahl der betreuten Minderjährigen bei 781.
- 545 absolute Zugänge und 353 absolute Abgänge sind zu verzeichnen. Im Vergleich hierzu lagen die absoluten Zugänge bei 368 und die absoluten Abgänge bei 228 bis zum 31.07.2015.
- Zum 30.09.2015 wurden 605 junge Menschen begleitet (zum 31.07.2015 553).
3. Ursachen der Ausgaben- und Fallentwicklung
Hier bezieht sich FB 45 im Wesentlichen auf die Ausführungen des 2. Quartalsberichtes 2015 vom 28.08.2015, beraten am 08.09.2015 im KJA und entschieden am 23.09.2015 im Rat.
Ergänzend zu diesen Aussagen muss im Besonderen darauf hingewiesen werden, dass durch die Flüchtlingszuweisungen sowohl innerhalb der eingerichteten Landeseinrichtungen als auch auf kommunaler Ebene die Sozialraumteams weiter steigend mit Beratungsleistungen und Hilfen zur Erziehung tätig werden. Neben den im 2. Quartalsbericht bezifferten 25 Fällen sind in den vergangenen acht Wochen 25 Personen hinzugekommen. Die hier entstehenden Kosten werden dem allgemeinen HzE/Eingliederungshilfebudget entnommen.
Beobachtet wird, dass der Zustrom unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge nicht mehr alleine durch die Bundespolizei erfolgt, sondern die Zahl der Jugendhilfebedürftigen jungen Menschen durch ein unkontrolliertes Einreisen nach Aachen im Rahmen der Landeszuweisungen und durch individuelle Vorsprachen erfolgt.
4. Konsequenzen für die Jugendhilfe
Der in Rede stehende Gesetzentwurf zur bundesweiten Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zur Sicherstellung der kindgerechten Versorgung, Betreuung und Unterstützung wurde am 25.09.2015 in erster Beratung in den Bundesrat eingebracht.
Inwiefern das neue Bundesgesetz - wie von einigen Innenministern der Bundesländer vorgeschlagen - bereits zum 01.11.2015 oder - wie ursprünglich geplant - zum 01.01.2016 in Kraft tritt, bleibt abzuwarten. Ob dadurch die Stadt Aachen deutlich entlastet wird, bleibt ebenfalls abzuwarten und wird von der Fachverwaltung eher verhalten gesehen.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2015 | Fortgeschriebener Ansatz 2015** | Ansatz 2016 ff.**** | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016***** ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||
Ertrag* | 11.158.100 | 24.218.100 | 33.651.100 | 87.898.000 | 0 | 0 | ||
Personal-/ Sachaufwand*** | 40.989.000 | 54.049.000 | 123.398.200 | 175.501.100 | 0 | 0 | ||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
Ergebnis | 29.830.900 | 29.830.900 | 89.747.100 | 87.603.100 | 0 | 0 | ||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | +2.144.000 |
| |||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
* Ergebnis aus Ertrag 1-060301-900-6 und 4-060301-916-5, jeweils Kostenart 42120000-44820000
**Hier wird im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit noch eine Ansatzerhöhung i. H. v.
675.000 € angestrebt
*** Ergebnis aus Aufwand 1-060301-900-6, Kostenart 53310000, 53320000, 53390000
und 4-060301-916-5, Kostenart 53320000
**** Ergebnis aus Haushaltsplan 2015 - 2018
***** Anmeldung zum Haushaltsentwurf 2016 - 2019
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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