Entscheidungsvorlage - FB 45/0161/WP17

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss und der Schulausschuss nehmen die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt, dem Antrag der offenen Kinder- und Jugendeinrichtung JuB, das Netz, des Vereins Jugend- und Begegnungshaus Brander Feld, auf Gewährung einer Fördersumme in Höhe von 3.425,60 Euro zu entsprechen.
Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangslage

Die Offene Kinder- und Jugendeinrichtung „jub - Das Netz“ des Vereins Jugend- und Begegnungshaus im Brander Feld e.V. arbeitet seit nunmehr 15 Jahren in der Kinder- und Jugendarbeit und stellt zugleich einen gesellschaftlichen Treffpunkt im stetig wachsenden Brander Neubaugebiet Brander Feld dar.

Verschiedene Veranstaltungen, Kurse, offene Angebote und Kooperationsprojekte sowie die Möglichkeit der Raumnutzung durch Vereine und AnwohnerInnen machen diese Einrichtung zu einer festen Adresse im Aachener Süden. Durch die seit dem Schuljahr 15/16 bestehende Kooperationsvereinbarung mit InVia, als Träger der OGS und dem Programm „Schule von 8-13 Uhr“ werden die Gruppenräume und die Discothek verstärkt genutzt.

Von Anfang an verfügte die Einrichtung über eine gut ausgestattete Discothek mit einer gut funktionierenden Ton- und Lichtanlage. Hier finden Musik-Live- Veranstaltungen, Theater- und Kabarettabende, Vermietungen, Feste und Feiern statt. In der Vergangenheit wurde der Raum gelegentlich auch für Tanz- und Gymnastikangebote genutzt.  Nach jahrelangem regelmäßigem Gebrauch weist der Einrichtungszustand zahlreiche Abnutzungserscheinungen auf.

Durch die nunmehr tägliche intensive Nutzung der Gruppenräume, insbesondere der Discothek als Übungsraum für Tanz-, Gymnastik-, Sport- und Kinderbewegungsangebote im Rahmen der OGS, reicht die vorhandene Ausstattung des Raumes nicht aus, um den Bedürfnissen aller gerecht zu werden. Der vorhandene Steinboden ist für die Nutzung als Veranstaltungsort angemessen, da mit Straßenschuhen begehbar, für die erweiterte Nutzung als Übungsraum birgt er ein hohes Verletzungsrisiko.

 

2. Antragstellung

Das Jugend- und Begegnungshaus Brander Feld  beantragt gemäß Pos. 40 Stadtjugendplan einen Zuschuss für Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen der Discothek und des Cafés. Folgende Arbeiten sollen ausgeführt werden:

 

  • Aktualisierung des technischen Equipments der Discothek

Erneuerung der Lichtanlage sowie Überarbeitung des vorhandenen Racks

  • Anschaffung eines neuen Kühlschrankes für das Café
  • Malerarbeiten in allen Räumen, insbesondere im Café und der Disco
  • Anschaffung eines „mobilen Tanzbodens“. (PVC)

Durch die Investition in einen solchen Tanzboden wird der Discoraum für alle vorhandenen und künftigen Tanz-, Gymnastik-, Sport- und Kinder-Bewegungsangebote attraktiver. Gründe dafür sind unter Anderem Sicherheitsaspekte, da das Bewegungsrepertoire uneingeschränkt genutzt werden kann (Techniktraining bei Breakdance und Hipp Hopp am Boden) und der Boden als Prävention dient, da er gelenkschonend ist. Da der Raum während den Veranstaltungen mit Straßenschuhen begangen wird, bietet ein mobiler Tanzboden die Möglichkeit, einen sauberen, nachfedernden und  Schall reduzierten Untergrund nutzen zu können.

 

3. Bewertung des Antrags durch die Fachverwaltung

Die beantragten Maßnahmen sind notwendig.

 

JuB-Das Netz ist im Wohngebiet eine beliebte Anlaufstelle vor allem für Jugendliche. Die Neugestaltung der Discothek erweitert durch die dann geschaffene Multifunktionalität die Möglichkeiten der Raumnutzung. Die Anpassung der technischen Ausstattung an heutige Standards erhöht die Attraktivität der Einrichtung.

 

4. Finanzielle Auswirkungen

Lt. vorliegendem Finanzplan fallen Gesamtkosten in Höhe von 6.361,60 € Euro an. Gemäß Pos. 40 des Stadtjugendplans ist die Gewährung von Fördermitteln in Höhe von bis zu 50 % der Gesamtsumme möglich. Der geforderte Eigenanteil in Höhe von 50 % kann durch den Verein jedoch nicht in voller Höhe erbracht werden.

2000.00 € wurden aus bezirklichen Mitteln gespendet. Anfallende Trockenbauer-, Maler- und Elektrikerarbeiten werden in Eigenleistung durchgeführt. Wie aus der Anlage ersichtlich, ist diese Eigenleistung mit einem Wert in Höhe von 936,00 € zu bewerten. Somit liegt der Eigenanteil bei 2.936,00. Die erforderlichen Summe in Höhe von 3.180,80 € wird mit 244,80 € unterschritten.

Aufgrund der großen Bedeutung der Einrichtung für das Umfeld und der hohen Kooperationsbereitschaft des Vereins, schlägt der Fachbereich vor, abweichend von der 50% Regelung, der Gewährung einer Fördersumme in Höhe von 3.425,60 € zuzustimmen.

 

5. Vorschlag der Verwaltung

Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag des Jugend- und Begegnungshauses Brander Feld auf Gewährung einer Fördersumme in Höhe von 3.425,60 € zu entsprechen.

Reduzieren

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

PSP-Element: 5-060201-00200-900-1

Sachkonto: 78310000; (hier Pos. 40 Stadtjugendplan)

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2015

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2015

Ansatz 2016 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

44.000

44.000

132.000

132.000

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...