Kenntnisnahme - FB 45/0150/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Seit dem 01.08.2013 besteht für Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, ein Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte oder bei einer Tagespflegeperson.

 

Für Kinder unter einem Jahr besteht der Rechtsanspruch gem. § 24 Abs. 1, S.1 SGB VIII, wenn

  1. Diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder
  2. Die Erziehungsberechtigten
    1. Einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind
    2. Sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder
    3. Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten.

 

Während ursprünglich davon ausgegangen wurde, dass im Bereich der U3 Jährigen eine Versorgungsquote von 35% ausreichend ist, zeigte sich, dass der Bedarf in der Stadt Aachen weitaus höher liegt.

 

Basierend auf einem Antrag der Fraktionen erfolgte in der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 04.06.2013 der Beschluss, dass für die Stadt Aachen eine Zielversorgungsquote von 50 % im U3 Bereich festgelegt wird.

Ausgehend von der Bedarfsplanung des KiTa-Jahres 2014/2015 waren zu diesem Zeitpunkt ca. 500 weitere U3 Plätze zu schaffen, um diese Quote zu erreichen.

Die Verwaltung wurde beauftragt, Vorschläge zu erarbeiten, wie eine entsprechende Anzahl an U3 Plätzen geschaffen werden kann.

 

Dem Verwaltungsvorstand wurden im Juli 2014 Vorschläge mit weiteren Maßnahmen zum U3 Ausbau vorgestellt.

Erste Maßnahmen wurden dem Kinder- und Jugendausschuss im Herbst 2014 zur Beschlussfassung vorgelegt.

In der mittelfristigen Haushaltsplanung 2015 ff sind Finanzmittel für weitere Maßnahmen vorgesehen.

Die Erreichung der Zielversorgungsquote von 50 % ist bis 2017 vorgesehen.

 

1.1 Bisherige Ausbaustufen U3 Plätze (2013 – 2016)

Zum KiTa Jahr

Anzahl neue U3 Plätze in öffentl. geförderten KiTas

Ausbau U3 Plätze in Kindertagespflege

2013/2014

335

50

2014/2015

221

100

 

Ausbaubedarf ab hier: ca. 500 U3 Plätze

 

Zum KiTa Jahr

Anzahl neue U3 Plätze in öffentl. geförderten KiTas

Ausbau U3 Plätze in Kindertagespflege

2015/2016

102

50

 

Insgesamt wurden damit in den letzten drei Jahren über 850 öffentlich geförderte U3 Plätze geschaffen. Die gesamtstädtische U3 Versorgungsquote konnte von 36,90 % im KiTa-Jahr 2013/2014 auf 43,63 % im KiTa-Jahr 2015/2016 gesteigert werden.

 

Für das KiTa-Jahr 2015/2016 bedeutet dies, dass – trotz des Ausbaus von 152 U3 Plätzen - unter Zugrundelegung der aktuellen Kinderzahlen und davon ausgehend, dass diese entgegen dem Landestrend weiter für Aachen stabil bleiben bzw. leicht ansteigen, weiterhin ein Platzbedarf von rund 400 Betreuungsplätzen besteht.

 

  1. Übersicht aktuelle und zukünftige Maßnahmen

2.1 Laufende und geplante Projekte im Bereich der Kindertagesstätten

 

Im Folgenden eine Übersicht der geplanten Projekte und der voraussichtlichen U3 Plätze, die dadurch geschaffen werden:

 

SR

Maßnahme

Art der

Maßnahme

Bauherr

geplant in

neue
U3 Plätze
(voraussichtl.)

aktueller Stand

4

Reimser Straße

Neubau/

Ersatzbau

Stadt Aachen

2016

10

Fertigstellung zum KiTa-Jahr 2016/2017 geplant

3

Düppelstraße

Erweiterung

Stadt Aachen

2016

9

Fertigstellung zum KiTa-Jahr 2016/2017 geplant

13

Aachener Straße

Neubau/

Ersatzbau

Stadt Aachen

2016

6

Fertigstellung zum KiTa-Jahr 2016/2017 geplant

6

Eisenbahnweg

Neubau

Investorenmodell

2016

20

Fertigstellung zum 01.01.2017 geplant

1

Eintrachtstraße

Neubau

Investorenmodell

2016

30

Fertigstellung zum KiTa-Jahr 2016/2017 geplant

 

 

 

 

 

 

 

