Entscheidungsvorlage - FB 36/0065/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beschließt die vorstehende Planung und stimmt den erforderlichen Fremdaufträgen zu.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die geplanten und vollzogenen Maßnahmen des Vorjahres:

 

Vollzug des Forstwirtschaftsplans 2015

 

Die Holzeinschlagsmenge wurde entgegen der Planung überschritten, wobei die nachhaltig nutzbare Holzmenge von 14.465 fm noch nicht erreicht wurde. Die Mehrnutzung beruht auf stärkeren Eingriffen im mittelstarken Nadelwäldern; deren Vorräte höher waren, als zunächst angenommen.

Zwei Pflanzmaßnahmen konnten aus Zeitgründen nicht umgesetzt werden und werden im Jahr 2016 erneut eingeplant.

Forstwirtschaftsplan 2016

Die Forstwirtschaftspläne basieren auf der mittelfristigen Betriebsplanung (so genannte Forsteinrichtung) vom 1.10.2003. Diese war zum 01.10.2013 abgelaufen und wurde mit Zustimmung der Unteren Forstbehörde bis heute fortgeschrieben.

Zurzeit wird die Forsteinrichtung durch ein qualifiziertes Forsteinrichtungsbüro überarbeitet. Bisher sind rund 50 Prozent der Waldfläche inventarisiert und beplant. Die endgültigen Ergebnisse werden im Januar 2016 erwartet und dem Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz gesondert vorgestellt.

 

a) Holzeinschlag
 

 

*)Alh = andere Laubbäume mit hoher Umtriebszeit (Esche, Bergahorn, Kirsche)

Aln = andere Laubbäume mit niedr. Umtriebszeit (Roteiche, Birke, Roterle, Eberesche, Robinie, Rosskastanie)


Vollzug und Einschlagsplanung

Der jährliche Hiebssatz wird im Forstbetrieb durch die Forsteinrichtung festgelegt und gibt die flächenbezogene nachhaltig einschlagbare Holzmenge in Festmeter (entspricht Kubikmeter) an. Er ist nach Holzartengruppen unterteilt und wird so bemessen, dass die Ertragskraft des Waldes sowie die Nachhaltigkeit der Waldfunktionen erhalten bleiben.

Aufgrund des zurückhaltenden Holzeinschlags in der Vergangenheit könnten im kommenden Jahr 24.074 fm genutzt werden. Geplant sind dagegen 10.304 fm, mit Schwerpunkt in der Baumart Fichte. Auch wenn sich die Holzmarktsituation für Fichtenstamm- und kurzholz im vergangenen Jahr etwas verschlechtert hat (Preisrückgang ca.  8-10%), sind die Preise nach wie vor attraktiv. Die Nachfrage nach Laubstammholz ist weiterhin schwach. Auch die Brennholznachfrage durch gewerbliche Brennholzkunden (LKW-verladenes Brennholz, baumlang) ist aufgrund des warmen Winters 2014/2015 und des aktuell niedrigen Ölpreises rückläufig.

Über den gesamten Forsteinrichtungszeitraum (13 Jahre) betrachtet wurde der Holzeinschlag um 7 % unterschritten. Im Sinne einer nachhaltigen, aber auch umweltgerechten und marktkonformen Holznutzung wurden die Laubholzvorräte geringfügig aufgebaut und die Nadelholzvorräte geringfügig abgebaut.

 

b) Kulturen, Wege, Erholung

Kulturbegründung

Eine Besonderheit der diesjährigen Planung ist sicherlich der hohe Anteil von Pflanzungen, die mit geplanten 26.850 Bäumen deutlich über den bisherigen Pflanzzahlen (mit Ausnahme der Sturmjahre Kyrill und Xynthia) liegt. Ursache hierfür sind die Pflanzmaßnahmen, die im Zuge der anstehenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen[1] für das Baugebiet Kornelimünster West hinzukommen.

Die für das kommende Forstwirtschaftsjahr vorgesehenen Pflanzungen verteilen sich auf die nachstehenden Baumarten wie folgt:

 

*) FWP = reguläre Pflanzungen lt. Forstwirtschaftsplan /
    A&E = Pflanzungen aufgrund von Ausgleichsmaßnahmen

Dem Prinzip der naturgemäßen Waldwirtschaft folgend werden geeignete, standortgerechte Wälder grundsätzlich natürlich verjüngt, d. h. durch die Saat der umstehenden Bäume. Nicht standortgerechte Nadelholzbestände würden sich jedoch wieder zu nicht erwünschten Nadelholzmonokulturen entwickeln. Zur ökologischen Aufwertung werden diese mit der schattenertragenden Baumart Buche unterpflanzt, so dass sich in der darauffolgenden Generation ein Laubwald bzw. ein Mischwald entwickelt. Dieser Baumartenwechsel auf naturschutzfachlich geeigneten Standorten erfüllt die Anforderungen eines multifunktionalen Ausgleichs, d.h. die Maßnahme dient sowohl dem Bodenschutz als auch der Aufwertung von Natur und Landschaft.

Kulturpflege/Kultursicherung

Anpflanzungen auf Freiflächen wie auch der Buchenvoranbau unter Nadelwäldern bedürfen in den ersten Jahren der Pflege, da die Konkurrenz durch Brombeere und Adlerfarn die Kulturen gefährdet. Die Flächen werden je nach Entwicklung der Begleitflora 3 bis 5 Jahre freigeschnitten.

