Entscheidungsvorlage - FB 45/0163/WP17

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

Die Bezirksvertretung beschließt, probeweise eine Nutzungsverlängerung in der Zeit von 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr für BMX-Räder einzuführen.

 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Bezirksbürgermeisterin für den Bezirk Aachen-Richterich bittet im Schreiben vom 05.08.2015 um Klärung folgender Fragen zum Skaterpool im Freizeitgelände Schönauer Friede/Kohlstraße:

 

  1. Rückbau der illegalen Rampen.
     
  2. Planung von Verbesserungen am Skaterpool, insbesondere des Neubaus einer für das Umfeld verträglichen Rampe.
     
  3. Prüfung, ob der Betrieb der Skateranlage über 20.00 Uhr ermöglicht werden kann.

 

Die Fachverwaltung hat im Rahmen eines Ortstermins mit den beteiligten Ämtern und der Bezirksbürgermeisterin festgestellt, dass die derzeitigen illegal gebauten Rampen für Nutzer des regulären Geh- und Fahrradweges zu gefährlich sind.

 

Aufgrund der bestehenden DIN-Vorschriften und versicherungstechnischer Bedingungen ist ein gemeinsamer Betrieb von Fahrrädern und Skateboards an einem Skaterpool nicht zu gestatten. Zusätzlich ist im Bereich einer Skateanlage ein ausreichender Sicherheitsabstand zu schaffen. Demzufolge kann der Aufbau einer zusätzlichen Fahrradrampe für Mountainbikeräder im Bereich des Skaterpools nicht erlaubt werden.

 

Der Rückbau der illegalen Rampen ist aufgrund der bestehenden Gefahrensituation bereits veranlasst. Mit dem Sprecher der betroffenen jungen Leute wurde die rechtliche und versicherungstechnische Situation sowie die daraus folgenden Maßnahmen besprochen.

 

Eine Verlängerung der abendlichen Nutzungszeiten für Skater ist wegen des hohen Lärmaufkommens aus immissionsschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

 

Zwar darf eine gemeinsame Nutzung von Fahrrädern und Skateboards auf einer Skateanlage nicht erlaubt werden, eine alleinige Nutzung durch entsprechende Fahrräder (BMX) kommt lt. o. g. DIN-Vorschrift jedoch in Betracht.

 

Die Nutzung durch BMX-Räder ist deutlich leiser, die fürs Skaten üblichen Aufprallgeräusche entfallen.

 

Die Verwaltung schlägt vor zu testen, ob eine Nutzung der Skateanlage in der Zeit von 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr ausschließlich durch BMX - Fahrer zu Ruhestörungen führt. Eine Verlängerung der Beleuchtungszeit wird entsprechend empfohlen.


Sollten sich Anwohner gestört werden, sollte umgehend auf die bisherige Nutzungszeit zurückgegriffen werden.

 

Reduzieren

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Keine Finanziellen Auswirkungen.

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...