Entscheidungsvorlage - E 18/0044/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
28. Nachtrag zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Beteiligt:
- B 1 - Bezirksamt Aachen-Brand; B 5 - Bezirksamt Aachen-Laurensberg; B 0 - Bezirksvertretung Aachen-Mitte/Geschäftsstelle
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
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Anhörung/Empfehlung
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03.11.2015
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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01.12.2015
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Kenntnisnahme
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02.12.2015
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Kenntnisnahme
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02.12.2015
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Kenntnisnahme
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02.12.2015
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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09.12.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die zuständigen Bezirksvertretungen
- Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nehmen die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfehlen dem Rat der Stadt Aachen den 28. Nachtrag zur Straßenreinigungssatzung zu beschließen.
- Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Anhebung der derzeit gültigen Straßenreinigungsgebühren für den Kalkulationszeitraum 2016 – 2018 zu beschließen.
- Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Aachener Stadtbetriebes und des Finanzausschusses die Erhöhung der derzeit gültigen Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2016 sowie den 28. Nachtrag zur Straßenreinigungssatzung
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Rahmen des 28. Nachtrages sind die nachfolgend aufgeführten Änderungen in dem Straßenverzeichnis und Stichstraßen-Negativkatalog vorzunehmen.
A) Änderungen im Straßenverzeichnis
Im Rahmen der kontinuierlichen Überprüfung der den im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen zugeordneten Reinigungsklassen wurde festgestellt, dass bei den nachstehend aufgeführten Straßen der Verschmutzungsgrad und das daraus abzuleitende Reinigungsbedürfnis nicht mehr der derzeit festgelegten Reinigungshäufigkeit entspricht.
Auf Grund dessen ist bei diesen Straßen eine Anpassung der Reinigungsklasse an den festgestellten Verschmutzungsgrad in dem nachstehend beschriebenen Umfang erforderlich.
Erhöhung der Reinigungshäufigkeit
- Professor-Wieler-Straße(Aachen-Mitte)von RKL S 9 nach RKL S 8
Verringerung der Reinigungshäufigkeit
- Am Hangeweiher(Aachen-Mitte)von RKL S 4 nach RKL S 8
- Am Hügel(Aachen-Mitte)von RKL S 4 nach RKL S 9
- Am Wassersprung(Aachen-Mitte)von RKL S 4 nach RKL S 8
- Colynshofstraße(Aachen-Mitte)von RKL S 4 nach RKL S 8
- Höhenweg(Aachen-Mitte)von RKL S 4 nach RKL S 9
- Im Brockenfeld(Aachen-Mitte)von RKL S 4 nach RKL S 8
- Königshügel(Aachen-Mitte)von RKL S 4 nach RKL S 9
- Scheurenstraße(Aachen-Mitte)von RKL S 4 nach RKL S 8
- Yorckstraße(Aachen-Mitte)von RKL S 4 nach RKL S 8
B) Streichung aus dem Verzeichnis der Straßen, deren Reinigung und Winterwartung gemäß § 2 Abs.1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung den jeweiligen Grundstückseigentümern obliegen (Stichstraßen-Negativkatalog)
- Diepenbenden (Verkehrsfläche zu und vor den Häusern Nr. 22 - 28)(Aachen-Mitte)
C) Neuaufnahme in das Verzeichnis der Straßen, deren Reinigung und Winterwartung gemäß § 2 Abs.1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung den jeweiligen Grundstückseigentümern obliegen (Stichstraßen-Negativkatalog)
Im Interesse einer einheitlichen Verfahrensweise im gesamten Stadtgebiet in Bezug auf die Behandlung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Stichwege, sind die nachgenannten Straßen in den Stichstraßen - Negativkatalog aufzunehmen.
- Diepenbenden(Aachen-Mitte)
- Pannhauser Straße(Aachen-Laurensberg)
- Weiern(Aachen-Brand)
D) Gebühren
Da die in 2016 voraussichtlich entstehende Unterdeckung nicht mehr vollständig aus dem Sonderposten der Straßenreinigung entnommen werden kann, ist aus Sicht der Finanzsteuerung eine Gebührenerhöhung der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2016 unumgänglich.