6

Königsbergerstr

Umbau/Anbau

Stadt Aachen

2016/2017

10

Architekt ist beauftragt

6

Mataréstraße

Umbau/

Anbau

Stadt Aachen

2016/2017

15

Architekt ist beauftragt

1

Sigmundstraße

Umbau

Stadt Aachen

2016/2017

10

Architekt ist beauftragt

10

An der Rahemühle

Umbau/

Anbau

Stadt Aachen

2016/2017

10

Architekt ist beauftragt

11

Reutershagweg

Umbau/

Anbau

Stadt Aachen

2017

10

Architekt ist beauftragt

14

Kirchberg

Umbau/

Ersatzbau

Stadt Aachen

2016/2017

15

Ausschreibung der Maßnahme für Architekt

 

 

 

 

 

 

 

6

Stettiner Straße

Neubau/

Erweiterung

Investor

ab 2016

15

Vorbereitung der Ausschreibung für einen Investor

6

Hühnefeldstr.

Neubau

Investor

ab 2016

20

Bauvoranfrage;
Vorbereitung der Ausschreibung für einen Investor

1

Boxgraben

Neubau/

Ersatzbau

Investor/Stadt Aachen

ab 2017/2018

0*

Prüfung, ob als städt. Maßnahme oder
Investorenmodell zu realisieren

11

Lochnerstraße

Neubau/

Ersatzbau

Investor

ab 2017/2018

5

Vorbereitung der ersten Schritte

1

Franzstraße

Neubau

Stadt Aachen

2017/2018

15

erste Machbarkeitsstudie wird erstellt

7

Kaiserstraße

Neubau/

Ersatzbau

Stadt Aachen

ab 2018/2019

20

Interne Abstimmung

12

Im Kollenbruch

Neubau

Investor

ab 2018/2019

20

Vorbereitung der ersten Schritte

 

 

 

 

 

 

 

 

gesamt

 

 

 

240

 

* Erhalt der 15 bestehenden U3 Plätze. Aktuelles Raumprogramm ist langfristig nicht geeignet. Neubau   erforderlich

 

 

2.2 Geplanter Ausbau in der Kindertagespflege

Für das KiTa-Jahr 2016/2017 ist ein weiterer Ausbau der Plätze in Kindertagespflege um weitere 50 Plätze geplant, so dass anschließend insgesamt 700 Plätze in Kindertagespflege angeboten werden sollen.

 

Aus Sicht der Fachabteilung ist ein Ausbau der Plätze in Kindertagespflege darüber hinaus zum jetzigen Zeitpunkt nicht zielführend.

Bereits in den letzten Ausbaustufen zeigte sich, dass innerhalb der Kindertagespflege eine hohe Fluktuation bei den Tagespflegepersonen besteht und Plätze oft nicht langfristig vorgehalten werden.

Gleichzeitig signalisiert die Familiäre Tagesbetreuung, dass auch die Akquise geeigneter Tagespflegepersonen immer schwieriger wird.

Die derzeit tätigen Tagespflegepersonen haben häufig bereits die maximale Betreuungsplatzanzahl von 5 Kindern ausgeschöpft.

Diese Faktoren erschweren einen weiteren Ausbau.

 

Auch zeigt sich, dass viele Eltern weiterhin einen Platz in einer Kindertagesstätte bevorzugen.

 

Es soll zudem ein neues Qualifizierungshandbuch im Bereich der Kindertagespflege aufgestellt werden. Ziel ist die Anschlussfähigkeit der Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen an pädagogische Berufe.

Die Grundqualifizierung soll dann 300 Stunden umfassen (aktuell 160 Std).

Damit wird der Bereich der Qualifizierung komplett neu aufgestellt und die Kursbegleitung entsprechend umfassender als bisher.

Dadurch, dass sich die Qualifizierungsstunden dann annähernd verdoppeln, ist anzunehmen, dass dies für Personen ein Hinderungsgrund sein könnte, diesen Weg einzuschlagen.

 

 

 

 

  1. Aktuelle Entwicklungen

 

3.1   Einflussfaktoren auf die Versorgungsquoten

Die Stadt Aachen hat im Alterssegment der Kinder unter 6 Jahren und der Geburtenentwicklung eine leicht positive Entwicklung vorzuweisen.

 

Sank  im Verlaufe der vergangenen Jahre die absolute Zahl von Kindern  in dieser Altersgruppe, ist die planungsrelevante Berechnungsquote durch einen - erfreulichen - Anstieg der Geburten seit 2013 als auch durch wesentlich frühzeitigere Anmeldungen der U 3 Kinder größer geworden. Die Entwicklung wird durch den in der Anlage dargestellten Verlauf der für die Planungsbasis relevanten U 3 Kinder dargestellt.

