Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 61/0307/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, auf Grundlage der vorliegenden Planung (Plan-Nr. 2015/04-02 L1 bis L4) den Planungsbeschluss zu fassen und die Verwaltung mit der Durchführung einer Bürgerinformationsveranstaltung sowie der Ausführungsplanung zu beauftragen - vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung.              .

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er fasst auf Grundlage der vorliegenden Planung (Plan-Nr. 2015/04-02 L1 bis L4) den Planungsbeschluss und  beauftragt die Verwaltung, eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen und die Ausführungsplanung zu erarbeiten – vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung.             

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Anlass

Die Roermonder Straße ist Teil einer Radialstraße, die das Zentrum von Aachen mit den nördlichen Stadtbezirken Laurensberg und Richterich verbindet sowie zu den rdlich angrenzenden Kommunen der Niederlande sowie der Städteregion führt. In Laurensberg und Richterich gab es einen durchgehenden - stadtauswärts gesehen linksseitigen schmalen, getrennten Rad-/Gehweg, den die Radfahrer in beiden Richtungen befahren mussten. Wegen Unfallhäufungsstellen mit einbiegendem Kfz-Verkehr in talwärtiger Richtung nach Aachen wurde im Jahr 2007 die Benutzungspflicht in dem Teilstück in Laurensberg aufgehoben und bergwärts ein Radfahrstreifen/Schutzstreifen bis zur Einmündung Tittardsfeld unter Beteiligung des Landesbetriebes NRW markiert. (Eine Zustimmung des Landesbetriebes zur Markierung war erforderlich, da die Roermonder Straße als L 321 zwischen Eisenbahnbrücke/he Haus Linde und dem Knoten Berensberger Straße/Horbacher Straße eine Landesstraße außerhalb der Ortsdurchfahrt ist und in der Baulast des Landesbetriebes Straßenbau NRW liegt.)

 

Nach Einführung der ERAStandards (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) durch die Landesregierung im Jahr 2011 musste auch im Stadtbezirk Richterich die Benutzungspflicht des stadtauswärts gesehen linksseitigen Beidrichtungsradweges aufgehoben werden. Lediglich zwischen der Horbacher Straße und Laurentiusstraße besteht stadteinwärts die Benutzungspflichtr den Radverkehr weiter.

Die Fortführung einer regelkonformen Radverkehrsanlage (Radfahrstreifen oder Schutzstreifen) entlang der Roermonder Straße von Tittardsfeld über den Knoten Berensberger Straße/Horbacher Straße hinaus bis zur Einmündung Kohlscheider Straße (L 232) ist seit dieser Zeit immer wieder ein wichtiges Thema in der Bezirksvertretung Aachen- Richterich gewesen. Es existieren aus vergangenen Jahren verschiedene Anträge der Bezirksvertretung Aachen-Richterich zum Thema „Radverkehr in Richterich“ und zu Fahrbahn-Brückenschäden im Knoten Horbacher Straße/ Berensberger Straße, die die mangelnde Verkehrssicherheit problematisieren.

 

Sachstand

Die Roermonder Straße in Richterich ist eine Hauptverkehrsstraße und von Tittardsfeld bis Einmündung Horbacher Straße Teil der L 231, somit hier in der Baulast des Landesbetriebes Straßenbau NRW. Sie wird von ca. 8.000 - 10.000 Kraftfahrzeugen zwischen 7-19 Uhr befahren. Die Fahrbahnbreite beträgt zwischen ca. 6,50m in der Ortsmitte (mit jeweils 1 Fahrspur je Richtung) und ca.12,00m in den Randbereichen und Knotenpunkten. Es gibt teilweise baulich angelegt Parkstände sowie die Möglichkeit am Fahrbahnrand zu parken. In der Roermonder Straße befinden sich 4 Haltestellen, die von 5 Buslinien angefahren werden.

