Entscheidungsvorlage - FB 45/0151/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Offene Anträge freier Träger zur Übernahme von Trägeranteilen und Baukostenhier Ratsantrag der CDU und SPD Fraktion vom 26.08.2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/100
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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03.11.2015
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01.12.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Kinder-und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt:
- die Übernahme des Trägeranteils der Caritas Lebenswelten für den Betrieb der zukünftigen Kindertagesstätte Eintrachtstraße in Höhe von jährlich 91.200 € mit jährlicher Indexierung von 1,5 % als freiwillige Leistung der Stadt.
- die Übernahme der über KiBiz nicht refinanzierbaren Mietkosten in Höhe von jährlich 62.000 € für die Kita Eintrachtstraße.
- die Übernahme der Planungskosten in Höhe von einmalig 2.400 € für den geplanten Umbau des Wohngebäudes auf dem Flurstück der Kindertagesstätte Forster Linde für den Fall der Nichtrealisierung der Maßnahme.
- mit Ausnahme der v.g. Ziffer 1-3 des Beschlussvorschlage alle anderen Anträge der Freien Träger von Kindertageseinrichtungen abzulehnen.
Die Verwaltung wird hinsichtlich der Ziffer 1 und 2 des Beschlussvorschlages beauftragt, einen Sondervertrag mit einer Laufzeit von 5 Jahren abzuschließen. Je nach Gestaltung des Mietvertrages verlängert sich die Laufzeit für die Dauer des Mietvertrages.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1.Ausgangslage
Gemäß des Ratsantrags vom 26.08.2015 der CDU- und SPD-Fraktionen im Rat der Stadt Aachen (Neue Möglichkeiten zum U 3-Ausbau) wurde die Verwaltung u. a. beauftragt, die derzeit noch offenen Anträge zur Übernahme von Trägeranteilen zeitnah zur Entscheidung zu bringen. Hierbei soll insoweit Bestandsschutz gelten, als dass die noch für die Zukunft zu entwickelnde Entscheidungsgrundlage hierfür keine Anwendung finden soll.
Gemäß § 74a SGB VIII wird die Finanzierung von Kindertageseinrichtungen durch Landesrecht geregelt. In Nordrhein Westfalen ist dies durch das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) durch den Landesgesetzgeber vorgenommen worden. Eine darüberhinausgehende freiwillige Förderung durch den öffentlichen Träger der Jugendhilfe ist als Förderung nach § 74 SGB VIII zu werten. Neben den fachlichen und inhaltlichen Voraussetzungen für eine solche Förderung entscheidet der Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 74 Abs. 3 S. 1 SGB VIII).
2.Anträge – Bewertung – Empfehlung
2.1Anträge auf Übernahme des hälftigen Trägeranteils für Integrative Gruppe
Der Landschaftsverband Rheinland hat in den vergangenen Jahren die Schaffung und die laufende Finanzierung von Plätzen für Kinder mit Handicap im Rahmen des Modells der integrativen Gruppen neben der normalen KiBiz (und früher GTK) – Finanzierung als freiwillige Leistung besonders gefördert. So wurden die Kosten für die in der Einrichtung zusätzlich beschäftigten therapeutischen Kräfte in voller Höhe übernommen. Daneben gab es aber auch weitere freiwillige Förderungen. Es wurde dem zuständigen Jugendamt der hälftige Jugendamtsanteil und dem Träger der hälftige Trägeranteil für die integrativen Gruppen erstattet. Hintergrund für diese zusätzliche Finanzierung war, dass integrative Gruppen deutlich höhere Betriebskosten verursachen als Regelgruppen. Hiermit verbunden waren naturgemäß auch die Träger- und Jugendamtsanteile höher. Mit dieser freiwilligen Zusatzförderung sollte der Anreiz für Träger und Jugendamt geschaffen werden, dennoch ein bedarfsgerechtes Angebot für Kinder mit Handicap zu schaffen.
