Kenntnisnahme - FB 61/0292/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Die Sperrfläche mit vorgelagerter Fahrstreifenbegrenzung wird nochmals in Farbe aufgefrischt. Weitere Maßnahmen sind nicht erforderlich. Der Antrag gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Fraktionen der CDU und SPD beantragen, in der Kullenhofstraße Markierungen aufzubringen, um dem Verkehrsteilnehmer zu verdeutlichen, dass seit geraumer Zeit die Einbahnstraßenregelung in der Kullenhofstraße aufgehoben und der Zweirichtungsverkehr eingeführt wurde.

 

In 2013 wurde die Verkehrsführung im Bereich der Uniklinik Aachen geändert. Die Pauwelsstraße wurde auf den Linienverkehr und einige wenige Ausnahmen, wie z.B. Verkehre zur Notfallaufnahme beschränkt.

Zur Erreichung der Parkplätze der Uniklinik musste daher die Einbahnstraßenführung in der Kullenhofstraße aufgehoben und der Zweirichtungsverkehr eingeführt werden.

Gleichzeitig wurde die Kullenhofstraße im Bereich zwischen dem Kreisverkehr und dem Steinbergweg in die bestehende Tempo 30-Zone integriert.

Tempo 30-Zonen dürfen nur Straßen ohne Fahrstreifenbegrenzungen umfassen. Die Anordnung einer Mittellinie, die die Richtungsfahrbahnen voneinander trennt, ist daher nicht möglich.

 

Nach Einführung der Tempo 30-Zone hat ein Anwohner die Fahrgeschwindigkeiten in der Kullenhofstraße bemängelt. Eine Messung hat gezeigt, dass die Fahrgeschwindigkeiten in der für eine Tempo 30-Zone zu hoch waren, woraufhin wechselseitig an zwei Stellen das Parken erlaubt wurde. Es wurde sowohl ein kurzer Abschnitt auf Seiten der Wohnbebauung als auch auf Seiten des Parkplatzes der Uniklinik zum Parken freigegeben. Die Fahrgeschwindigkeiten konnten dadurch effektiv gesenkt werden.

Beide Abschnitte werden hinsichtlich der Fahrtrichtung ordnungsgemäß beparkt. Durch die parkenden Fahrzeuge wird den übrigen Verkehrsteilnehmern bereits bei Einfahrt in die Kullenhofstraße vom Steinbergweg angezeigt, dass mit Gegenverkehr zu rechnen ist.

Da die Abschnitte fast durchgängig von Anwohnern, Besuchern oder Mitarbeitern der Uniklinik beparkt werden, ist eine weitere Verdeutlichung des Begegnungsverkehrs in diesem Abschnitt nicht erforderlich.

 

Nach der Einrichtung des Zweirichtungsverkehrs hat es jedoch im Abschnitt zwischen der Fußgängerquerung und der Zufahrt zu „Parkplatz 2“ Konflikte im Begegnungsverkehr gegeben. Ursache dafür ist unter anderem die Betonfahrbahn der ehemaligen Bushaltestelle und der Umstand, dass die Fahrbahn dort breiter wird (siehe beigefügtes Foto). Einige Verkehrsteilnehmer sind -vermutlich aufgrund der Betonfläche - nicht dem Bordsteinverlauf gefolgt, sondern der Betonfläche ausgewichen und  mittig auf die Querungshilfe zugefahren, wodurch es zu Konflikten mit entgegen kommenden Fahrzeugen gekommen ist.

Um dieses Verhalten abzustellen und den Verkehr rechts an der Mittelinsel der Querungshilfe vorbei zu leiten, wurde eine Sperrfläche mit vorgelagerter Fahrstreifenbegrenzung vor der Mittelinsel aufgebracht (ist auf dem beigefügten Foto noch zu erkennen).

Die Markierung wurde in Farbe aufgebracht, da grundsätzlich auf Markierungen in Tempo 30-Zonen zu verzichten ist und die Vorbeifahrt am Inselkopf bereits durch das entsprechende Verkehrszeichen vorgegeben wird.

Zudem war angedacht, dass zeitnah die Medientrasse der Uniklinik durch die Kullenhofstraße geführt und im Rahmen dieser Maßnahme eine neue Fahrbahndecke eingebaut wird, so dass eine dauerhafte Markierung nicht wirtschaftlich und auch nicht erforderlich ist.

Diese Markierung ist mittlerweile stark verblasst. Um dem Verkehrsteilnehmer nochmals zu verdeutlichen, dass im gesamten Bereich der Kullenhofstraße Zweirichtungsverkehr erlaubt ist, wird die Verwaltung diese Markierung nochmals auffrischen.

 

Die Unfalllage in der Kullenhofstraße ist unauffällig. Aufgrund der effektiven Geschwindigkeitsdrosselung durch das alternierende Parken und dem geradlinigem Straßenverlauf sind weitere Maßnahmen nicht erforderlich.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für die Erneuerung der Markierung in Höhe von ca. 200,- Euro werden aus dem Wirtschaftsplan des E 18/GB 5 getragen.

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Anlagen

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