Bedingt durch den zunehmenden Aufwand und dem erhöhten Anspruch an die innerstädtische Sauberkeit der städtische Anteil an der Straßenreinigung von den derzeit gültigen 13 % auf 15 % der gebührenrelevanten Aufwendungen angehoben.
Um eine in Aachen gewohnte und gewünschte Gebührenkonstanz zu erzielen, wurde der Kalkulationszeitraum auf die Jahre 2016 – 2018 ausgedehnt und der verbleibende Sonderposten auf diesen Zeitraum verteilt.
Die Gebührenbedarfsberechnung 2016 ist als Anlage beigefügt.
Vorstehender Nachtrag tritt zum 01.01.2016 in Kraft.
28. Nachtrag
zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 14.12.1987.
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV NW S. 878), der §§ 1, 2, 4, 6 und 20 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) vom 21.10.1969 (GV NW S. 712/ SGV NW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2013 (GV NW S. 687) und der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG NW) vom 18.12.1975 (GV NW S. 706 / SGV NW 2061), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV NW S. 390) hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 11.11.2015 folgenden 28. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 14.12.1987 beschlossen:
A) Änderungen im Straßenverzeichnis
- Professor-Wieler-Straße(Aachen-Mitte)von RKL S 9 nach RKL S 8
- Am Hangeweiher(Aachen-Mitte)von RKL S 4 nach RKL S 8
- Am Hügel(Aachen-Mitte)von RKL S 4 nach RKL S 9
- Am Wassersprung(Aachen-Mitte)von RKL S 4 nach RKL S 8
- Colynshofstraße(Aachen-Mitte)von RKL S 4 nach RKL S 8
- Höhenweg(Aachen-Mitte)von RKL S 4 nach RKL S 9
- Im Brockenfeld(Aachen-Mitte)von RKL S 4 nach RKL S 8
- Königshügel(Aachen-Mitte)von RKL S 4 nach RKL S 9
- Scheurenstraße(Aachen-Mitte)von RKL S 4 nach RKL S 8
- Yorckstraße(Aachen-Mitte)von RKL S 4 nach RKL S 8
B) Streichung aus dem Verzeichnis der Straßen, deren Reinigung und Winterwartung gemäß § 2 Abs.1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung den jeweiligen Grundstückseigentümern obliegen (Stichstraßen-Negativkatalog)
- Diepenbenden (Verkehrsfläche zu und vor den Häusern Nr. 22 - 28)(Aachen-Mitte)
C) Neuaufnahme in das Verzeichnis der Straßen, deren Reinigung und Winterwartung gemäß § 2 Abs.1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung den jeweiligen Grundstückseigentümern obliegen (Stichstraßen-Negativkatalog)
- Diepenbenden(Aachen-Mitte)
- Pannhauser Straße(Aachen-Laurensberg)
- Weiern(Aachen-Brand)
D) Gebühren
Vorstehender Nachtrag tritt zum 01.01.2016 in Kraft.
Der vorstehende 28. Nachtrag wurde in der Sitzung des Rates der Stadt am 11. November 2015 beschlossen.
Aachen, den 11. November 2015
(Philipp)
Oberbürgermeister
Stühlen
Schriftführerin
Vorstehender vom Rat der Stadt beschlossener 28. Nachtrag ist ordnungsgemäß zustande gekommen.
Aachen, den 11. November 2015
(Philipp)
Oberbürgermeister
Vorstehender 28. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden können, es sei denn
a)eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt;
b)diese Satzung nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht wurde;
c)der Oberbürgermeister den Satzungsbeschluss vorher beanstandet hat
oder
d)der Form- oder Verfahrensfehler gegenüber der Stadt vorher gerügt ist und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet wurde, die den Mangel ergibt.
Aachen, den 11. November 2015
(Philipp)
Oberbürgermeister
Der Wortlaut des 28. Nachtrages zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen stimmt mit dem Ratsbeschluss vom 11. November 2015 überein.
Es wird bestätigt, dass die Bestimmungen der §§ 2 (1) und (2) der Bekanntmachungsverordnung vom 07.04.1981 entsprechend angewandt worden sind.
Aachen, den 11. November 2015
(Philipp)
Oberbürgermeister
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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