Im Rahmen des Übergangs auf das neue Finanzierungsmodell für die Förderung von Kindern mit Handicap (Fink) des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR), welches zum 01.08.2014 für das Kita-Jahr 2014/2015 in Kraft trat, wurde diese Trägeranteil- (und auch Jugendamtsanteil) Finanzierung immer mehr abgeschmolzen (zuletzt 9.000 € je Gruppe) und zum 01.08.2014 endgültig eingestellt. Ab dem Kita-Jahr 2014/2015 erhält der Träger der Einrichtung keinen zusätzlichen Zuschuss zum Trägeranteil. Die nunmehr existierende „Fink-Pauschale“ dient zur Finanzierung von zusätzlichem pädagogischem Personal bei gleichzeitigem Wegfall der Therapeutenförderung. Im Rahmen der noch bis 31.07.2016 laufenden Übergangsfinanzierung der Therapeutenkosten durch den LVR werden die Fink-Pauschalen mit dem LVR verrechnet.
Auf keinen Fall dürfen jetzt oder zukünftig die Fink-Mittel für eine Finanzierung des Trägeranteils verwendet werden, sondern müssen für zusätzliches päd. Personal eingesetzt werden!
Aktuell liegen folgende Anträge vor:
Träger St. Jakob,KiTa Kronenberg 2 Gruppen
Träger VKM, KiTa Talbotstraße3 Gruppen
Träger Caritas LebensweltenKiTa Scheibenstraße2 Gruppen
Träger Caritas LebensweltenKiTa Im Klostergarten2 Gruppen
Träger Caritas Lebenswelten KiTa Raerener Straße1 Gruppe
Träger Caritas LebensweltenKiTa Holsteinstraße4 Gruppen
Gesamt14 Gruppen
Die Träger der Einrichtungen mit integrativen Gruppen haben seinerzeit im Vertrauen auf die zusätzliche Förderung zur Kompensation ihrer erhöhten Trägerleistung in Abstimmung und Wunsch des Jugendamtes Aachen diese integrativen Gruppen geschaffen. Die Plätze werden im Rahmen der Kindertagesstättenbedarfsplanung weiterhin dringend benötigt. Die Verwaltung kommt daher zum Ergebnis, dass im Sinne einer bedarfsgerechten Planung von Plätzen für Kinder mit Handicap eine Übernahme der ausfallenden Förderung durch die Stadt Aachen als freiwillige Leistung zu empfehlen ist. Andererseits befindet sich der Bereich der integrativen Gruppen erheblich im Wandel und die Frage der weiteren Entwicklung beim endgültigen Wegfall der Therapeutenfinanzierung zum 31.07.2016 bleibt abzuwarten. Fachlich wäre daher eine Übernahme zunächst befristet für die Kita-Jahre 2015/2106 und 2016/2017 zu empfehlen, sofern der Träger diese Gruppen nachweislich auch weiter vorhält. Danach wäre unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung im Bereich der inklusiven Förderung die Sachlage neu zu betrachten.
Die Übernahme für die beantragten 14 Gruppen würde – bei zuletzt seitens des LVR bewilligten 9.000 € je Gruppe - einen freiwilligen zusätzlichen und bisher nicht im städtischen Haushalt hinterlegten Aufwand von 126.000 € bedeuten.
Die Verwaltung schlägt trotz positiver fachlicher Einschätzung vor, die Anträge auf zusätzliche Bezuschussung abzulehnen, da die Mittel nicht im Haushalt eingestellt sind.
2.2.Anträge für – rückwirkende – Übernahme von Trägeranteilen für bestehende Einrichtungen/Gruppen
2.2.1 Antrag des Trägers Seemöwe gGmbH (Lothringer Straße)
Der Träger der Kindertagesstätte Seemöwe beantragt die rückwirkende Übernahme des Trägeranteils für ihre eingruppige Einrichtung.
Im Rahmen der Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe und der Überführung in die KiBiz-Förderung wurde der Träger ausführlich beraten. Dies auch in den finanziellen Abläufen und besonders in der Notwendigkeit, den Trägeranteil aus eigenen Mitteln (ohne zusätzliche Elternbeiträge) zu finanzieren. Eine Aussage, dass der Träger hierzu nicht in der Lage ist, ist nicht getroffen worden und wäre Bestandteil der damaligen Vorlage gewesen. Vor diesem Hintergrund und der grundsätzlichen Bedeutung kann die Verwaltung weder eine rückwirkende noch zukünftige komplette Trägeranteilübernahme empfehlen.
Eine Übernahme der Trägeranteile für die beantragte eingruppige Einrichtung würde zusätzliche Kosten in Höhe von 33.893,63 € verursachen. Diese zusätzliche freiwillige Leistung ist im Haushalt der Stadt Aachen bisher nicht hinterlegt.
Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag auf Komplettübernahme des Trägeranteils fachlich wie auch wegen fehlender Mittel im Haushalt abzulehnen.
2.2.2 Anträge auf Übernahme des Trägeranteils der Arbeiterwohlfahrt (AWO )
2.2.2.1 Antrag für alle Einrichtungen
Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) beantragt für alle ihre bestehenden Kindertagesstätten mit Ausnahme der neuen Kindertagesstätte Kalverbenden die Übernahme des kompletten Trägeranteils durch die Stadt Aachen. Bisher hat die AWO - mit Ausnahme von Kalverbenden - eine sondervertragliche Regelung, der ihr die Übernahme von 4% des Trägeranteils durch die Stadt Aachen als freiwillige Leistung zusichert.
Folgende Einrichtungen sind von diesem Antrag betroffen:
KiTa Gartenstraße (2 Gruppen)
KiTa Passstraße 10 (4 Gruppen)
KiTa Goerdeler Straße (4 Gruppen)
KiTa Großheidstraße(3 Gruppen)
KiTa Sigmundstraße(4 Gruppen)
Unbestritten ist, dass die Kindertagesstätten der AWO ein wichtiger und dringend notwendiger Bestandteil der Kindertagesstättenplanung der Stadt Aachen sind. Die Argumentation der AWO, als „armer Träger“ diese Generalübernahme für ihre Einrichtungen zu erhalten, kann dennoch nicht nachvollzogen werden. Im Grundsatz hat der Gesetzgeber der unterschiedlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Trägern durch die Definition von abgestuften Trägeranteilen (21%, 12%, 9% und 4%) bereits Rechnung getragen. Eine ständige Beurteilung der individuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von freien Trägern von Kindertageseinrichtungen ist seitens der Verwaltung nicht leistbar und am Ende auch nicht zielführend. Hinzu kommt, dass durch Änderungen der Trägerstrukturen in den letzten Jahren (gGmbH´s, eV´s…) eine komplette Einbeziehung des ganzen „namensgebenden“ Trägerverbundes ohnehin nicht möglich ist.
Würde dem Antrag der AWO gefolgt, hätte dies präjudizierende Wirkung auf die gesamte Trägerlandschaft, so dass eine differenzierte Behandlung der Anträge auf Trägeranteilübernahme kaum noch möglich wäre. Im Kern käme dies der Übernahme aller Trägeranteile im Umfange von ca. 3,3 Mio € für den Bereich der Stadt Aachen gleich.
Die Übernahme für die beantragten 17 Gruppen würde einen freiwilligen zusätzlichen und bisher nicht im städtischen Haushalt hinterlegten Aufwand von 130.419,30 € bedeuten.
Die Verwaltung schlägt vor, die Anträge auf Komplettübernahme des Trägeranteils fachlich als auch wegen fehlender Mittel im Haushalt abzulehnen.
2.2.2.2Antrag auf Übernahme des Trägeranteils für die ab dem KiTa-Jahr 2012/13 neu geschaffenen U 3 Plätze
Betroffen sind folgende Standorte:
KiTa Passstraße 10
KiTa Goerdeler Straße
KiTa Großheidstraße
KiTa Sigmundstraße
Losgelöst vom o.a. Gesamtantrag hatte die AWO in der Vergangenheit die nachträgliche Übernahme des Trägeranteils für die 2012/2013 geschaffenen zusätzlichen U 3 Plätze beantragt. Bereits in den Verhandlungen der letzten Monate wurde der AWO erläutert, dass eine nachträgliche Antragstellung für die Übernahme von Trägeranteilen von neuen U 3 Plätzen nicht zulässig ist und auch bereits bei anderen Trägern (vgl. KJA vom 15.01.2013) abgelehnt wurde. Zudem lag die Schaffung der Plätze vor der im Rahmen des runden Tisches „U 3 Ausbau“ diskutierten Antragsmöglichkeit. Eine Übernahme hätte präjudizierende Wirkung für alle vor 2013/2014 geschaffenen neuen U 3 Plätze.
Eine rückwirkende Übernahme der Trägeranteile für die beantragten Plätze unter Einbeziehung des ohnehin schon übernommenen Trägeranteils würde zusätzliche Kosten in Höhe von einmalig 39.700 € verursachen. Zukünftig wäre zusätzlich laufend ein jährlicher Betrag von 19.500 € notwendig. Diese zusätzliche freiwillige Leistung ist im Haushalt der Stadt Aachen bisher nicht hinterlegt.
