Kenntnisnahme - FB 61/0301/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1.1. Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen stimmt den Anpassungen des AVV-Tarifs zum

      01.01.2016 in dem dargelegten Umfang zu.

1.2. Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen stimmt der Preisanpassung und der Ertüchtigung des

       NRW-Tarifs in dem dargelegten Umfang zu.

1.3. Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen nimmt die vorgestellte Anpassung des VRS-Tarifs im

       Rahmen der Tarifkooperation AVV/VRS zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

1.1Anpassung AVV-Tarif zum 01.01.2016

 

Die im Aachener Verkehrsverbund zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen haben sich auch in 2015 unter Federführung der Verbundgesellschaft intensiv mit der Ertrags- und Aufwandsseite sowie der Nachfragesituation des ÖPNV im AVV beschäftigt. Es ist damit zu rechnen, dass sich die Schere zwischen Aufwand und Ertrag ohne eine entsprechende Tarifmaßnahme auch in 2016 immer weiter öffnet und der Aufwand­deckungsgrad weiter absinkt. So sind auf der Aufwandsseite vor allem die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst und somit die Personalkosten ein wesentlicher Kostentreiber. Aber auch Ausweitungen im Leistungsangebot, rückläufige Schülerzahlen und die allgemeine demographische Entwicklung, Einführung eines elektronischen Fahrgeldmanagements und die Einrichtung eines Mobilitätsverbundes sind mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Die Situation wird erschwert durch rückläufige oder stagnierende Zuschüsse von Bund und Land.

 

Vor diesem Hintergrund ist auch zum 01.01.2016 eine moderate Tarifanpassung des Verbundtarifes mit folgender Ausprägung vorgesehen:

 

Die geplante Tarifanpassung zum 01.01.2016 liegt mit durchschnittlich rd. 2,5 % deutlich unter den Anpassungen des AVV-Tarifs der letzten Jahre und fällt auch im Vergleich mit den Tarifanpassungen der Nachbarverbünde (VRR = 2,9 % und  VRS = 2,8 %) moderat aus.

 

Mit den Verkehrsunternehmen im AVV wurde die beigefügte Preistabelle einvernehmlich abgestimmt. Zusätzlich zur vorgeschlagenen Tarifanpassung wird auch eine Reihe von Modifikationen im AVV-Tarif zum 01.01.2016 umgesetzt.

 

Im Einzelnen sind die Tarifmaßnahmen im AVV und deren finanzielle Auswirkungen in der Anlage aufgeführt und stellen sich wie folgt dar:

 

  1. Bartarif

Die Tarifmaßnahmen im Bartarif sehen vor, die Preise der Einzel-Tickets sowohl für Erwachsene als auch für Kinder nach 2015 auch im kommenden Jahr zum zweiten Mal unverändert zu belassen. Dies ist vor allem als Kaufanreiz für Gelegenheitskunden gedacht. Gleiches gilt für die Preise der 4Fahrten-Tickets, die ebenfalls unverändert bleiben.

 

Es sei insbesondere darauf hinzuweisen, dass im Tarifsegment der Einzel-Tickets auch die Preise der Kurzstrecken-Tickets für die Kreise Düren und Heinsberg sowie der Preis des Flugs-Ticket in der StädteRegion Aachen (einschl. der Stadt Aachen) unverändert bleibt. Dies gilt auch für die entsprechenden 4Fahrten-Tickets.

Das zum 01.01.2015 eingeführte pauschale AVV-Anschluss-Ticket sowie der City-Tarif Düren bleiben ebenfalls preislich unverändert.

 

  1. Tages-Tickets

Die Preise der Tages-Tickets sowohl für eine Person als auch als Minigruppen-Ticket werden um durchschnittlich rd. 3,7 % angehoben, wobei sich die Anhebung zwischen 0,10 € und 0,60 € bewegt. Eine überdurchschnittliche Anhebung des Preises für die Minigruppen-Karte Stadt Aachen ist erforderlich, um das Preisniveau dieses Angebotes auf den Preis der Preisstufe 1 (für eine Stadt im AVV) anzugleichen.

