Entscheidungsvorlage - FB 61/0295/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, auf Grundlage der vorgestellten Berechnungen in weitere Verhandlungen zur Umsetzung der dargestellten Eisenbahnkreuzungsmaßnahme mit Aufweitung des Nirmer Tunnels auf eine lichte Weite von 5,50 m mit der DB Netz AG einzusteigen.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der vorgestellten Berechnungen in weitere Verhandlungen zur Umsetzung der dargestellten Eisenbahnkreuzungsmaßnahme mit Aufweitung des Nirmer Tunnels auf eine lichte Weite von 5,50 m mit der DB Netz AG einzusteigen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

In der Vergangenheit wurde die Verbesserung der Situation für Fußgänger im Nirmer Tunnel bereits mehrfach in den politischen Gremien der Stadt Aachen diskutiert. Im Jahr 2009 wurde vom Verkehrsausschuss einstimmig und von der Bezirksvertretung Aachen Eilendorf mehrheitlich beschlossen, die Situation für Fußgänger im Nirmer Tunnel zu verbessern. Hierzu sollte die Fahrbahnbreite von derzeit 2,70 m auf 2,10 m reduziert werden. Demgegenüber sollte der Gehweg von derzeit 1,10 m auf 1,70 m verbreitert werden. Auf die entsprechende Vorlage „FB 61/0983/WP15“ wird verwiesen. Die provisorische Umsetzung dieser Maßnahme ist für Ende des Jahres 2015 eingeplant.

 

Zwischenzeitlich hat die DB Netz AG die Stadt Aachen angeschrieben und mitgeteilt, dass die Eisenbahnüberführung über die Nirmer Straße (Nirmer Tunnel) mittelfristig erneuert werden soll. Die DB Netz AG beabsichtigt, das Bauwerk in den bisherigen Abmessungen (lichte Weite von 4,37 m) wieder herzustellen.

Die Verwaltung hat dies zum Anlass genommen, die Situation nochmals grundsätzlich zu überprüfen. Die Deutsche Bahn wurde angeschrieben, mit der Bitte unverbindlich zu kalkulieren, welche Kosten von der Stadt Aachen aufzubringen wären, wenn im Rahmen der geplanten Erneuerung eine Aufweitung auf eine lichte Weite von 5,50 m durchgeführt würde. Mit dieser Maßnahme könnte eine deutliche Verbesserung für Fußgänger erreicht werden, da bei  Erhaltung der heutigen Fahrbahnbreite eine Gehwegbreite von 2,30 m realisiert werden könnte. In der Anlage 1 sind die Bestandsmaße sowie die verschiedenen Varianten einer Verkehrsflächenaufteilung dargestellt (s. Anlage 1).

 

Die DB Netz AG hat daraufhin eine Kostenschätzung in Anlehnung an die „Richtlinien zur Anwendung der Verordnung, zur Berechnung von Ablösebeträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, dem Bundesfernstraßengesetz und dem Bundeswasserstraßengesetzt (ABBV-Richtlinien)“ erstellt. Die Eingangswerte dieser vorläufigen Ablöseberechnung basieren laut Auskunft von DB Netz AG auf Grundlage einer Machbarkeitsprüfung von DB International (DB Planungsgesellschaft), d. h. es liegen noch keine fundierten Planungen vor, auf denen die Kosten gestützt werden können. Die Eingangswerte sind nach Auskunft der DB Netz AG demnach erste, grobe Schätzungen.

 

Das Eisenbahnkreuzungsgesetz, dass für die vorgestellte Maßnahme anzuwenden wäre, regelt in §12, dass die Kosten einer Maßnahme demjenigen Beteiligten zur Last gelegt werden, der die Änderung verlangt (hier die Stadt Aachen). Vorteile, die dem anderen Beteiligten (hier DB) durch die Änderung erwachsen sind auszugleichen (Vorteilsausgleich).

 

Finanzielle Auswirkungen

Nach ersten Einschätzungen werden die Baukosten incl. Verwaltungspauschale für eine Aufweitung auf 5,50 m lichte Weite 2.634.000 € (netto) betragen. Die Deutsche Bahn wird gegenüber der Stadt Aachen die Rechnungen über die Baukosten nur netto zuzüglich Planungskosten in Rechnung stellen. Nach der vorgegebenen Verfahrensweise zahlt die  DB Netz AG nach Abschluss der Maßnahme den Nettoablösebetrag von 2.309.000 €. Mit der Schlussrechnung wird bei der Stadt Aachen dann die Mehrwertsteuer von voraussichtlich 61.845 € geltend gemacht. Der Eigenanteil der Stadt Aachen würde sich dadurch auf netto 325.500 € bzw. brutto 386.845 € belaufen.

Da sich das Bauwerk nicht im städtischen Eigentum befindet, ist die Maßnahme im Rahmen der Ergebnisplanung zu veranschlagen.

Die sich anschließende Straßenbaumaßnahme zur Anpassung an die neue lichte Breite und den umgebenden Straßenraum würde investiv zu veranschlagen sein.

 

Beide Maßnahmen sind bisher nicht im Haushalt eingeplant.

 

Beschlussvorschlag und weiteres Vorgehen

Die Verwaltung empfiehlt, auf Grundlage der vorgestellten Berechnungen in weitere Verhandlungen zur Umsetzung der dargestellten Eisenbahnkreuzungsmaßnahme mit Aufweitung des Nirmer Tunnels auf eine lichte Weite von 5,50 m mit der DB Netz AG einzusteigen.

Im Zuge dieser Verhandlungen wären der Zeitplan der Baumaßnahme und die erforderlichen Haushaltseinplanungen zu konkretisieren.

 

Aus Sicht der Verwaltung würde sich mit Umsetzung der Maßnahme eine deutliche Verbesserung der bisher problematischen Anbindung des Ortsteils Nirm ergeben.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2015

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2015

Ansatz 2016 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2015

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2015

Ansatz 2016 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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