 

Da die Roermonder Straße in Richterich aus zwei Abschnitten mit unterschiedlichen Baulastträgern besteht, werden diese hier separat erläutert:

 

Abschnitt Roermonder Straße zwischen Tittardsfeld und Knoten Horbacher Straße / Berensberger Straße

Erste Planungsideen zur regelkonformen hrung des Radverkehrs wurden im Jahr 2008 seitens der Stadt entwickelt und in einem ersten Gespräch vom Landesbetrieb Straßenbau NRW grundsätzlich befürwortet. Da er in den folgenden Jahren bis heute über keine Mittel verfügte, die Erneuerung der schadhaften Fahrbahn sowie eine Neumarkierung zu finanzieren, wurde 2010 angeregt, die Ortsdurchfahrts-Grenzen im Bereich Richterich so zu verschieben, dass dieser Abschnitt der Roermonder Straße in die Straßenbaulast der Stadt Aachen verlagert würde. Es fanden intensive Verhandlungen statt, die aber im Jahr 2012 zu keinem einvernehmlichen Ergebnis führten. Im betreffenden Abschnitt an der Roermonder Straße befinden sich zwei Brückenbauwerke, die im Rahmen der Verlegung der Ortsdurchfahrt ebenfalls in das Eigentum der Stadt Aachen übergegangen wären. Das entsprechende Einvernehmen gem. § 5 (2) StrWG wurde nach intensiver Prüfung durch den Aachener Stadtbetrieb, der zukünftig die Brückenbauwerke hätte Instand halten und erneuern müssen, nicht erzielt. Eine Übernahme der Brückenbauwerke in die städtische Straßenbaulast war für die Stadt Aachen aus finanziellen und personellen Gründen nicht möglich; dies wurde dem Landesbetrieb Anfang 2012 mitgeteilt. Eine Verschiebung der OD-Grenzen unter Auslassung der beiden Bauwerke wurde vom Landesbetrieb ausgeschlossen.

 

Abschnitt Roermonder Straße zwischen Knoten Horbacher Straße / Berensberger Straße und Kohlscheider Straße

Da es hier seit 2011 keine benutzungspflichtigen Radverkehrsanlagen gibt (s.o.), wurde als Übergangslösung zwischenzeitlich der stadtauswärts rechtsseitige Gehweg zwischen Tittardsfeld und Berensberger Straße für den Radverkehr freigegeben. Zwischen Horbacher Straße und Roder Weg wurde stadtauswärts ein Benutzungsrecht durch Radfahrer (auf dem ehemaligen benutzungspflichtigen linken Radweg) ausgeschildert.

 

Planung

Wie der Bezirksvertretung Aachen-Richterich im März 2014 mitgeteilt wurde, ist die Roermonder Straße in Richterich Teil derglichen Linienführung des Radschnellweges Aachen Herzogenrath/Kerkrade/Heerlen. Wenn das Ergebnis der Machbarkeitsstudie -  nach einer zweistufigen Bürgerbeteiligung - voraussichtlich im Sommer 2016 vorliegen wird, kann dann nach einem Grundsatzbeschluss aller beteiligten Kommunen und der Beantragung weiterer Fördermittel mit einer detaillierten Planung begonnen werden. Unabhängig von der Entscheidung, ob ein Radschnellweg durch die Ortslage von Richterich führt und hierzu bauliche Anpassungen erforderlich sind, ist die Fortführung der markierten Radverkehrsanlage - aus Laurensberg kommend sinnvoll und notwendig, um die Verkehrssicherheit r Fußnger und Radfahrer zu verbessern.