 

In Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen in den Niederlanden und Belgien sowie dem VRS für den Kreis Euskirchen wird der Preis des euregiotickets um 0,50 € auf 18,50 € angehoben.

 

  1. Zeitkarten-Tarife

Die Preisanpassung bei den Zeitkarten-Tarifen liegt durchschnittlich bei rd. 3,2 %, wobei sich bei einzelnen Tarifsegmenten durchaus Unter- und Überschreitungen dieses durchschnittlichen Anpassungssatzes ergeben. Es sei darauf hingewiesen, dass die Preisstellung der City-Monatskarte Düren unverändert bleibt.

 

Die Preisstellung der Mobil-Tickets in der StädteRegion Aachen (einschl. Aachen) und im Kreis Düren wird erstmals seit 2011 bzw. 2009 angepasst. Gutachterliche Untersuchungen haben ergeben, dass ohne eine Preisanpassung deutliche Mindereinnahmen für die Verkehrsunternehmen entstehen, die auch durch die von Seiten des Landes NRW gewährte Förderung nicht kompensiert werden können. Es ist vorgesehen, den Preis für das Mobil-Ticket für die StädteRegion Aachen um 2,00 €/Monat auf 29,80 €/Monat abzuheben. Ergänzend schlägt die Verbundgesellschaft vor, bereits zum jetzigen Zeitpunkt zu beschließen, den Preis des Mobil-Tickets für die StädteRegion Aachen zum 01.01.2017 um weitere 2,00 €/Monat auf 31,80 €/Monat anzuheben. Dies gibt den Verkehrsunternehmen angesichts der unsicheren Zuschussgewährung für die nächsten beiden Jahre Planungssicherheit.

 

Der Preis für den Kreis Düren soll von 15,00 €/Monat auf 20,00 €/Monat angehoben werden. Die Preisstellung für den Kreis Heinsberg soll aufgrund der vergleichsweise geringen Nutzung mit 20,00 €/Monat unverändert bleiben.

 

Ein tarifliches Sozial-Angebot aus den 70iger Jahren des letzten Jahrhunderts, die Senioren-Netzkarten für Aachen, Eschweiler, Stolberg und die Verbindung zwischen den Städten, die mit einem Rabatt in Höhe von 50 % auf den Normalpreis der Monatskarten für Erwachsene angeboten werden, wird aufgrund rückläufiger Verkaufszahlen und des inzwischen eingeführten Mobil-Tickets für die StädteRegion Aachen ab dem 01.01.2016 nicht mehr angeboten. Die Bezugsbedingungen für die Senioren-Netzkarten sind nahezu identisch mit denen der Mobil-Tickets; der Preis des Mobil-Tickets liegt unter dem derzeitigen Preis der Senioren-Netzkarten. Entgegen der Bezuschussung der rabattierten Sozialangebote durch vorgenannte Städte in den 80iger Jahren des vorigen Jahrhunderts werden die Tickets in den letzten Jahrzehnten nicht mehr subventioniert.

 

  1. AVV-Semester-Ticket

Der Vertrag mit den Aachener Hochschulen über das AVV-Semester-Ticket hat – beginnend mit dem Sommersemester 2015 – eine Laufzeit von 3 Jahren bzw. 6 Semestern. Der Preis je Studierendem für das Sommersemester 2015 und das Wintersemester 2015/2016 beträgt jeweils 107,70 €, für das Sommersemester 2016 und das Wintersemester 2016/2017 jeweils 113,25 € und für das Sommersemester 2017 und das Wintersemester 2017/2018 jeweils 119,07 €.