Weiterhin ist geplant, die dicht aufwachsende Naturverjüngung (v. a. beim Nadelholz) zu „vereinzeln“, einerseits um in diesem jungen Alter gut veranlagte Bäume kostengünstig zu fördern, andererseits um Begleitbaumarten (bspw. Ebereschen, Ahorn, Eschen) dauerhaft zu etablieren.

Geplant sind diese Maßnahmen für den kommenden Sommer auf insgesamt 13 ha.

Jungwuchspflege

Im Alter von rund 10 - 20 Jahren werden die favorisierten Bäume nach den Kriterien Vitalität, Stabilität, Qualität und Verteilung ausgewählt und gefördert. Unerwünschte Bäume werden bei den Pflegearbeiten zurückgedrängt. Ziel ist es, einen gesunden und artenreichen Mischwald aufzubauen, auch im Hinblick auf mögliche Folgen des Klimawandels (Sturm, Trockenperioden, usw.). Die Pflegeeingriffe erstrecken sich auf insgesamt 35 ha.

Waldschutz

In Gebieten mit einem geringen Äsungsangebot für Wild (wenige Gräser, Kräuter etc. in der Bodenschicht) ist die Verbissbelastung an Forstpflanzen meist hoch. Ungünstig sind die Bedingungen vor allem in den geschlossenen Fichtenmonokulturen des Münsterwaldes. Trotz intensiver Bejagung ist die Wilddichte noch nicht in allen Bereichen auf dem gewünschten Niveau, insbesondere dort nicht, wo durch den Sturm Kyrill große Dickungen entstanden sind (Bereich um Kitzenhaus). Diese Flächen lassen sich nur schwer bejagen. Daher wird es weiterhin nötig sein, Verbissschutzmittel aufzubringen.
Geplant ist ein zweimaliger Schutz auf rund 8 ha (jeweils im Sommer und im Winter).

Die Verbreitung der spätblühenden Traubenkirsche (Neophyt) im Aachener Wald nimmt immer weiter zu. Es handelt sich um einen eher strauchförmig wachsenden Baum, der sich aggressiv vermehrt und nur schwer zurückzudrängen ist. Das Gemeindeforstamt hat die spätblühende Traubenkirsche auf mehreren Hektar zurückgeschnitten und versucht, diese Baumart durch den Voranbau von Buche auf Dauer „auszudunkeln“.

Erfreulicherweise hat sich trotz des teils heißen Sommers keine nennenswerte Borkenkäferpopulation entwickelt. Bis auf Einzelbäume und kleine Baumgruppen ist kein Kalamitätsholz angefallen.

Wegebau/Wegeunterhaltung

Diverse sand-/wassergebundene Waldwege wurden im Jahr 2015 neu aufgeschottert. Ziel ist es, die Wegesubstanz auf dem vorhandenen Niveau zu halten. Die Unterhaltungsarbeiten werden überwiegend in Eigenregie durchgeführt.

In den vergangenen 4 Jahren wurden sämtliche Schwarzdecken (Asphaltdecken) an Steigungen saniert. Im kommenden Jahr sollen defekte Schwarzdecken im ebenen Gelände zu sand-/wassergebundenen Wegen umgebaut werden. Die Arbeiten erfolgen in Fremdleistung. Der Umfang dieser Maßnahme lässt sich erst einschätzen, wenn die Zusammensetzung der Schwarzdecken bekannt ist. Das verbaute Material hat  wesentlichen Einfluss auf die Entsorgungskosten.

Erholungseinrichtungen

Im vergangenen Jahr wurde im Aachener Wald das Knotenpunktsystem für Wanderer eingerichtet. An wenigen Stellen ist das System noch nachzubessern. Darüber hinaus wird der Schutzpilz an der Einmündung Karlshöher Talweg/Moresneter Weg teilerneuert.

 

c) Fremdaufträge

       Kosten für die Holzbringung: Das in Eigenregie aufgearbeitete Holz (v. a. Laubholz) muss durch Unternehmer bis an die LKW-befahrbaren Wege geliefert werden. Für diese Arbeiten werden Kosten in Höhe von 60.000 Euro kalkuliert.

       Verkehrssicherungsmaßnahmen: ca. 37.700 Euro

       Ankauf von Pflanzen inklusive Pflanzung: ca. 50.000 Euro (Pflanzung in Eigenregie)

       Verbiss- und Fegeschutz: ca. 2.000 Euro

       Rückbau von defekten Schwarzdecken, Unterhaltungsarbeiten an sand-/wassergebundenen Wegen,
Gräben und Böschungen, Erhaltung des Lichtraumprofils, Wegebaumaterial: ca. 60.000 Euro

 

 


[1] Eingriffe in Natur und Landschaft, die nicht vermieden werden können, sind kompensationspflichtig. Der Verursacher dieser nachhaltigen Beeinträchtigung ist aufgrund naturschutz- und bauplanungsrechtlicher Regelungen verpflichtet, den entstandenen Eingriff im Rahmen der jeweiligen rechtlichen Vorschrift zu kompensieren, um die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes langfristig zu bewahren. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind auf Dauer anzulegen, zu pflegen und rechtlich zu sichern.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Kosten für Unternehmerleistungen:

      Kosten für die Holzbringung:60.000 Euro

      Verkehrssicherung:37.700 Euro

      Ankauf von Pflanzen, tw. Pflanzung:50.000 Euro

      Ankauf v. Verbiss- und Fegeschutzmittel: 2.000 Euro

      Wegebau inkl. Umbau v. Schwarzdecken:  60.000 Euro

Summe:            209.700 Euro

 

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