Die Verwaltung schlägt vor, die Anträge auf komplette Übernahme des Trägeranteils für die in Rede stehenden U 3 Plätze fachlich als auch wegen fehlender Mittel im Haushalt abzulehnen.
2.3 Anträge auf Übernahme von Trägeranteilen für zukünftige Einrichtungen/Gruppen
2.3.1Antrag auf Trägeranteilübernahme der AWO für zwei zusätzliche Gruppen in der Sigmundstraße
Bereits für das Kita-Jahr 2015/2016 war geplant, in der Einrichtung Sigmundstraße zwei zusätzliche Gruppen einzurichten. Hierzu sollen – auf Vorschlag der Stadt - nicht mehr benötigte Büroräume der städtischen Immobilie umgebaut werden. Hierfür können Fördermittel akquiriert werden. Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich bis heute. Die Verwaltung geht davon aus, dass es gelingt, die Maßnahme für das Kita-Jahr 2016/2017 zu realisieren.
Die AWO beantragt, losgelöst vom bereits bestehenden Sondervertag für diese Einrichtung, die volle Trägeranteilübernahme für die beiden neuen Gruppen.
Die zusätzlichen U 3 Plätze werden aufgrund der Versorgungsquote im Sozialraum 1 (Zentrum/Soers) von 41,62% für U 3 Plätze benötigt. Die Maßnahme wurde durch die Stadt Aachen zur sinnhaften und nachhaltigen Gebäudenutzung mit der Möglichkeit Fördermittel zu akquirieren vorgeschlagen.
Vor diesem Hintergrund erscheint eine Übernahme des Trägeranteils in voller Höhe für diese beiden Gruppen sinnhaft. Allerdings sind hierfür entsprechende Haushaltsmittel bisher nicht eingeplant. Durch die Übernahme würden zusätzliche freiwillige Leistungen in Höhe von 15.800 € entstehen.
Die Verwaltung schlägt trotz positiver fachlicher Einschätzung vor, die Anträge auf zusätzliche Bezuschussung abzulehnen, da die Mittel nicht im Haushalt eingestellt sind.
2.3.2 Antrag der Pfarrei St. Jakob für die zukünftige Einrichtung Kronenberg/ Händelstraße
Für die Kita der Pfarrei St. Jakob (Kronenberg 50) ist ein städtischer Ersatzbau in der Händelstraße geplant. Hiermit einhergehend soll es zu einer Erweiterung um eine Gruppe auf dann eine fünfgruppige Einrichtung kommen. Durch die dann mögliche Änderung der Gruppenstruktur können voraussichtlich 20 neue U 3 Plätze geschaffen werden. Der genaue Zeitpunkt der Inbetriebnahme ist nach jetzigem Sachstand noch nicht zu präzisieren. Der Träger beantragt bereits jetzt die Übernahme des Trägeranteils für die neue zusätzliche U 3 Gruppe.
Im Jahr 2011 wurde die Planung für den Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Händelstraße beschlossen in dem Wissen, dass im Sozialraum 11 die u 3 - Versorgungsquote schon sehr gut ist. Dies geschah mit Blick auf den angrenzenden Sozialraum 10, in dem die u 3 - Versorgungsquote noch nicht so gut war. Die Einrichtung liegt randständig zum Sozialraum 4 in dem die u 3 Quote zurzeit erst 38,74 % beträgt.
Die Kindertageseinrichtung der katholischen Pfarrgemeinde St. Jakob am Kronenberg 50 wird zurzeit als viergruppige Kindertageseinrichtung betrieben. Für diese Einrichtung besteht eine befristete Betriebserlaubnis. Es wären erhebliche Umbauarbeiten notwendig, um 4 Gruppen zu erhalten, die über die Möglichkeiten der Pfarrgemeinde hinausgingen. Deshalb hat sich die Pfarrgemeinde für die Trägerschaft der neuen Einrichtung beworben. Am 5.11.13 hat der Kinder- und Jugendausschuss beschlossen, der Pfarrgemeinde die Trägerschaft der neuen Einrichtung zu übertragen.