 

In einem ersten Schritt  wurden Planungsquerschnitte für beide Abschnitte entwickelt, die in einem interfraktionellen Gespräch im Frühjahr 2015 vorgestellt und diskutiert wurden. Im Abschnitt ab Berensberger Straße stadtauswärts wurden zwei Varianten mit Markierungslösungen und weitgehender Beibehaltung der heutigen Bordsteinanlagen entwickelt:

 

Variante 1 beidseitige Anlage von Schutzstreifen unter weitgehendem Wegfall der Fahrbahnrandparkstände

Variante 2 stadtauswärts einseitiger Schutzstreifen Richtung Herzogenrath) mit Beibehaltung der Parkstände

 

Die Verwaltung wurde nach einstimmigem Votum für Variante 2 mit der detaillierten Ausarbeitung einer Planung beauftragt. Es liegt nunmehr eine mit den verkehrsrelevanten Dienststellen der Stadt Aachen abgestimmte Planung vor. Die Planungsgrundlagen basieren auf folgenden Regelwerken:

          Empfehlung für Radverkehrsanlagen (ERA 2010)

          Straßenverkehrsordnung(StVO)

          Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV StVO)

          Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)

          Richtlinie für die Anlage des ruhenden Verkehrs (EAR 05)

          Hinweise zur Signalisierung des Radverkehrs (HSRa)

 

Die Leistungsfähigkeit der Streckenabschnitte und Knotenpunkte wurde überprüft und bleibt erhalten.

 

Abschnitt Roermonder Straße zwischen Tittardsfeld und Knoten Horbacher Straße / Berensberger Straße (Anlage 1 - Plan Nr. 2015/04-02 L1 und Anlage 2- Plan Nr. 2015/04-02 L2)  

Die Fahrbahn ist heute mit zwei je ca. 5,00m breiten Fahrstreifen überdimensioniert. Der geplante Radfahrstreifen wird ab Tittardsfeld bis kurz vor zur Bushaltestelle „Berensberger Straße“ in einer Breite von 1,85m markiert. Hinter der Bushaltestelle wird der Radverkehr auf einem ca. 1,50m breiten Schutzstreifen bis zum Knoten geführt. Im Kreuzungsbereich ist eine ca. 2,80m breite Geradeaus/Rechtsspur und eine separate ca. 4,00m breite Linksabbiegespur r den KfZ-Verkehr geplant. Grundsätzlich soll sich der Radverkehr in allen Knotenpunktzufahrten im Blickfeld des Kfz-Verkehrs aufstellen und anfahren. Deshalb liegt  die Haltlinie des Radverkehrs an der Lichtsignalanlage ca. 4 m vor dem haltenden Kfz-Verkehr. Es wird eine direkte und eine indirekte Führung des links abbiegenden Radverkehrs angeboten. Hierzu ist die Anlage eines geschützten  Aufstellbereichs in Höhe Haus Nr. 101 erforderlich. In Richtung Laurensberg fährt der Radverkehr wie heute auf dem benutzungspflichtigen Radweg.

 

Auch an der Berensberger Straße wird im Aufstellbereich vor der Lichtsignalanlage ein aufgeweiteter Radaufstellstreifen vorgesehen; der Radverkehr kann in der Knotenpunktszufahrt über einen 1,50m breiten Schutzstreifen neben dem Kfz-Verkehr vorbeifahren. (In der Berensberger Straße beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Ortslage 30km/h, so dass hier keine Radverkehrsanlagen erforderlich sind.)

 

In der Knotenpunktzufahrt von der Horbacher Straße werden die Breiten der drei Richtungsfahrspuren zugunsten eines ca. 1,50m breiten Schutzstreifen reduziert. Der geradausfahrende Radverkehr kann so den aufgeweiteten Radaufstellstreifen erreichen und sich bei Rot vor den haltenden Kfz-Verkehr aufstellen. Die separate Rechtsabbiegespur bleibt erhalten; diese Spur kann der Radverkehr in Richtung Laurensberg mitbenutzen oder ab Hander Weg auf dem für den Radverkehr freigegeben Gehweg fahren. In Richtung Horbach existiert ein separater Radweg, der später in einen Radfahrstreifen übergeht. Diese Führung wird beibehalten; die Länge der Nullabsenkung im Bordsteinbereich wird angepasst.

