Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 11/0093/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen die Einrichtung von 3,5  Stellen ausgewiesen nach EG 4 TVöD (Zuordnung aus Lohngruppe 3 Ziffer 1 Abschnitt a Nr. 22 mit Aufstieg nach LGr. 4 und 4 a BZT-G) für elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUPs) im Büro für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Soziales (B 17) im Rahmen der Beschlussfassung des Stellenplans 2016.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Historie:

 

Ursprünglich wurden die durch die Unfallverhütungsvorschriften vorgeschriebenen Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in Verwaltungsgebäuden (Kernverwaltung außer Feuerwehr - FB 37 und Schulen, sowie  Volkshochschule - E 42 und Kulturbetrieb - E 49) durch die beim Gebäudemanagement  (E 26) beschäftigten Mitarbeiter/-innen bzw. in Schulen durch die Schulhausmeister/-innen durchgeführt. Die durch E 26 durchgeführten Prüfungen wurden zum 01.01.2009 zu B 17 verlagert. Die Aufgabe der Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel an Schulen verblieb zunächst weiterhin bei den jeweiligen Schulhausmeistern/-innen im Fachbereich Kinder Jugend und Schule (FB 45).

Um die Aufgabenzuwächse im B 17 bewältigen zu können, wurden zum 01.02.2009 2 Elektriker/-innen eingestellt. Der bei FB 45 beschäftigte Mitarbeiter, der die Funktion der Aufsicht über die elektrotechnisch unterwiesenen Personen (EUP’s) an Schulen wahrgenommen hatte, wurde im Rahmen der Neuausrichtung unter Beibehaltung seiner bisherigen Aufgaben zu B 17 umgesetzt und die Stelle wurde entsprechend verlagert.

Ab 2009 wurden demgemäß alle Geräte der Kernverwaltung (außer Schulen und FB 37), des E 42 und des E 49  durch die Mitarbeiter/-innen des B 17 geprüft. In den übrigen Bereichen erfolgten die Prüfungen mit dortigem Personal.

 

Reorganisation:

 

Nach der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (DGUV Vorschrift 3) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Unternehmer, hier die Stadt Aachen, verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen der ortfesten und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel, der stationären und nicht stationären Anlagen zu sorgen. Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden. Notwendige Dokumentationen für die Aufsichtsbehörden (Unfallversicherungsträger und die Bezirksregierung) sowie zum Nachweis bei möglichen haftungsrechtlichen Fällen sind vorzunehmen. Die Zuständigkeit für die Überprüfung von elektrischen Anlagen ist unverändert zentral bei E 26 gegeben. Um dies möglichst auch für die elektrischen Betriebsmittel an einer zentralen Stelle vorzuhalten, wurde den Bereichen, die nicht schon durch B 17 geprüft wurden, angeboten, die Prüfungen durch B 17 vornehmen zu lassen.  Alle Eigenbetriebe sind mit einer solchen Lösung einverstanden. Die Aufgaben sind/werden entsprechend verlagert.

Auf Nachfrage bei FB 20 wurde bestätigt, dass entsprechende Kosten für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel im Verwaltungskostenbeitrag (VKB) verwaltungsweit bereits berücksichtigt werden.

 

Im Rahmen der Neuausrichtung entschied Dez. V  einerseits aufgrund kontroverser Diskussionen mit dem Personalrat zur rechtlichen Frage der Aufgabenzuordnung der Prüfungen durch Schulhausmeister/-innen, andererseits aufgrund der Belastungssituation der Schulhausmeister/-innen aber auch vor dem Hintergrund einer zentralen Lösung, die o.g. Prüfaufgaben an Schulen von FB 45 zu B 17 zu verlagern. In diesem Zusammenhang wurde ein ehemaliger Schulhausmeister dessen Aufgaben aufgrund der Schließung der durch ihn betreuten Schule komplett entfielen,  als EUP zum 01.01.2014 von FB 45 zu B 17 umgesetzt. Eine Stellenverlagerung fand nicht statt, stattdessen wurde die Stelle bei FB 45 aufgrund eines kw-Vermerks (wegen der Schließung der Schule angebracht) eingespart. Seither wird dieser Mitarbeiter überplanmäßig bei B 17 geführt. Eine abschließende Stelleneinrichtung für den Mitarbeiter bei B 17 für die Wahrnehmung  der Prüfaufgaben  wurde zunächst im Hinblick auf die beabsichtigte Stellenbedarfsprüfung zurückgestellt.

 

Bei E 26 ist bislang eine externe Firma mit der Prüfung beauftragt. Kosten pro zu prüfendes Gerät sind von der Firma mit 5,58 € angegeben. Die Kosten bei städtischer  Prüfung liegen bei 5,05 € pro Gerät. Der wirtschaftliche Aspekt einer Einsparung von rund 700,00 € jährlich gesamtstädtisch betrachtet, unterstützt die Aufgabenübertragung an B 17.

Im Wirtschaftsplan des E 26 werden künftig durch den Wegfall der Vergabe infolge der Aufgabenübernahme durch B 17 rund 7.300 € eingespart.

