Entscheidungsvorlage - FB 45/0143/WP17-1
Grunddaten
- Betreff:
-
GGS Am Höfling;Baumaßnahmen im Rahmen des Offenen Ganztags und der Inklusion
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- 45/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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17.11.2015
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Gestoppt
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Schulausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt das Entwurfskonzept und die Kostenschätzung zustimmend zur Kenntnis und erkennt den Bedarf von Neu- und Erweiterungsbauten an der GGS Am Höfling im Zusammenhang mit der Bestimmung als Schwerpunktschule für die Förderschwerpunkte Geistige Entwicklung (GE) sowie Körperliche- und Motorische Entwicklung (KM) und die notwendigen strukturellen Verbesserungen des Raumangebotes im Offenen Ganztag durch die Umsetzung folgender Baumaßnahmen:
- Einbau eines Aufzuges
- Schaffung eines Pflegeraumes
- Umbau/ Neubau der Pausenhalle zur (barrierefreien) Aula.
an. Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung nunmehr das vorliegende Planungskonzept zur Beschlussfassung im Planungsausschuss bis zur Planungstiefe nach HOAI 3 weiterzuentwickeln.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangslage
In der Sitzung des Schulausschusses am 17.09.2015 wurde die diesbezügliche Vorlage (FB 45 45/0109/WP17) u.a. wegen seinerzeit noch bestehenden Klärungsbedarfs im Bereich des Denkmalschutzes nicht beraten.
Nach dem nunmehr hinsichtlich des Denkmalschutzes eine Klärung erfolgt ist, kann eine Beratung mit einer geänderten Beschlussfassung und in der Folge mit veränderten finanziellen Auswirkungen erfolgen. Der Einfachheit halber sind die Erläuterungen der o.g. Vorlage mit den entsprechenden Ergänzungen nochmals aufgeführt.
Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 19.05.2015 beschlossen, ab dem 01.08.2015 die GGS Am Höfling als Schwerpunktschule für die Förderschwerpunkte Geistige Entwicklung (GE) sowie Körperliche- und Motorische Entwicklung (KM) zu bestimmen (Vorlage FB 45/0113/WP17).
Die Zustimmung der Oberen Schulaufsichtsbehörde zur Einrichtung liegt vor.
Im Schuljahr 2015/16 werden an der Schule fünf Kinder mit dem Förderschwerpunkt KM, vier Kinder mit dem Förderschwerpunkt GE sowie ein Kind mit beiden Schwerpunkten gefördert.
In der gleichen Sitzung hat sich der Schulausschuss dafür ausgesprochen, die vorhandene Pausenhalle zur multifunktionalen Nutzung im Offenen Ganztag auszubauen und hierbei auch notwendige Rahmenbedingungen der inklusiven Beschulung an dieser Schule zu berücksichtigen (Vorlage FB 45/0109/WP17).
- Vorgehen der Verwaltung
Das städt. Gebäudemanagement hat zwischenzeitlich in Abstimmung mit der Schule die Umsetzung der nachfolgend genannten Baumaßnahmen geprüft und einen Kostenrahmen ermittelt. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Maßnahmen an der GGS Am Höfling aus Dringlichkeitsgründen aus der in der Sitzung des Schulausschusses am 24.02.2015 (Vorlage FB 45/0070/WP17) festgelegten Prioritätenliste vorgezogen wurden, ohne dass die Aspekte der ganzheitlichen Betrachtung der Schulgebäude außer Acht gelassen wurden.
Das Schulgebäude der GGS Am Höfling ist mit Ausnahme des OGS-Neubaus in die Denkmalliste des Landes NRW eingetragen. Insbesondere der Einbau des Aufzuges und der Abriss der vorhandenen Pausenhalle greifen maßgeblich in denkmalgeschützte Substanz ein. In Verhandlungen mit Oberer und Unterer Denkmalbehörde konnte die Notwendigkeit der geplanten Maßnahme zur Umsetzung von Inklusion und Barrierefreiheit verdeutlicht werden. Die Untere Denkmalbehörde als entscheidungsbefugte Instanz stimmt den Vorhaben unter gewissen gestalterischen Auflagen zu. Von der Oberen Denkmalbehörde wird als Konsequenz darüber nachgedacht, das Gebäude aus der Denkmalliste zu streichen.
- Einbau eines Aufzuges
Durch die topografischen Gegebenheiten verschiebt sich der Neubau (OGS-Gebäude) zu dem Altbau um ein halbes Geschoss. Durch den Einbau eines Aufzuges in die Schnittachse dieser Gebäude kann die volle Barrierefreiheit zwischen den beiden Gebäudeteilen erreicht werden. Hierdurch erübrigt sich u.a. auch der bisher notwendige Weg beim Aufsuchen der behindertengerechten Toilette um das Schulgebäude herum.
