Kenntnisnahme - FB 61/0303/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zur Kenntnis

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Das Vorhaben zum Aufbau eines EFM-Systems im Gebiet des AVV ist in mehrere Baustufen gegliedert. Als EFM-Einstieg planen die beteiligten Verkehrsunternehmen im Rahmen der 1. Baustufe den Funktionsumfang der in der VDV-KA definierten EFM-Stufe 2a (Abonnement, Semestertickets und weitere Stammkundenkarten) als elektronisches Ticket einzuführen. Hierzu wurde mit Datum vom 04.09.2015 von der Verbundgesellschaft, stellvertretend für die Verkehrsunternehmen, der finale Förderantrag für die erste Baustufe nach § 12 ÖPNVG NRW beim Zweckverband Nahverkehr Rheinland (ZV NVR) eingereicht. Mit gleichem Datum hat die Verbundgesellschaft ebenfalls einen Antrag auf Genehmigung des vorzeitigen zuschussunschädlichen Maßnahmenbeginns gestellt, so dass zeitnah mit dem Ausschreibungsprozess in den einzelnen Verkehrsunternehmen begonnen werden kann. Bereits mit Schreiben vom 11.09.2015 hat der ZV NVR die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn an die Verbundgesellschaft übersendet.

 

Im Rahmen der ersten Baustufen verzeichnen die Beteiligten Gesamtkosten in Höhe von 8.099.400 €, wobei hiervon 6.825.000 € als zuwendungsfähige Kosten zu bezeichnen sind, was eine beantragte Zuwendung in Höhe von 4.618.600 € bedeutet.

 

Als Zieldatum für die vollständige Umsetzung der Stufe 2a gilt der 01.01.2018 unter allen Beteiligten als vereinbart. Bereits ab August 2016 können im Rahmen von Pilot-, Test- und Ausrüstungsphasen EFM-Funktionalitäten bei einzelnen Verkehrsunternehmen implementiert und angeboten werden.

 

In einer darauf folgenden Baustufe beabsichtigen die AVV-Verkehrsunternehmen weiterhin, Maßnahmen zur Ausgabe und zur Kontrolle von Produkten für Gelegenheitskunden in elektronischer Form durchzuführen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen, die bereits Gegenstand der Anmeldung zum Förderprogramm 2014 des ZV NVR sind, ist grundsätzlich unmittelbar im Anschluss an die Fertigstellung der 1. Baustufe geplant. Die Beteiligten haben sich jedoch darauf verständigt, dass die Umsetzung durch einzelne Verkehrsunternehmen auf eigenen Wunsch, in Abstimmung mit der Verbundgesellschaft und den übrigen Beteiligten und entsprechender Beschlussfassung, zeitlich früher erfolgen kann. Daher sind bei den Verkehrsunternehmen des DB-Konzerns (Regionalverkehr Euregio Maas-Rhein GmbH (RVE) und DB Regio AG, Region NRW (DB Regio)) die entsprechenden Komponenten ebenfalls Gegenstand des bereits eingereichten Antrags. Der weitere Ausbau des EFM-Systems (Baustufe 2) zur Umsetzung von Angeboten für Gelegenheitskunden ist darüber hinaus nur informeller Gegenstand des eingereichten Antrags.

 

Gemäß der Einplanungsmitteilung vom 30.09.2015 ist die 2. Baustufe des EFM-Projektes ab 2018 mit Gesamtkosten in Höhe von 4.488.000 €, welche in voller Summe zuwendungsfähige Ausgaben darstellen, im Maßnahmenkatalog des ZV NVR enthalten.

 

Über den weiteren Fortgang wird zu gegebener Zeit berichtet.

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