Aus der Versorgungsquote des Sozialraums ergibt sich hieraus keine Notwendigkeit für eine Trägeranteilübernahme. Diese liegt mit 55,14% für den u 3 Bereich im Soll. Gesamtstädtisch sind diese Plätze trotzdem sehr wertvoll, besonders für den angrenzenden Sozialraum 4. Zudem hat der Träger angeboten, seine ursprüngliche Kindertageseinrichtung der Stadt mietfrei zu überlassen, um darin Großtagespflegestellen zu installieren. Dies ist aus Sicht der Verwaltung ein Angebot, welches hilft die Kindertagespflege weiter zu etablieren und den u 3 Ausbau weiter voran zu bringen.
Inhaltlich ist deshalb dem Antrag der Pfarrgemeinde zuzustimmen.
Eine Übernahme der Trägeranteile für die fünfte Gruppe würde zusätzliche Kosten in Höhe von jährlich ca. 21.000 € verursachen. Diese zusätzliche freiwillige Leistung ist in der mittelfristigen Haushaltsplanung der Stadt Aachen bisher nicht hinterlegt.
Die Verwaltung schlägt trotz positiver fachlicher Einschätzung vor, die Anträge auf zusätzliche Bezuschussung abzulehnen, da die Mittel nicht im Haushalt eingestellt sind.
Hinsicht möglicher Mietzahlungen für die neue Einrichtung (städtischer Besitz) bleibt abzuwarten, ob und in welchem Umfang hierfür ein Mietvertrag analog der neuen Verfahrensweise bei städtischen Neubauten vereinbart werden kann. Hieraus ergeben sich möglicherweise Trägeranteile an der Miete oder nicht refinanzierbare Kosten, deren Übernahme der Träger dann wohl beantragen wird.
Weiterhin angekündigt, aber noch nicht konkretisiert, ist ein Zuschuss für die Ersteinrichtung.
2.3.3 Antrag von profutura auf Übernahme der Trägeranteile für zwei neue U 3 Gruppen in der Einrichtung Forster Linde
Die KiTa St. Katharina, Forster Linde ist eine zweigruppige Einrichtung mit insgesamt 43 Plätzen für Kinder von 2-6 Jahren. Sie wird vom Träger profutura GmbH betrieben. Die Einrichtung liegt im Sozialraum 6 Aachen-Forst/Driescher Hof. Dieser Sozialraum weist aktuell mit 23,97 % die niedrigste Versorgungsquote im U 3 Bereich auf, so dass hier der größte Handlungsdruck besteht. Daher bestehen bereits seit längerer Zeit Überlegungen, die KiTa zu erweitern. Die bauliche Erweiterung gestaltete sich aufgrund der Gebäudestruktur schwierig. Mit Schreiben vom 30.01.2015 hat der Träger der Einrichtung im Rahmen der Darstellung eines neuen Solitärbaus auf dem Kita-Gelände sowohl einen Baukostenzuschuss, als auch die Übernahme der Trägeranteile für die beiden geplanten neuen U 3 Gruppen beantragt. Hierzu folgen weitere Ausführungen unter Ziffer 2.4.2 der Vorlage.
Losgelöst vom vorgenannten Antrag, der zunächst auch aufrechterhalten wird, hat sich in den letzten Wochen eine neue Alternative ergeben, die zwischen Träger und Stadt thematisiert wurde. Hierzu wird auf das aktuelle Schreiben des Trägers vom 23.09.2015 verwiesen. Im Kern soll ein bisher als Wohngebäude genutztes Gebäude auf dem gleichen Flurstück umgebaut und dann für die beiden angedachten U 3 Gruppen genutzt werden. Der Umbau würde über die Kirchengemeinde finanziert und diese vermietet das Gebäude dann an den Träger weiter. Der Träger wiederum würde die entstehenden Mietkosten über die KiBiz-Finanzierung decken. Technisch würde quasi ein Investorenmodell mit anschließender Mietzahlung erfolgen. Die Verwaltung schätzt diese Überlegung sehr positiv ein, da sie gegenüber der bisherigen Planung erhebliche Vorteile bietet. Die Verwaltung geht davon aus, dass sich die im Anschluss zu zahlende Miete nicht über den Konditionen der bisher üblichen Investoren/Mietmodelle bewegen wird. Ein investiver Zuschuss der Stadt wäre demnach nicht erforderlich. Allerdings hält der Träger den Antrag auf Übernahme des entstehenden Trägeranteils für beide neuen U 3 Gruppen, ergänzt um den Trägeranteil für die Mietzahlungen, aufrecht. Vor dem Hintergrund des enormen Bedarfes an U 3 Plätzen im Sozialraum, und den doch eher eingeschränkten Möglichkeiten des Ausbaus, würde die Verwaltung im Falle der Realisierung die Übernahme der Trägeranteile wie beantragt empfehlen wollen. Allerdings entstehen hiermit verbunden freiwillige Leistungen im Umfange von 39.400 €, die bisher nicht im Haushalt eingeplant sind.
