Entscheidungsvorlage - FB 61/0293/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 923 und Änderung FNP 1980 - Campus West - im Stadtbezirk Aachen-Mitte, im Bereich Westbahnhof, Süsterfeldstraße und Bahnanlagenhier: Nördliche Erschließung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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19.11.2015
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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03.12.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt, dass das Bauleitplanverfahren – Campus West – auf Grundlage der Erschließungsvariante D weitergeführt wird.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt, dass das Bauleitplanverfahren – Campus West – auf Grundlage der Erschließungsvariante D weitergeführt wird.
Erläuterungen
Erläuterungen:
In der Sitzung des Planungsausschusses am 27.08.2015 hatte die Verwaltung zum Sachstand Campus West berichtet (s. Vorlage FB 61/6229/WP17). Der Planungsausschuss beschloss, die Verwaltung zu beauftragen, in Abstimmung mit der Campus GmbH zeitnah einen interfraktionellen Workshop zu organisieren, um die weiteren Schritte im Bebauungsplanverfahren - Campus West - abzustimmen.
Dieser Workshop wurde am 20.10.2015 durchgeführt. Die im Planungsausschuss am 27.08.2015 vorgestellten offenen Punkte wurden im Workshop noch einmal im Einzelnen präsentiert und diskutiert. Dabei war die nördliche Anbindung Schwerpunkt der Diskussion. Es wurden die verbliebenen drei Varianten vorgestellt (A, Cx, D, s. Anlage 1) und die Anforderungen gegenübergestellt:
- Städtebauliche Qualität / Adressbildung
- Planungssicherheit
- Eignung für Sondertransporte / Schwerlastverkehr
- Wegeführung, ÖPNV, Fußgänger / Radfahrer
- Finanzierung, Wirtschaftlichkeit
Die Variante A, die Bestandteil des ursprünglichen Masterplans war, wurde bereits mit Beschluss des Planungsausschusses vom 16.06.2011 abgelehnt, da sie sehr aufwändig ist (tiefer Geländeeinschnitt), einen Grünzug durchschneidet und sehr nah an den Ortsteil Laurensberg heranrückt. Ein weiterer Nachteil ist, dass die Voraussetzung für die Realisierung der Variante A, der Ankauf eines privaten Grundstückes ist und somit die Planungssicherheit gefährdet ist. Dagegen ist die Wegeführung schlüssig und die Eignung für Sondertransporte gegeben. Auch die städtebauliche Qualität und Adressbildung sind positiv zu bewerten.
Die Variante Cx sieht eine Anbindung über das Gewerbegebiet Süsterfeld vor. Da ein Abriss des denkmalgeschützten Ringlokschuppens nicht möglich ist, muss dieser umfahren werden. Dies hat eine komplizierte Wegeführung und den Verlust von Bauland zur Folge. Nach der vorliegenden Verkehrsprognose (2011) ist die zusätzliche Verkehrsbelastung für das Gewerbegebiet zwar unproblematisch, aber diese Verbindung ist hinsichtlich der städtebaulichen Qualität und Adressbildung wenig attraktiv. Aufgrund der Befahrbarkeit durch Busse und Schwerlastverkehr würden ca. 80 Parkplätze im Straßenraum entfallen. Um die entsprechenden Kurvenradien zu gewährleisten, wäre auch hier der Ankauf von kleineren Grundstücksanteilen nötig. Dadurch wäre entweder die Änderung des bestehenden Bebauungsplan Nr. 795 – Schlottfeld – erforderlich oder der Bereich müsste mit in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes – Campus West – aufgenommen werden.
Da die Straßenanschlüsse bereits vorhanden sind, ist diese Variante zwar sehr wirtschaftlich, jedoch müssen Grundstücksankäufe und Baulandverlust berücksichtigt werden.
Die Variante D basiert auf der Idee, die im Masterplan vorgesehene Fuß- / Radwegbrücke nach Norden zu verschieben, um so eine Verbindung für alle Verkehrsteilnehmer zu schaffen(s. Anlage 2).
Ihr Vorteil liegt im Wesentlichen in der direkten Verbindung zwischen Campus West und Campus Melaten. Adressbildung und städtebauliche Qualität sind deshalb positiv zu bewerten, die direkte Anbindung des Campusbandes an das überörtliche Straßennetz allerdings weniger. In diesem Zusammenhang ist auf die Herstellung der mittleren Anbindung (Aldi) Wert zu legen. Da die erforderlichen Grundstücke im Eigentum der Stadt oder des Landes stehen, ist Planungssicherheit gegeben. Für Fußgänger und Radfahrer ist die Streckenführung zwar möglich, aber wenig attraktiv. Für Sondertransporte und Schwerlastverkehr ist die Trasse ebenfalls geeignet.
Da für diese Variante sowohl der Außenring als auch die Bahn überbrückt werden müssen, ist mit entsprechend hohen Kosten zu rechnen. Im Rahmen der Prüfung dieser Varianten wurden sowohl verschiedene konstruktive Möglichkeiten untersucht (BSV mit Thomas & Bökamp) als auch die jeweiligen Kosten ermittelt. Die günstigste Variante sieht Kosten in Höhe von ca. 13 – 14 Mio. € vor (einschl. Mwst und Nebenkosten für eine Trasse vom Ringlokschuppen bis Anschluss Mathieustraße).
Aktuelle, belastbare Kostenschätzungen für die Varianten A und C liegen derzeit nicht vor. 2011 wurde die Variante A auf ca. 4 Mio. € geschätzt (ohne Grunderwerb). Bei der Variante C fallen zunächst nur Umbaukosten im bestehenden Straßenraum an, aber durch Grunderwerb, Baulandverlust und Herstellung von Ersatzparkplätzen kann ein erheblicher Kostenaufwand entstehen.
Eine zusätzlichen Fuß-/Radwegbrücke auf Höhe der Siedlung Süsterau (Richtung Studentenwohnheime) wäre bei Umsetzung der Variante A und Cx erforderlich, da ansonsten keine ausreichende Fuß- / Radwegverbindung zwischen den Campusbereichen gewährleistet wäre.
Bei der Variante D wäre die Brücke im Norden auch für Radfahrer geeignet (Steigung maximal 4 %), wenn auch aufgrund der Wegestrecke wenig attraktiv.
Bei der Entscheidung, welche der Varianten im weiteren Verfahren weiterfolgt wird, müssen alle Aspekte untereinander abgewogen werden. Einerseits besteht die Verpflichtung, die wirtschaftlichste Lösung unter dem Aspekt der Finanzierbarkeit zu wählen. Andererseits müssen grundsätzliche Anforderungen an den Campus West berücksichtigt werden. Hierzu gehört nicht nur die Anfahrbarkeit für Sondertransporte, sondern auch die Attraktivität des Konzeptes. Ziel ist die Entwicklung eines zukunftsfähigen Campus für Forschung und Entwicklung auf Basis des vorliegenden Masterplans und nicht die Entwicklung und Erschließung eines Gewerbegebietes.
Da die Variante D hinsichtlich der städtebaulichen Qualität, der Erreichbarkeit für Sondertransporte und der Planungssicherheit überzeugt, schlägt die Verwaltung vor, diese Variante weiterzuverfolgen und das Konzept auszuarbeiten - auch hinsichtlich der Finanzierungsmöglichkeiten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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388,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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650,4 kB
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