 

  1. School&Fun-Ticket (Schüler-Ticket)

Der Preis des School&Fun-Tickets für Selbstzahler in der StädteRegion Aachen (einschl. Aachen) und im Kreis Düren wird um 0,80 €/Monat auf 27,50 €/Monat angehoben. Inhaber dieses Tickets haben nach wie vor die Möglichkeit, täglich ganztags alle Nahverkehrsmittel im AVV-Gebiet zu nutzen.

 

Die Eigenanteile beim School&Fun-Ticket für Anspruchsberechtigte bleiben aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen mit 12,00 €/Monat für das erste Kind und 6,00 €/Monat für das zweite Kind unverändert. Jedes dritte und weitere Kind einer Familie fährt ebenso wie Kinder, die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII erhalten, weiterhin unentgeltlich. Zum wiederholten Male bemühen sich die Nahverkehrsräume in NRW gemeinsam, eine Anhebung bzw. Dynamisierung der Höchstgrenzen der Eigenanteile zu bewirken. Sollten sich hier im kommenden Jahr Änderungen ergeben, ist über die Höhe der Eigenanteile neu zu beraten.

 

  1. Modifikationen im AVV-Tarif

Im Jahr 2015 haben mehrere Klausurtagungen der Verbundgesellschaft zusammen mit den Verkehrsunternehmen stattgefunden, in den über Modifikationen bzw. eine Straffung des AVV-Tarifsortiments beraten wurde. Folgende Ergebnisse wurden einvernehmlich erzielt:

 

6.14Fahrten-Ticket für die Fahrradmitnahme

Da das 4Fahrten-Ticket für die Fahrradmitnahme nicht den erwünschten Vertriebsvorteil für die Fahrgäste erbracht hat keine Verkäufe bei den Verkehrsunternehmen erfolgen, wird der Verkauf des Tickets zum 01.01.2016 eingestellt.

 

6.2Fahrradmonatskarte

Um dem bereits seit vielen Jahren von Seiten einer relativ kleinen Gruppe von Fahrgästen geäußerten Wunsch nach Einführung einer Fahrradmonatskarte – zumindest für den SPNV – nachzukommen, wird zum 01.01.2016 eine Fahrradmonatskarte zum Preis in Höhe von 29,10 €/Monat – grundsätzlich gültig im SPNV - eingeführt. Die bereits existente Fahrradmonatskarte der Rurtalbahn zum Preis in Höhe von derzeit 21,50 €/Monat wird im Rahmen einer Tarifgleichheit nicht mehr angeboten.

 

Ergänzend wird die Fahrradmonatskarte aber auch bei der Mitnahme von Fahrrädern in speziellen Fahrradanhängern der Fahrradbusse anerkannt.

 

6.3Gäste-Tickets im AVV

Nachdem das Gäste-Ticket für die Nordeifel erfolgreich eingeführt und das Angebot in Kooperation mit den entsprechenden Tourismusverbänden bis Ende 2017 verlängert wurde, soll nunmehr dem Wunsch der Stadt Aachen entsprechend auch ein Gäste-Ticket für Beherbergungsbetriebe mit Sitz in der Stadt Aachen eingeführt werden. Aufgrund des verkehrlichen Angebotes im Oberzentrum Aachen soll der Preis hier solidarisch 2,00 € je Übernachtung und Übernachtungsgast betragen.

 

Entsprechende Überlegungen für die Gebiete der Kreise Düren und Heinsberg sowie der StädteRegion Aachen werden derzeit noch angestellt.

 

Im Gegensatz zum Gäste-Ticket in der Nordeifel, das über ein Verkehrsunternehmen im VRS elektronisch online gebucht werden kann, ist dies für ein Gäste-Ticket der Stadt Aachen noch nicht möglich, da die Einführung eines elektronischen Fahrgeldmanagements, das auch einen Ticketshop beinhalten wird, noch ansteht. Bis dahin ist aber auch die Ausgabe von konventionellen Papiertickets vorstellbar.

