Kenntnisnahme - FB 45/0148/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1.                   Ausgangslage/Antrag

Mit Ratsantrag vom 28.09.2015 (Anlage 1) der Fraktion GRÜNE wird die Verwaltung beauftragt, kommunale Leitlinien zur Finanzierung der Kindertagesstätten zu erarbeiten und die finanziellen Auswirkungen einer Übernahme von Trägeranteilen in folgenden Varianten zu kalkulieren:

 

  1. Der Trägeranteil der Elterninitiativen am Einrichtungsbudget wird insgesamt übernommen. Der neunprozentige Trägeranteil der Wohlfahrtsverbände (andere Träger) wird durch einen zusätzlichen kommunalen Zuschuss um vier Prozent reduziert.

 

  1. Der Trägeranteil aller nicht-städtischen Einrichtungen wird durch einen zusätzlichen kommunalen Zuschuss um vier Prozent reduziert.

 

  1. Die Stadt übernimmt den gesamten Trägeranteil aller nicht-städtischen Einrichtungen.

 

2.                   Stellungnahme der Verwaltung

Hinsichtlich der Erarbeitung von kommunalen Leitlinien wird auf den TOP „Mögliche zukünftige Kriterien zur Übernahme von Trägeranteilen“ dieser Sitzung verwiesen.

 

Zur Ermittlung der finanziellen Auswirkungen der v.g. Varianten a-c  wurden folgenden Rahmenbedingungen als Kalkulationsbasis angenommen:

 

  • Bestandsschutz der bereits bestehenden/beschlossenen  Sonderverträge

 

  • Wenn die bereits bestehenden Sondervertragsleistungen größer oder gleich der nach dem o.a. Antrag zu berücksichtigenden Kostenübernahme sind, wird keine weitere Leistung zugewiesen

 

  • Wenn die bereits bestehenden Sondervertragsleistungen kleiner der nach dem Antrag zu berücksichtigenden Kostenübernahme sind, wird die Leistung auf das Niveau der vorgeschlagenen Variante angehoben.

 

  • Bereits bestehende, nicht über KiBiz refinanzierbare Mietübernahmen, bleiben außer Betracht.

 

  • Die Kalkulation erfolgte auf der Basis des Kindertagesstättenbedarfsplanung 2015/2016.

 

Unter diesen Rahmenbedingungen wurden die Varianten kalkuliert und folgende Ergebnisse ermittelt:

 

Zu Variante a.

 

 

erforderlich Mehraufwendungen für den  Haushalt:

456.700 €

 

Zu Variante b.

 

 

erforderlich Mehraufwendungen für den Haushalt:

856.800 €

 

Zu Variante c.

 

 

erforderliche Mehraufwendungen für den  Haushalt:

2.468.500 €

 

Bei den v.g. Werten handelt es sich um feststehende Summen. Im Hinblick auf den weitern U 3 Ausbau und den gesetzlichen Kostenindexierungen würden sich die Varianten entsprechen weiter „verteuern.

 

Bei Bedarf kann eine einrichtungsscharfe Auflistung nachgereicht werden.

 

Haushaltsmittel für diese zusätzlichen Aufwendungen stehen nicht zur Verfügung und sind auch nicht eingeplant.

 

Der Ratsantrag vom 28.09.2015 ist somit behandelt.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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