Entscheidungsvorlage - B 03/0047/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt sich am Projektaufruf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit mit den in der Vorlage dargestellten Projekten zu beteiligen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Das  Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit – BMUB hat über das Bundesinstitut für Bau-Stadt und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung am 05.10.2015 einen Projektaufruf gestartet.

Mit 100 Mio. Euro sollen ab 2016 – 2018 investive Projekte mit besonderer, auch überregionaler, Bedeutung und mit sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre Wirkungen für die soziale Integration in der Kommune und/oder zum Klimaschutz, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial gefördert werden.

Kommunen, die über geeignete Projekte verfügen, sind aufgerufen, dem Bundesinstitut für Stadt und Raumforschung bis zum 13. November 2015 Projektskizzen zu unterbreiten.

Hierzu gelten folgende Rahmenbedingungen:

 

Förderfähige Maßnahmen

Förderfähige Projekte zur Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur sind größere Projekte mit deutlichen stadtentwicklungspolitischen Impulsen für die Gemeinde oder Stadt sowie ggfs. überregionaler Wirkung. Die Projekte haben eine besondere Wirkung für die soziale Integration vor Ort und/oder tragen in besonderer Weise zu den Klimaschutzzielen des Bundes bei und liegen in einem Sanierungsgebiet. Durch eine städtebauliche Einbindung in das Wohnumfeld erreichen sie eine nachhaltige Verbesserung des Stadtteils. Sie zeichnen sich durch einen besonderen und innovativen konzeptionellen und baulichen Qualitätsanspruch aus. Sie verfolgen die baupolitischen Ziele des Bundes.

Die Förderprojekte sollen jeweils mit einer besonderen Wirkung auf den sozialen Zusammenhalt (z.B. Integration von Jugendlichen, Migrantinnen und Migranten, Flüchtlingen, sozial Schwächeren, Barrierefreiheit/-armut etc.) im Quartier bzw. der Kommune verbunden sein, und deshalb für die Öffentlichkeit/Allgemeinheit zugänglich sein und/oder besondere Maßnahmen für den Klimaschutz (Minderung des Primärenergieverbrauchs, Minderung des CO2-Ausstosses) beinhalten.

 

Die Sanierungsmaßnahmen sind Projekte, mit denen in der Regel Aufgaben und Probleme von erheblicher finanzieller Dimension gelöst werden. Mit einem überdurchschnittlich hohen Fördervolumen soll eine schnelle und ggf. umfassende Intervention und Problembearbeitung möglich sein.

Der Bundesanteil der Förderung soll in der Regel bei zwischen 1 bis 4 Mio. Euro liegen. Aus dem Fördersatz des Bundes von 45% und einem Bundesanteil der Förderung, der in der Regel zwischen 1 und 4 Mio. Euro liegen soll, ergibt sich ein grundsätzliches projektbezogenes Gesamtausgabevolumen von mindestens 2 Mio.  Euro. Sehr begrenzte Ausnahmen können in besonders zu begründenden Fällen (entsprechend der Auswahlkriterien) aber nach oben und unten möglich sein.

 

Antragsberechtigt und Förderempfänger sind nur die Kommunen, in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet.

Für die Antragstellung ist die Vorlage eines entsprechenden Stadt- oder Gemeinderatsbeschlusses notwendig.

 

Dem für die Städtebauförderung zuständigen Landesressort ist bis zum 28. Oktober 2015 formlos anzuzeigen, dass und für welches Projekt eine Antragstellung vorgesehen ist.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat das BBSR für die fachliche Bewertung und Auswahl der zu fördernden Projekte beauftragt.

Für die Auswahl der Projekte sind u. a. folgende Kriterien ausschlaggebend (nicht kumulativ, keine Rangfolge):

– besondere bzw. überregionale Wahrnehmbarkeit;

– begründeter Beitrag zur sozialen Integration im Quartier/ in der Kommune;

– erhebliches und überdurchschnittliches Investitionsvolumen;

– Machbarkeit und zügige Umsetzbarkeit, langfristige Nutzbarkeit;

– städtebauliche Einbindung in das Wohnumfeld und baukulturelle Qualität;

– überdurchschnittliche fachliche Qualität, insbesondere hinsichtlich sozialer Integration (einschließlich Barrierefreiheit/ -armut) und/ oder Klimaschutz;

– hohes Innovationspotential.

 

Die Stadt Aachen beabsichtigt sich mit folgenden Projekten an diesem Projektaufruf zu beteiligen:

für den Sportbereich

  • Turnhalle Minoritenstraße
  • Umkleiden an den Sportanlagen

für den Schulbereich

  • Lehrschwimmbecken

für den Jugendbereich

  • Kindertagesstätte Eibenweg

 

Da diese Projekte derzeit im Haushalt nicht etatisiert sind, muss der zu leistende Eigenanteil zur Förderung ggfls. durch eine Verschiebung von bereits geplanten anderen Investitionen gesichert werden. Hierzu wird noch einem Bewilligungsbescheid die Finanzsteuerung entsprechende Deckungsvorschläge unterbreiten.

 

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