 

6.4Unentgeltliche Beförderung von nichtschulpflichtigen 6jährigen Kindern

Da es in der Vergangenheit oftmals zu Missverständnissen in Bezug auf die Tarifierung von Fahrten von 6jährigen Kindern, die noch nicht schulpflichtig sind gekommen ist (Kindertarif gilt nicht mehr / Zeitkarten für Schüler gelten noch nicht), werden diese Kinder in Anlehnung an die Bestimmungen im VRS ab dem 01.01.2016 unentgeltlich befördert.

 

6.5Karnevalnetzkarte

Der Verkauf der in den 80iger Jahren des vorigen Jahrhunderts eingeführten Karnevalnetzkarte (Preis 2015 = 15,20 €) ist in den letzten Jahren auch aufgrund steigender Dauerkarteninhaber (z. B. Schüler-Ticket, Semester-Ticket) rückläufig. Im Hinblick auf eine Sortimentsstraffung und Bereinigung des Vertriebs wird dies Ticket ab dem Jahr 2016 nicht mehr angeboten.

 

Statt eines speziellen Tickets für die Karnevalzeit wird ab dem Jahr 2016 für den Zeitraum „Weiberfastnacht“ (Donnerstag) bis „Veilchendienstag“ das AVV-Tages-Ticket für eine Person (17,50 €) im gesamten vorgenannten Zeitraum gültig sein. Ergänzend gelten am „Rosenmontag“ die Mitnahmeregelungen wie bei Zeitkarten am Wochenende (1 Erwachsener und 3 Kinder unter 15 Jahren können mitgenommen werden); eventuelle zeitliche Restriktionen wie beim Minigruppen-Ticket (9.00 Uhr-Regelungen) werden am „Rosenmontag“ aufgehoben.

 

6.6AVV-Ferien-Ticket für Jugendliche

Nach Einführung der „SchöneFerienTickets NRW“ vor vielen Jahren haben die Verkehrsverbünde und –gemeinschaften in NRW sukzessive ihre lokalen Angebote für die Ferienzeit eingestellt. Im AVV ist als letztem Verbundraum in NRW beabsichtigt, aufgrund der rückläufigen Verkaufszahlen den Vertrieb des AVV-Ferien-Tickets, ebenfalls ab dem 01.03.2016 einzustellen. Es wird somit letztmalig für die Weihnachtsferien 2015/2016 ein AVV-Ferien-Ticket angeboten.

 

 

1.2Preisanpassung und Ertüchtigung des NRW-Tarifs

 

Seit über 10 Jahren erweitert der NRW-Tarif als landesweiter Tarif die acht regionalen Verbundtarife um Verbindungen zwischen den Verbundtarifräumen. Mit seinen Relationspreis-Tickets, den Pauschalpreis-Tickets und dem Semester-Ticket NRW hat der NRW-Tarif – gerade auch im bundesweiten Vergleich – Erfolgsgeschichte geschrieben, so lag der Umsatz im NRW-Tarif lag in 2014 bei rd. 164 Mio. €, davon im Verkehrsgebiet des AVV rd. 10 Mio. €.

 

Die den Relationspreis-Tickets zugrunde liegende Tarifsystematik soll zum Fahrplanwechsel am 13.12.2015 weiterentwickelt werden. Bislang baut das Tarifbildungsprinzip der RelationspreisTickets auf dem kilometrischen Nahverkehrsanteil der DB für den Schienenanteil (C-Preis) zuzüglich eines pauschalen „plus-Betrages“ zur Abgeltung der Nutzung des ÖSPV am Start- und Zielort auf. Dem Tarifbildungsprinzip liegt somit ein idealtypisches Modell zugrunde, in dem Kunden zunächst mit dem ÖSPV zum Bahnhof fahren, dann mit den Nahverkehrszügen einen Großteil der regionalen Fahrtstrecke überwinden und am Ziel wiederum vom Bahnhof zu ihrem endgültigen Reiseziel mit dem ÖSPV fahren. Dabei gilt das Knochenprinzip, d. h. die Kunden können – anders als in den meisten regionalen Verbundtarifen – auch bei ZeitTickets nicht den ÖSPV in auf dem Weg liegenden Tarifgebieten nutzen, sondern nur die direkte Schienenverbindung zwischen Start- und Zielort sowie den ÖSPV am Start- und Zielort. Bei mehreren möglichen Schienenwegen muss sich der Kunde zudem im Vorfeld der Fahrt auf einen Weg festlegen, was insbesondere für Zeitkarten-Kunden ein deutliches Nutzungshemmnis darstellt.