Die Verwaltung schlägt trotz positiver fachlicher Einschätzung vor, die Anträge auf zusätzliche Bezuschussung abzulehnen, da die Mittel nicht im Haushalt eingestellt sind.
Weiterhin beantragt der Träger die Übernahme der entstehenden Planungskosten im Umfang von 2.400,00 € für den Fall, dass die Planungen nicht umgesetzt werden können. Die Verwaltung empfiehlt diesem Antrag stattzugeben. Der Träger hat bereits mit vorherigen Bauplanungen ca 5.000 € Eigenmittel eingesetzt, ohne die Gewähr, dass diese auch umgesetzt werden. Die mit der Verwaltung gemeinsamen Überlegungen werden sehr begrüßt und als gemeinsame Verantwortung für eine bedarfsgerechte Versorgung im Sozialraum 6 mit U 3 Plätzen wahrgenommen. Im Falle der Nichtrealisierung könnten die einmaligen Planungsmittel aus verfügbaren (konsumtiven) Haushaltsmitteln gedeckt werden.
2.3.4 Antrag der Caritas Lebenswelten zur Übernahme der Trägeranteile für die neue Einrichtung Eintrachtstraße
Hinsichtlich der Notwendigkeit der Einrichtung und der zusätzlichen U 3 Gruppen wurde bereits im Rahmen der Investorenvergabe und der Trägervergabe ausführlich im Ausschuss berichtet und seitens der KJA auch entschieden. Auch wenn jetzt erst mit Schreiben vom 18.09.2015 ein schriftlicher Antrag der Caritas Lebenswelten auf Trägeranteilübernahme vorliegt, war diese bereits sehr früh vom Träger kommuniziert worden. Dies hatte zur Folge, dass im Rahmen der Beratungen zu der Investorenvergabe und dem damit bereits vertraglich vereinbarten Mietpreis die Aufwendungen der Stadt Aachen bei Übernahme der nicht refinanzierbaren Mietanteile und aller Trägeranteile berechnet und haushälterisch hinterlegt wurden. Auch die im Nachgang erfolgte Erweiterung der Gruppenzahl zur Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Raumfläche wurde entsprechend berechnet und ist im Haushalt hinterlegt. Zusammengefasst bedeutet dies, dass die über KiBiz nicht refinanzierbare Miete in Höhe von rund 62.000 € jährlich und der gesamte Trägeranteil für die Einrichtung in Höhe von 9% derzeit rund 91.200 € jährlich im Haushalt hinterlegt sind.
Die Verwaltung empfiehlt vor dem Hintergrund der Historie den Antrag auf Übernahme der Trägeranteile für die Einrichtung und der nicht refinanzierbaren Miete als freiwillige Leistung der Stadt Aachen über den Abschluss eines Sondervertrages für die Dauer der Mietzeit zu übernehmen.
Der Träger beantragt darüber hinaus die Gewährung eines einmaligen Zuschusses für die Ersteinrichtung. Da hierzu die Werte jedoch unter Einbindung möglicher Fördermittel noch zu konkretisieren sind, kann die Verwaltung noch keine abschließende Empfehlung aussprechen. Insbesondere die Frage der hierfür notwendigen Haushaltsmittel kann erst nach einer Konkretisierung eingeschätzt werden.
2.3.5 Mietvertrag für den Ersatzneubau der Kita Talbotstraße des VKM; Antrag auf Übernahme des vollen Trägeranteils für die neue 4. Gruppe (U 3)
Hinsichtlich der Anmerkungen des VKM im Rahmen seines Antrages zum neuen Mietvertrag und ggf. neuer Mietkonditionen weist die Verwaltung darauf hin, dass diese Sachverhalte zwischenzeitlich in der finalen Abstimmung sind. Hierzu wird auf die separate Vorlage „Neubau KiTa Talbotstraße – Antrag des VKM auf Übernahme der Mietkosten“ verwiesen.