 

In der östlichen Knotenpunktzufahrt der Roermonder Straße kann der Radfahrer wahlweise auf dem nicht benutzungspflichtigem Radweg oder dem geplanten 1,50m breiten Schutzstreifen fahren. Die beiden separaten Kfz-Spuren wurden zu einer überbreiten Spur von 5,50m zusammengeführt. Vor der Haltlinie des Kfz-Verkehrs ist der aufgeweitete Aufstellstreifen vorgesehen. In Richtung Ortsmitte beginnt hier hinter dem Knoten ein markierter Schutzstreifen für den Radverkehr; dieser darf nur im Bedarfsfall von Kraftfahrzeugen überfahren werden. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden. Auch ein Parken ist auf dem Schutzstreifen nicht gestattet.

 

Die Belange von Menschen mit Behinderung und anderer Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen werden bei der Planung berücksichtigt. Die Kreuzung wird barrierefrei ausgebaut.

 

Abschnitt Roermonder Straße Knoten Horbacher Straße / Berensberger Straße und Kohlscheider Straße (Anlagen 2-4 - Plan Nr. 2015/04-02 L2, Plan Nr. 2015/04-02 L3, Plan Nr. 2015/04-02 L4)   

Die Führung des Radverkehrs in Richtung Herzogenrath soll bis zur Einmündung Roder Weg auf einem ca. 1,50m breiten markierten Schutzstreifen  erfolgen und durch zusätzliche Sicherheitstrennstreifen von 0,50m, welche dem Fahrradfahrer einen sicheren Abstand zum ruhenden Verkehr bieten sollen, ergänzt werden. Die verfügbare Restfahrbahn beträgt zwischen ca. 5,00m und 7,00m im zentralen Bereich, so dass sich mindestens zwei PKW´s begegnen können. Ab der Einmündung Schloss-Schönau-Straße sind ca. 9,00m Restfahrbahnbreite für 3 Spuren vorhanden.

 

Es gibt zwei kurze Engstellen, in denen nur durch Teilumbauten ein durchgängiger, ausreichend breiter Schutzstreifen in der Fahrbahn Richtung Herzogenrathglich ist. Dier Die Kreuzung wird barrierefrei ausgebaut:

  • Stadtauswärts hinter der Fußnger-Lichtsignalanlage am Rathausplatz wird die Bordsteinkante um ca. 2,0m zurückversetzt, so dass hier ein separater Parkstreifen entstehen und die Fahrbahn um 2,0m verbreitert werden kann (siehe  Anlage 2).
  • Die Querungshilfe (Mittelinsel) in Höhe Haus 622 muss verbreitert und ca. 1,00m versetzt werden.

Diese Querungsstellen werden barrierefrei ausgebaut.

 

Ab der Einmündung Schloss-Schönau Straße gibt es heute drei Fahrspuren mit einem separaten Linksabbieger zu Zufahrten, die zu den Wohngebieten sowie den Gewerbeflächen führen. Die fast 12,00m breite Fahrbahn ist ausreichend breit, um einen Schutzstreifen zu markieren und alle Fahrspuren zu erhalten.

 

In Richtung Laurensberg /Aachen-Zentrum kann der Radverkehr wie heute auf dem nicht benutzungspflichtigen Radweg oder auf der Fahrbahn fahren. Ab der Einmündung Schönauer Friede werden keine neuen Radverkehrsanlagen vorgesehen. Solange die Führung einer möglichen Ortsumgehung Richterich nicht geklärt ist, wird dieser Bereich verkehrsplanerisch nicht überarbeitet. Durch Ergänzungen von zwei Verkehrsschildern soll die Radverkehrsführung im Kreuzungsbereich besser verdeutlicht werden: Die Roermonder Straße ndet hier in die Kohlscheider Straße, die als Kraftfahrstraße (L 232) nur von Kraftfahrzeugen befahren werden darf. Dem Radverkehr ist nur das Überqueren der Kohlscheider Straße in Richtung Küppershofweg gestattet und dies wurde bereits durch das Verkehrszeichen 209-30 ("Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus") mit dem Zusatz „nur Radfahrer“ angeordnet. Diese Beschilderung wird etwa 50m vor der Kreuzung wiederholt. Ergänzend hierzu soll auf der L 232 in Richtung Kohlscheid das Verkehrszeichen 254 (Verbot für Fahrräder) und an der Lichtsignalanlage von Richterich aus kommend das Verkehrszeichen 331 (Kraftfahrstraße) aufgestellt werden.