 

 

Hinzu kommt die aktuell gravierende Anzahl von Flüchtlingen, die in Aachen aufgenommen bzw zugewiesen werden. Insbesondere für die zu erwartende wachsende Zahl der zugewiesenen Flüchtlingskinder im KiTa-Alter werden Betreuungsplätze geschaffen werden müssen. Leider ist es derzeit nicht möglich, eine Planungsgröße für diesen Bedarf zu ermitteln.

 

3.2 Prüfung freier Gebäudekapazitäten

Der FB 45 prüft derzeit gemeinsam mit dem Gebäudemanagement, inwiefern freie Kapazitäten in städtischen Gebäuden so umgebaut und umgenutzt werden können, dass sie als KiTa oder Großtagespflegestelle geeignet sind.

Hierbei wurden auch Schulgebäude in den Blick genommen.

 

Die Verwaltung kommt damit auch dem unter Punkt 4 des gemeinsamen Ratsantrags von CDU und SPD Fraktion erteilten Auftrags an die Verwaltung nach, die Nutzung leer stehender Gebäude, insbesondere Schulgebäude, zu prüfen.

 

Der Umbau von Bestandsgebäuden könnte in manchen Fällen eine kostengünstigere und auch zeitlich schneller realisierbare Alternative zu geplanten Investorenmodellen sein.

 

 

  1. Schlussfolgerung/Fazit

Mit Blick auf die geplanten Maßnahmen und die Zeitschiene der Realisierung zeichnet sich ab, dass das Ausbauziel einer Versorgungsquote von 50 % im U3 Bereich bis 2017 voraussichtlich nicht erreicht werden kann.

 

Zwischenzeitlich wurden durch die Vielzahl an Maßnahmen zur Schaffung von U3 Plätzen in den letzten Jahren die verfügbaren und wirtschaftlichen Umwandlungs-, Umbau- und Anbaupotentiale in den städtischen Bestandskitas weitestgehend ausgeschöpft.

 

Die unter 3.1 genannten Faktoren führen erschwerend zu einer geringeren Versorgungsquote, so dass insgesamt mehr Plätze zur Erreichung der Zielversorgungsquote von 50% geschaffen werden müssen, als zunächst angenommen.

 

Wie unter Punkt 2.1 ersichtlich wird, sind die geplanten Bauprojekte im Bereich der Kindertagesstätten über die nächsten 3-5 Jahre gestreckt. Hierbei wird davon ausgegangen, dass zwei Projekte/Jahr geplant und begleitet werden können.

Da es sich bei diesen Maßnahmen vorrangig um große Um-/Erweiterungsbauten bzw. Ersatzbauten oder vollständige Neubauten, die von der Stadt oder aber einem Investor errichtet werden, handelt, ist ein längerer Realisierungszeitraum von der Planung über die erforderlichen Ausschreibungen bis zur Fertigstellung zu berücksichtigen.

 

Die Kindertagesstättenbedarfsplanungen der letzten Jahre sowie die Tendenz der kommenden Planung zeigen, dass Freie Träger sich immer weiter aus dem U3 Ausbau zurückziehen.

Hintergrund ist, dass auch dort zwischenzeitlich fast alle Umwandlungspotentiale bei den Bestandskitas ausgeschöpft sind. 

Hinzu kommt, dass die finanziellen Belastungen beim Betrieb einer KiTa in den letzten Jahren gestiegen sind. Es wird u.a. die Auskömmlichkeit der Kindpauschalen in Frage gestellt, so dass von Seiten der Träger kein finanzieller Spielraum für Erweiterungen von Plätzen in Verbindung mit höheren laufenden Betriebskosten und ggfs. Investitionskosten gesehen wird.

Die laufenden Tarifverhandlungen stellen ebenfalls ein finanzielles Risiko dar, das  zusätzlich zu Unsicherheiten bei den Trägern führt. 

 

Freie Träger melden der Verwaltung zurück, dass sie Schwierigkeiten haben, die einmaligen Mittel für eine investive Baumaßnahme sowie die laufenden Betriebskosten zu finanzieren. Dies zeigen auch diverse Anträge auf Trägeranteilsübernahmen zu Betriebskosten und/oder Baukostenzuschüssen, die der Verwaltung vorliegen.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

keine finanziellen Auswirkungen, da es sich um eine Berichtsvorlage handelt

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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0

0

0

0

0

Auszahlungen

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0

0

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0

Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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