Kenntnisnahme - FB 20/0045/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss nimmt die Gesamtabschlussrichtlinie zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 116 GO NRW ist spätestens zum Stichtag 31. Dezember 2010 von jeder Kommune in Nordrhein-Westfalen ein Gesamtabschluss aufzustellen, der – analog zum Konzernabschluss in der Privatwirtschaft – die verselbstständigten Aufgabenbereiche (Eigenbetriebe und verbundene Unternehmen) mit der Kernverwaltung wirtschaftlich zusammenfasst.

Ziel ist es, den Gesamtüberblick über die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Konzerns „Stadt Aachen“ zu verbessern und somit der Kommunalpolitik, den Aufsichtsgremien sowie der interessierten Öffentlichkeit ein umfassendes Bild über die wirtschaftliche Lage und die Entwicklung der Kommune zu vermitteln.

Bereits im Jahr 2009 befasste sich die Verwaltung erstmals im Rahmen eines Einführungsprojektes mit der Thematik der Konzernrechnungslegung. Schon in dieser Phase wurden Entscheidungen getroffen und Regelungen für die Aufstellung des Gesamtabschlusses bei der Stadt Aachen festgelegt. Auch die Gesamtabschlussrichtlinie wurde im Entwurf erstellt.

In den darauf folgenden Jahren mussten jedoch, unter anderem aufgrund der terminlichen Forderungen der Bezirksregierung, die Prioritäten auf die Fertigstellung der Eröffnungsbilanz sowie der Jahresabschlüsse 2008-2013 gesetzt werden. Darüber hinaus war insbesondere die Fertigstellung des Jahresabschlusses 2010 zwingende Voraussetzung für die Aufstellung des ersten Gesamtabschlusses. Aus diesem Grunde wurden im Laufe des Jahres 2015 die Aktivitäten zur Erstellung des ersten Gesamtabschlusses der Stadt Aachen wieder aufgenommen. In Fortführung des Einführungsprojektes aus dem Jahre 2009 wurde hierzu ein gemeinsames Projekt mit der regio iT initiiert. Ziel der Verwaltung ist es, neben der Aufarbeitung der Einzelabschlüsse der Stadt Aachen, die ausstehenden Gesamtabschlüsse schnellstmöglich nachzuholen, um möglichst zeitnah die per Gesetz vorgegebenen Fristen einhalten zu können.

 

Im Zuge der Aufstellung des ersten Gesamtabschlusses der Stadt Aachen zum Stichtag 31.12.2010 wurde die im Entwurf bereits erstellte Gesamtabschlussrichtlinie nochmals grundlegend überarbeitet und an die aktuellen Gegebenheiten angepasst.

Die Gesamtabschlussrichtlinie wurde von der Kämmerin und dem Oberbürgermeister unterzeichnet und den beteiligten Eigenbetrieben und Unternehmen als Handlungsanweisung und Arbeitsgrundlage zur Verfügung gestellt.

 

Hiermit wird Ihnen die Gesamtabschlussrichtlinie inkl. Anlagen zur Kenntnis gebracht.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen *

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

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0

0

0

Auszahlungen

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Ergebnis

0

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

 

 

* Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht.

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Anlagen

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