 

Zukünftig soll das Tarifbildungsprinzip der RelationspreisTickets wie ein „Verbundtarif“ funktionieren:

 

  • Alle Relationen und Wege in NRW sollen tarifierbar sein, auch reine Busverbindungen oder Strecken mit Bus- oder Stadtbahnverbindung im mittleren Teil der Reise.

 

  • Alle vergleichbaren Reisewege zwischen einem Start- und Zielort (verkehrsübliche Wege) sollen möglich sein und zu einem Preis zusammengefasst werden. Auch die Festlegung von Gemeindeanbindungen (direkte ÖPNV-Achsen) schienenferner Gemeinden an eine nahegelegene Gemeinde mit Bahnhof entfällt, da die regionale ÖSPV-Verbindung in den Geltungsbereich integriert und analog dem SPNV mit dem C-Preis bepreist wird.

 

  • Tickets sollen bei Fahrtantritt in allen Verkehrsmitteln ohne vertriebliche Einschränkungen erhältlich sein. Bisher konnte ein vollständiger Verkauf nur über ein fahrplanbasiertes System erfolgen.

 

Der Prozess der Weiterentwicklung der Tarifbildungssystematik der RelationspreisTickets zu einem Verbundtarif wird als Ertüchtigung des NRW-Tarifs bezeichnet. Er bedingt eine Neudefinition und damit Neuberechnung der Tarifgrundlage für alle NRW-Tarifrelationen:

 

Berechnung des Geltungsbereiches (verkehrsübliche Wege):

Der Ablauf des Berechnungsprozesses startet mit einer Routensuche im Fahrplan, wodurch alle sinnvollen Fahrtverbindungen (Fahrplanrouten) zwischen zwei Gemeinden in NRW geliefert werden. Für die Routensuche berücksichtigt werden jeweils die tarifbildende Haltestelle der Start- und Zielgemeinde sowie alle Grenzhaltestellen zu deren Nachbarkommunen (letzte Haltestelle innerhalb des Gemeindegebietes). Für jede Fahrplanroute kann dann eine Tarifentfernung berechnet werden.

 

Aus verschiedenen Parametern (u. a. Beförderungszeit und Umstiegshäufigkeit jeder Fahrplanroute) wird die Nutzungswahrscheinlichkeit jeder Verbindung bewertet. Durch Zusammenfassung einzelner Fahrplanrouten zu Tarifrouten (durchfahrene Tarifgebiete) wird ein Geltungsbereich („Tarifraum“) zwischen zwei Gemeinden aufgespannt, der alle für den Fahrgast sinnvollen Fahrplanrouten enthält. Von Tarifrouten eingeschlossene Gemeinden, die nicht in einer Fahrplanroute enthalten sind, werden in den verkehrsüblichen Weg eingebunden (kein Flickenteppich, sondern vollständiges kleines Netz).