 

Bei FB 37 obliegt den Feuerwehrleuten während ihrer Schicht neben der Funktion im Einsatzdienst die Aufgabenwahrnehmung im Rahmen des sog. Arbeitsdienstes.  Hierzu zählt u. a. die Unterstützung des Bereiches Nachrichtentechnik hinsichtlich der o. g. Prüfaufgaben durch dazu qualifizierte Feuerwehrleute. Aufgrund der hohen Anzahl an Einsätzen aus dem Arbeitsdienst heraus wurde die Aufgabe jedoch nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend ausgeführt. Dies soll künftig durch die Aufgabenverlagerung zu B 17 sichergestellt werden.

 

Über die Neuorganisation im Rahmen der Durchführung von Prüfungen ortsveränderlicher Betriebsmittel hinaus wurde dem elektrischen Prüfpersonal mit Schreiben des FB 11 vom 02.09.2015 die Aufgabe der Sicherung der Elektroleitungen in Verkehrswegen in enger Zusammenarbeit mit den jeweiligen Hausmeistern/-innen übertragen, denen die allgemeine Verkehrssicherheitspflicht obliegt. Hiermit einhergehend wird dem B 17 ein Aufwand an Personal in Höhe von 10 % des Prüfpersonals (Elektriker/-innen und EUP’s) zuerkannt.

 

Stellenbedarf:

 

Der Personalbedarf ermittelt sich anhand der Anzahl der vorhandenen Geräte, den gesetzlich vorgeschriebenen Prüfintervallen sowie der täglichen Prüfzahlen pro elektrischer Fachkraft (durchschnittlich 50 Geräte).

Für die bisher bereits geprüften Bereiche liegen genaue Gerätezahlen vor. Für den Bereich der Schulen liegen teilweise nur qualifizierte Schätzungen vor. Für FB 37  und E 46/47 liegen hinsichtlich der Gerätezahlen und der Prüfintervalle (jährlich, halbjährlich, 2-jährlich) lediglich Schätzwerte vor. Genaue Zahlen ergeben sich erst nach der erstmaligen Überprüfung und Dokumentation aller Geräte.

Anhand der vorliegenden und geschätzten Gerätezahlen wurde nunmehr eine Personalbedarfsbemessung vorgenommen.


Bereich

Jährlich zu prüfende Geräte

VZÄ

 

Kernverwaltung (incl. Schulen)

45.242

4,5 VZÄ

 

FB 37

  4.250

0,4 VZÄ

4,9 VZÄ Kernverwaltung insgesamt

 

 

 

 

E 18

    998

0,1 VZÄ

 

E 26

1.358

0,1 VZÄ

 

E 42

  2.061

0,2 VZÄ

 

E 46-47

  1.900

0,2 VZÄ

 

E 49

  1.666

0,2 VZÄ

 

E 88

  1.750

0,2 VZÄ

1,0 VZÄ Eigenbetriebe insgesamt

 

 

 

 

 

59.225

5,9 VZÄ

Prüfungen Stadt Aachen insgesamt      

 

 

 

 

Zuzüglich 10% des Prüfpersonals

 

0,6 VZÄ

Sicherung der Elektroleitungen in        Verkehrswegen

 

 

6,5 VZÄ

 Insgesamt

 

Somit ergibt sich ein Gesamtbedarf von 6,5 VZÄ. Da derzeit bereits 3 Vollzeitstellen im Stellenplan vorhanden sind, ist hiernach die Einrichtung von weiteren 3,5 VZ Stellen erforderlich (davon eine Stelle für den überplanmäßigen, ehemaligen Schulhausmeister; die Umsetzung eines weiteren Mitarbeiters wird aktuell nach seiner positiven Erprobung in die Wege geleitet).

Die Entscheidung die neuen Stellen mit EUP’s (EG 4) zu besetzen, erfolgt aus wirtschaftlichen Erwägungen.  Die neue Organisationsform ist ebenso sachlich vertretbar. Es gibt einen Elektromeister, der vorteilhafterweise zugleich Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI) und Vorgesetzter des elektrischen Prüfpersonals ist. Jeweils einer der 3 Elektriker (EG 6) prüft künftig mit einem der 3,5 EUP’s. Damit ist der rechtlichen Anforderung Sorge getragen, dass die EUP’s unter der Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft arbeiten. Der Prüfbereich ist somit gut aufgestellt. Durch die Doppelfunktion des Vorgesetzten (Meister und FASI) erfährt die Prüftruppe eine besondere Qualität.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschrie-be­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

-

-

-

-

0 €

0 €

Personal-/

Sachaufwand

*42.000,00

147.000,00

126.000,00

441.000,00

0 €

0 €

Abschreibungen

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

Ergebnis

42.000,00

147.000,00

126.000,00

441.000,00

0 €

0 €

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-105.000,00

-315.000,00

 

 

Deckung durch den Personalkostenverbund

 

* Kosten für den überplanmäßigen, ehemaligen Schulhausmeister

Die Kostenermittlung erfolgt anhand der KGSt Werte (Stand 2014/2015).

Sach- und IT-Kosten fallen lt. Auskunft von B 17 nicht zusätzlich an.

Obschon der Stellenplan des B 17 ausgeweitet wird, sind Mehrkosten für den gesamtstädtischen Haushalt nicht zu erwarten, da die Stellen mit leistungsgewandelten städtischen Mitarbeitern/-innen (Mitarbeiter/-innen die gesundheitsbedingt ihre ursprüngliche Tätigkeit nicht mehr ausüben können – personalwirtschaftliche Fälle) besetzt werden.

 

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