Mit Schreiben vom 20.10.2015 beantragt der VKM darüber hinaus die volle Übernahme des Trägeranteils für die durch den Neubau nunmehr mögliche neue U 3 Gruppe. Der Träger VKM hat für diese Einrichtung bereits eine sondervertragliche Regelung, die die freiwillige Übernahme des Trägeranteils im Umfange von 4% durch die Stadt Aachen regelt. Beim Träger verbleiben somit noch 5% Trägeranteil am Einrichtungsbudget.
Das Grundstück in der Talbotstraße, auf dem die Kindertagesstätte gebaut wurde, liegt im Sozialraum 8. In diesem Sozialraum ist eine Unterversorgung an U3 Plätzen zu verzeichnen (ca. 40 % Versorgungsquote).
Hinzu kommt, dass die Talbotstraße sowohl in Nähe des Sozialraums 1 (Innenstadt) als auch des Sozialraums 3 (Ostviertel) liegt. In diesen beiden Sozialräumen besteht ein hoher Bedarf an weiteren U3 Plätzen, so dass neu geschaffene U3 Plätze in der Talbotstraße zur Entlastung beitragen werden.
Die Schaffung von 10 neuen U3 Plätzen im Rahmen des Neubaus wurde daher seitens der Verwaltung aufgrund der Bedarfslage befürwortet. Der Antrag des Trägers ist daher nachvollziehbar. Hierdurch würde ein zusätzlicher Aufwand in Höhe von jährlich 8.500 € entstehen. Diese Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2016ff nicht enthalten.
2.4Anträge auf städtische investive Baukostenzuschüsse für die Schaffung neuer U 3 Plätze bei freien Trägern von Kindertageseinrichtungen
2.4.1Caritas Lebenswelten – Holsteinstraße
Die KiTa Holsteinstraße ist eine viergruppige Einrichtung mit insgesamt 60 Plätzen für Kinder von 3-6 Jahren. Sie wird vom Träger Caritas Lebenswelten e.V. betrieben und war früher der Kindergarten der Pfarrei St. Josef. Die Planungen für den Umbau sind mit der Kirchengemeinde als Eigentümerin des Gebäudes abgestimmt. In allen Gruppen werden Kinder mit und ohne Behinderung betreut.
Aufgrund der schlechten räumlichen Bedingungen des Gebäudes ist der Träger bereits seit mehreren Jahren mit der Verwaltung, dem Bistum, der Kirchengemeinde und auch dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) im Gespräch. Nach Aussage des LVR ermöglicht die derzeitige räumliche Situation keinen dauerhaften Betrieb von vier Gruppen, sodass nur noch für das laufende Kita-Jahr eine Betriebserlaubnis erteilt wurde.
Das Landesjugendamt sieht unter den gegebenen räumlichen Umständen langfristig nur die Möglichkeit für den Betrieb von zwei KiTa-Gruppen vor.
Eine Reduzierung von Gruppen wird mit Blick auf die Versorgungsquoten für den Sozialraum weder von Seiten des Trägers noch vom FB 45 befürwortet. Die Einrichtung liegt im Sozialraum 3 Aachen-Ost.
Für das laufende KiTa-Jahr 2014/2015 weist der Sozialraum folgende Versorgungsquoten auf:
Ü 3: 78,53 %
U 3: 30,66 %.
Der Erhalt der Einrichtung mit vier Gruppen ist für die Versorgung des Sozialraums sowohl im U 3- wie auch Ü 3 Bereich dringend geboten. Aufgrund der befristeten Betriebserlaubnis und mit Blick auf die räumliche Situation, die bereits seit mehreren Jahren Thema ist, sieht die Verwaltung dringenden Handlungsbedarf.
Der Träger hat eine Architektin mit der Planung zur Anpassung der Räume beauftragt.
Mit den vorliegenden Planungen wäre es zukünftig möglich, in allen vier Gruppen auch Kinder unter drei Jahren aufzunehmen und damit bis zu 20 U 3 Plätze zu schaffen.
Die Gesamtbaukosten der Maßnahme werden auf 978.733,46 € geschätzt. Beim Bistum hat der Träger einen Zuschuss in Höhe von 120.000 € beantragt. Der Träger sieht sich in der Lage weitere 80.000 € zuzüglich des Eigenanteil von 40.000 € i.R.d. U 3 Investitions-Förderprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018“ aus eigenen Mitteln zu finanzieren(Trägerleistung insgesamt somit 120.000 €).
