Entscheidungsvorlage - FB 61/0298/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Bereitstellung von außer-planmäßigen Mitteln in Höhe von 58.000€ im Produkt 120102 sowohl investiv (Kostenart 78350000, Investitionsauszahlungen für Festwerte) als auch konsumtiv (Kostenart 52560000, Aufwendungen für Festwerte).

Die Deckung erfolgt aus den in den Erläuterungen aufgeführten Maßnahmen.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die Verwaltung hatte den Rat der Stadt letztmalig in Sitzung am 22.04.2015 über den Sachstand zum Luftreinhalteplan Aachen (LRP) informiert. 

 

Nach etwa 2-jähriger Vorbereitung durch eine Projektgruppe von Fachleuten und Akteuren aus verschiedenen Bereichen hat die Bezirksregierung Köln (als planaufstellende Behörde) die Fortschreibung zum LRP Aachen mit einem von Stadt und Projektgruppe gemeinsam entwickelten, integrativen und nachhaltigen Maßnahmenkonzept im August 2015 verabschiedet. Als zusätzliche Auflage hatte die Bezirksregierung Köln entschieden, eine Umweltzone für Aachen einzuführen. Der aktuelle LRP ist seit dem 1. September 2015 in Kraft gesetzt worden. Die Umweltzone Aachen wird ab 1. Februar 2016 eingeführt.

 

Zwischenzeitlich wurde mit den Beteiligten das verkehrliche Einvernehmen erzielt und der

Geltungsbereich dieser Umweltzone festgelegt. Es wurde ein Verkehrszeichenplan erarbeitet, auf dessen Grundlage die Straßenverkehrsbehörde die verkehrliche Anordnung gegenüber dem Straßenbaulastträger getroffen hat.

 

Die Beschilderung der Umweltzone muss bis 1. Februar 2016 erfolgt sein.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Für die Stadt Aachen fallen Kosten in Höhe von 58.000€ an, die bislang nicht im Haushalt veranschlagt sind.

 

Da die Beschilderung als Festwert in der Bilanz angesetzt ist, ist dieser Betrag sowohl investiv (Kostenart 78350000, Investitionsauszahlungen für Festwerte) als auch konsumtiv (Kostenart 52560000, Aufwendungen für Festwerte) bereitzustellen.

 

Eine Deckung kann aus den folgenden Maßnahmen erfolgen, da hier jeweils Mittel zur Verfügung stehen, die im Haushaltsjahr 2015 nicht oder nicht vollständig benötigt werden:

 

investiv:

PSP-Element 5-120102-000-00300-300-1 – Grüner Weg, Umbau37.000€

PSP-Element 5-120102-900-05900-300-1 – Berliner Ring, Bushaltestelle12.500€

PSP-Element 5-120102-900-05300-300-1 – Charlottenburger Allee  8.500€

 

konsumtiv:

PSP-Element 4-120102-932-7 – Grenzübergang Köpfchen20.300€

PSP-Element 4-120102-018-3 – Grüner Weg, Umbau16.700€

PSP-Element 4-120102-959-3 – Berliner Ring, Bushaltestelle12.500€

PSP-Element 4-120102-934-1 – Charlottenburger Allee  8.500€

 

Bei der Maßnahme „Grenzübergang Köpfchen“ führte die notwendige Verlagerung von Mitteln zwischen den verschiedenen Kostenarten des PSP-Elements zu einer Einsparung bei den konsumtiven Aufwendungen für Festwerte.

 

Die übrigen zur Deckung in Anspruch genommenen Maßnahmen kommen frühestens in 2016 zur Ausführung. Soweit notwendig, sind die für die Umsetzung dieser Maßnahme benötigten investiven und konsumtiven Mittel im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2016 haushaltsneutral erneut eingeplant worden.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2015

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2015

Ansatz 2016 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

58.000

0

0

0

58.000

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-58.000

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2015

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2015

Ansatz 2016 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

58.000

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-58.000

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

 

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