Radfahrer in Richtung Kohlscheid queren hinter der Lichtsignalanlage am Roder Weg auf den linksseitigen, für Radfahrer freigegebenen Gehweg und gelangen so -wie heute- zum Rad-/Gehweg an der Kohlscheider Straße.

 

Kosten und Finanzierung

Der Abschnitt Roermonder Straße zwischen Tittardsfeld und Knoten Horbacher Straße / Berensberger Straße liegt in der Straßenbaulast des Landesbetriebes NRW. In einem Anhörungsverfahren wurde die für Aachen zuständige Regionalniederlassung Ville-Eifel beteiligt. Über die Ergebnisse wird in der Sitzung mündlich berichtet.

 

r den Abschnitt Roermonder Straße zwischen Knoten Horbacher Straße / Berensberger Straße und Kohlscheider Straße wurde eine Kostenschätzung durchgeführt. Da die Fahrbahnoberfläche in sehr schlechtem Zustand ist, müssen vor der Markierung umfangreiche Asphaltarbeiten durchgeführt werden. Die Kosten für die Markierungs- und Umbauarbeiten belaufen sich auf ca. 120.000,- €. Die Maßnahme soll in 2016 realisiert werden.

 

Im beschlossenen Haushaltsplan 2015 sind im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung im Produkt “Neubau und Unterhaltung von Straßen“ auf dem investiven PSP-Element 5-120102-800-00300-300-1 „Radverkehrsanlagen J“r das Haushaltsjahr 2016 Mittel in Höhe von 330.000 € eingeplant. Aus 2014 wurden 353.595,07 € übertragen.

Gleichzeitig wurden Mittel in Höhe von 120.000 € über den Veränderungsnachweis zum Haushaltsplanentwurf 2016 auf dem konsumtiven PSP-Element 4-120102-802-9 "Radverkehrsanlagen" haushaltsneutral eingeplant.

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich hat in der Sitzung vom 10.06.2015 beschlossen, die Kosten für die Markierung in Höhe von ca. 12.500 € aus bezirklichen Mitteln in 2016 aufzubringen. Unter dem Vorbehalt eines genehmigungsfähigen Haushalts stehen hierfür im PSP-Element: 1-011906-600-5, Kostenart:  53180000  Mittel zur Verfügung.

Die bezirklichen Mittel wären auf die Gesamtkosten von 120.000 € anzurechnen, so dass von den über das PSP-Element 4-120102-802-9 eingeplanten Mitteln nur noch 107.500 €r die Maßnahme zur Verfügung gestellt werden müssten.

Die Veränderungsnachweisung für den Finanzausschuss wird entsprechend angepasst.

 

Eine genauere Übersicht der Kosten ist dem Tabellenblatt „finanzielle Auswirkungen“ zu entnehmen.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

PSP-Element 5-120102-800-00300-300-1

Investive Auswirkungen

Ansatz

2015

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2015

Ansatz 2016 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

-210.000

-210.000

-630.000

-630.000

-840.000

-840.000

Auszahlungen

683.595

683.595

990.000

990.000

1.673595

1.673.595

Ergebnis

473.595

473.595

360.000

360.000

833.595

833.595

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

*

*

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

PSP-Element 4-120102-802-9

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2015

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2015

Ansatz 2016 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

-84.000

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

120.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

36.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist vorhanden

Deckung ist vorhanden*

 

*Die Maßnahme wurde über den Veränderungsnachweis zum Haushaltsplanentwurf 2016 im Ergebnisplan (konsumtiv) haushaltsneutral eingeplant.

 

Die Mittel stehen vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates und der Genehmigung des Haushaltsplans 2016 durch die Bezirksregierung zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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