Kenntnisnahme - FB 45/0148/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion GRÜNE vom 28.09.2015: "Kommunale Leitlinien zur Finanzierung der Kindertagesstätten"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/100
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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03.11.2015
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01.12.2015
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Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Ausgangslage/Antrag
Mit Ratsantrag vom 28.09.2015 (Anlage 1) der Fraktion GRÜNE wird die Verwaltung beauftragt, kommunale Leitlinien zur Finanzierung der Kindertagesstätten zu erarbeiten und die finanziellen Auswirkungen einer Übernahme von Trägeranteilen in folgenden Varianten zu kalkulieren:
- Der Trägeranteil der Elterninitiativen am Einrichtungsbudget wird insgesamt übernommen. Der neunprozentige Trägeranteil der Wohlfahrtsverbände (andere Träger) wird durch einen zusätzlichen kommunalen Zuschuss um vier Prozent reduziert.
- Der Trägeranteil aller nicht-städtischen Einrichtungen wird durch einen zusätzlichen kommunalen Zuschuss um vier Prozent reduziert.
- Die Stadt übernimmt den gesamten Trägeranteil aller nicht-städtischen Einrichtungen.
2. Stellungnahme der Verwaltung
Hinsichtlich der Erarbeitung von kommunalen Leitlinien wird auf den TOP „Mögliche zukünftige Kriterien zur Übernahme von Trägeranteilen“ dieser Sitzung verwiesen.
Zur Ermittlung der finanziellen Auswirkungen der v.g. Varianten a-c wurden folgenden Rahmenbedingungen als Kalkulationsbasis angenommen:
- Bestandsschutz der bereits bestehenden/beschlossenen Sonderverträge
- Wenn die bereits bestehenden Sondervertragsleistungen größer oder gleich der nach dem o.a. Antrag zu berücksichtigenden Kostenübernahme sind, wird keine weitere Leistung zugewiesen
- Wenn die bereits bestehenden Sondervertragsleistungen kleiner der nach dem Antrag zu berücksichtigenden Kostenübernahme sind, wird die Leistung auf das Niveau der vorgeschlagenen Variante angehoben.
- Bereits bestehende, nicht über KiBiz refinanzierbare Mietübernahmen, bleiben außer Betracht.
- Die Kalkulation erfolgte auf der Basis des Kindertagesstättenbedarfsplanung 2015/2016.
Unter diesen Rahmenbedingungen wurden die Varianten kalkuliert und folgende Ergebnisse ermittelt:
Zu Variante a.
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erforderlich Mehraufwendungen für den Haushalt: | 456.700 € |
Zu Variante b.
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erforderlich Mehraufwendungen für den Haushalt: | 856.800 € |
Zu Variante c.
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erforderliche Mehraufwendungen für den Haushalt: | 2.468.500 € |
Bei den v.g. Werten handelt es sich um feststehende Summen. Im Hinblick auf den weitern U 3 Ausbau und den gesetzlichen Kostenindexierungen würden sich die Varianten entsprechen weiter „verteuern.
Bei Bedarf kann eine einrichtungsscharfe Auflistung nachgereicht werden.
Haushaltsmittel für diese zusätzlichen Aufwendungen stehen nicht zur Verfügung und sind auch nicht eingeplant.
Der Ratsantrag vom 28.09.2015 ist somit behandelt.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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760,9 kB
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