- Schaffung eines Pflegeraumes
Durch Verkleinerung der vorhandenen Mädchen-Außentoiletten soll dort ein barrierefreier Pflegeraum geschaffen werden, der aus dem Foyer zugänglich ist. Zeitgleich mit der Umsetzung dieser Maßnahme sollen sowohl die verbleibenden Mädchentoiletten als auch die Jungentoiletten (im Rahmen des Schulreparaturprogramms) saniert werden. Hierbei ist beabsichtigt, in der Toilettenanlage der Jungen einen Putzmittelraum einzubauen. Der bisherige Putzmittelraum befindet sich im Verwaltungsbereich der Grundschule und soll dort zukünftig als Standort für den Kopierer genutzt werden; dieser steht zurzeit noch im Erste-Hilfe-Raum. In der Folge ist dadurch auch die Schaffung eines ordnungsgemäßen Sanitätsraumes möglich.
- Neubau einer Pausenhalle/Aula
Die derzeitige Pausenhalle der GGS Am Höfling erfasst keine Nutzungsgenehmigung für schulische Zwecke. Sie soll zugunsten einer neuen multifunktionalen Mehrzweckaula niedergelegt werden und als Neubau eine umfängliche Nutzung für Angebote der Schule im Rahmen des Offenen Ganztags und des Unterrichts im Vormittag ermöglichen.
Der Neubau soll an gleicher Stelle wie die derzeitige Pausenhalle entstehen, allerdings mit größeren Abmessungen. Durch die Überwindung der Höhendifferenz (5 Stufen) vom Altbau - Haupttrakt in die neue Aula wird nicht nur die Barrierefreiheit zwischen den beiden Altbauten (Haupt- und Nebentrakt) geschaffen, sondern im Zusammenhang mit dem Einbau eines Aufzuges für das gesamte Schulgebäude. Durch die Barrierefreiheit zwischen den beiden Gebäudeteilen entsteht neben einer multifunktionalen Fläche ein qualitativ hochwertiges Bindeglied zwischen den beiden Altbauten.
Hierdurch wird auch eine effektive ganztägige Nutzung der Räume im Nebentrakt gewährleistet und ein Ersatz der durch den Abriss des abgängigen Pavillons wegfallenden Räume geschaffen.
Vertreter/innen des städt. Gebäudemanagement werden die Konzeptplanung in der Sitzung vorstellen.
- Kostenermittlung
Differenziert ergeben sich derzeit nach Bauteilen folgende Kostenrahmen:
- Installation eines Aufzuges incl. Rückbau (Inklusionsmaßnahme) | 278.000,00 € |
- Einrichtung eines Pflegeraumes incl. Rückbau der Toilettenanlage (Inklusionsmaßnahme) | 29.500,00 € |
- Abriss und Neubau der Pausenhalle/ Aula (OGS- Maßnahme, Inklusionsmaßnahme) | 772.000,00 € |
Die bis 2016 indexierten Gesamtkosten belaufen sich somit auf 1.079.500,00 €.
Es wird darauf hingewiesen, dass auf Grund der jetzt vorliegenden Planungstiefe und der Komplexität der Maßnahme einen Kostenunsicherheit in Höhe von bis zu 40 % der genannten Summe liegt.
Im lfd. Haushaltsjahr sind hiervon die Planungskosten in Höhe von 200.000,00 € als Gesellschafterdarlehen zur Verfügung zu stellen.
- Empfehlung der Verwaltung
Die Verwaltung spricht sich für die Durchführung der genannten Baumaßnahmen aus. Hierdurch können sowohl gute Voraussetzungen für die inklusive Beschulung in einer Schwerpunktschule (GE, KM) geschaffen als auch das Schulgebäude für eine nachhaltige multifunktionale Nutzung im Rahmen des Offenen Ganztages ertüchtigt werden.
Insofern empfiehlt die Verwaltung nunmehr die Konzeptplanung des städtischen Gebäudemanagements E 26 zur Beschlussfassung im Planungsausschuss bis zur Planungstiefe nach HOAI 3 weiterzuentwickeln und die hierfür erforderlichen Planungsmittel in Höhe von 200.000 € zur Verfügung zu stellen.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen Planung Bau | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2015 | Fortgeschriebener Ansatz 2015 | Ansatz 2016 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 200.000 € | 200.000 € | 879.500 € | 879.500 € | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
Zur Beauftragung der Planung mit der erforderlichen Planungstiefe stehen Planungsmittel in Höhe von 200.000,00 € als Gesellschafterdarlehen zur Verfügung.
Die Haushaltsmittel stehen im Haushalt 2015 wie folgt zur Verfügung:
Inklusionsmaßnahmen:
57.000 € in 2015 (Ansatz = 150.000 €) bei PSP-Element 5-030302-900-00800-900-1, SK 78650000
250.500 € in 2016 (Ansatz = 354.000 €) bei PSP-Element 5-030302-900-00100-990-5 SK 78650000
Bau OGS-Maßnahmen:
143.000 € in 2015 (Ansatz = 728.000 €) bei PSP-Element 5-030101-900-00100-990-7 SK 7865000
629.000 € in 2016 (Ansatz = 1 Mio. €) bei PSP-Element 5-030101-900-00100-990-7 SK 7865000
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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26,1 kB
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