Aufgrund des neu aufgelegten U 3 Investitions-Förderprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018“ kann für die Maßnahme ein Antrag auf Fördermittel gestellt werden.
Da es sich bei der Maßnahme vorrangig um einen Anbau sowie kleiner Umbauten im Bestand handelt, ist davon auszugehen, dass die Förderung für An-/Neubau gewährt wird.
Diese umfasst 20.000 € pro neu geschaffenem U 3 Platz. Gefördert werden 90% der förderfähigen Gesamtsumme, demnach:
20.000 € x 20 U 3 Plätze = 400.000 €, davon 90%
= Fördersumme: 360.000 €
Caritas Lebenswelten beantragt mit Schreiben vom 10.10.2014 einen städtischen Zuschuss in Höhe der verbleibenden 378.733,46 € die zur vollständigen Finanzierung der Baumaßnahme erforderlich sind. Mit Schreiben vom 17.09.2015 macht der Träger deutlich, dass er für die geplante Baumaßnahme eine Entscheidung für das kommende Kita-Jahr 2016/2017 im Rahmen der Kindertagesstättenbedarfsplanung erwartet. Im Übrigen wäre er gezwungen, das Projekt fallen zu lassen und eine Reduzierung auf die vom LVR vorgesehene Gruppenzahl von zwei Gruppen vorzunehmen.
Die notwendige Maßnahme zur Aufrechterhaltung der Betriebserlaubnis für den Bestand von vier Gruppen mit der Schaffung von zusätzlichen U 3 Plätzen zu verknüpfen erscheint, sowohl aufgrund der Möglichkeit Fördermittel zu beantragen, der Versorgungsquote im Sozialraum, als auch zur Erreichung einer langfristig gesicherten Nachfrage und Belegung der Plätze, sinnvoll. Der Träger bringt neben den Fördermitteln Eigenmittel und Mittel des Bistums im Umfange von insgesamt 240.000 € mit ein.
Die Verwaltung kommt daher zum Ergebnis, dass eine Förderung der beabsichtigten Baumaßnahme durch die Stadt Aachen mit einem investiven Baukostenzuschuss bei entsprechender Zweckbindung und dinglicher Absicherung sinnhaft und zu empfehlen ist.
Allerdings stehen hierfür im Haushalt der Stadt keine Mittel zur Verfügung und Deckung aus anderen Positionen ist nicht möglich. Die Verwaltung schlägt trotz positiver fachlicher Einschätzung vor, den Antrag auf Bezuschussung abzulehnen, da die Mittel nicht im Haushalt eingestellt sind.
2.4.2Pro futura – Forster Linde
Hinsichtlich der Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit und der Übernahme des Trägeranteils für die geplanten zwei neuen U 3 Gruppen wird auf die Ausführungen zu Ziffer 2.3.3 verwiesen.
Der Träger hatte mit Schreiben vom 30.01.2015 zunächst einen Antrag auf Fördermittel für einen Neubau zur Schaffung von neuen U 3 Plätzen auf dem Gelände der Kita Forster Linde gestellt. In diesem legt er dar, dass er nicht in der Lage ist, die Finanzierungslücke zwischen den Baukosten und den in Aussicht stehenden Fördermitteln vollständig aus eigenen Mitteln zu decken, ohne dies zu konkretisieren.
Die Gesamtbaukosten der Maßnahme werden bisher auf 796.418 € geschätzt.
Da es sich bei der Maßnahme um einen Neubau handelt, ist davon auszugehen, dass die Förderung für An-/Neubau gewährt wird.
Diese umfasst 20.000 € pro neu geschaffenem U 3 Platz. Gefördert werden 90% der förderfähigen Gesamtsumme, demnach:
20.000 € x 16 U 3 Plätze = 320.000 €, davon 90%
= Fördersumme: 288.000 €
Da der Träger wie auch die Verwaltung eine Realisierung der Variante 2.3.3 favorisieren, wird der Antrag seitens des Trägers zwar aufrechterhalten, in der Bearbeitung jedoch einvernehmlich zunächst zurückgestellt.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
keine
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
| ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
Über die bereits etatisierten Mittel hinaus ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für den städtischen Haushalt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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