 

Tarifberechnung für einen Geltungsbereich (Schar von Tarifrouten):

Zunächst bilden die 396 Gemeinden des Landes NRW (zzgl. der Stadt Osnabrück) die Flächenzonen des NRW-Tarifs (397 Gemeinden = Tarifgebiete). Mögliche feinere Einteilungen der regionalen Verbundtarife oder bisherige fiktive Zuordnungen (z. B. Flughafen Münster/Osnabrück als eigenes Tarifgebiet anstatt Stadtgebiet Greven) werden nicht übernommen. Die Tarifberechnung basiert dann wie bisher auf dem kilometrischen Nahverkehrsanteil der DB für den Schienenanteil (C-Preis) zuzüglich eines pauschalen „plus-Betrages“ zur Abgeltung der Nutzung des lokalen ÖSPV am Start- und Zielort. ÖSPV-Streckenabschnitte „in der Mitte der Reise“ sowie regionale Busverbindungen zur Erschließung schienenferner Gemeinden werden wie die SPNV-Streckenabschnitte mit der Streckenentfernung auf Basis des C-Preises bewertet. Dieses Verfahren wurde vor allem gewählt, um auch im ÖSPV weitgehend einen Einfluss auf die Tarifierung durch Streckenänderungen bzw. erschließungsbedingte Umwege auszuschließen.

 

Für jedes Tarifgebiet wird zur Berechnung der Tarifentfernung genau eine tarifbildende Haltestelle als repräsentativer Mittelpunkt der Gemeinde festgelegt. Als tarifbildende Haltestellen gelten solche mit hoher Verkehrsfunktion für die Gemeinde, maßgeblicher Verknüpfung im lokalen und regionalen ÖPNV-Angebotes sowie zentraler Lage. Die tarifbildenden Haltestellen werden in einer so genannten Gemeindedatei erfasst, die durch das KCM gepflegt wird. Die bereits heute bestehenden tarifbildenden Halte für die Schienengemeinden wurden im Allgemeinen übernommen. Für schienenferne Gemeinde erfolgte eine Festlegung anhand der o. g. Kriterien.

 

Für den durch die Zusammenfassung der Fahrplanrouten zu Tarifrouten entstandenen Geltungsbereich ist nun die preisbildende Tarifentfernung festzulegen. Um gegenüber Fahrplanänderungen nicht anfällig zu sein, soll kein Mischpreis gebildet werden, sondern die wichtigste Fahrplanroute (in der Regel die schnellste Route mit der höchsten Nutzungswahrscheinlichkeit) als maßgebliche Tarifentfernung herangezogen werden. Diese maßgebliche Tarifentfernung bestimmt dann den Preis eines Tickets zwischen zwei Gemeinden, welches innerhalb des zuvor definierten Geltungsbereiches („Tarifraums“) genutzt werden kann.

 

Nach Durchführung der beschriebenen Berechnungsschritte für alle Relationen liegt ein vollständig neuberechnetes Entfernungswerk für den NRW-Tarif (inkl. aller Verbundbinnenrelationen zur Tarifierung von NRW-AnschlussTickets) vor. Diese Tarifdaten bilden die Grundlage zur Befüllung der NRW-Vertriebshilfe. Ein fahrplanbasierter Verkauf ist nicht weiter notwendig, da für jede Relation (je nach gekauftem Ticket) nur noch genau ein Preis zur Anwendung kommt. Die NRW-Vertriebshilfe ist wiederum unmittelbare Datengrundlage des Produkt- und Kontrollmoduls für die elektronische Abbildung des NRW-Tarifs, welches für die Tarifanwender kostenfrei zur Verfügung gestellt wird.

 

Des Weiteren ist zum 13.12.2015 eine Tarifanpassung des NRW-Tarifes in Höhe von durchschnittlich 2,3 % geplant, wobei ein Großteil des derzeit gültigen NRW-Tarifs unverändert bleibt. Eine Übersicht über die geplanten Tarifanpassungen ist in der Anlage beigefügt.

 

Die Verkehrsunternehmen im AVV haben sowohl der Ertüchtigung als auch den Tarifanpassungen des NRW-Tarifs zugestimmt. Zur Umsetzung beider Maßnahmen im dargestellten Umfang ist eine Zustimmung aller 8 Kooperationsräume, der DB Regio AG, Region NRW sowie der übrigen Eisenbahnverkehrsunternehmen mit Erlösverantwortung in NRW erforderlich.

 

Es sei in diesem Zusammenhang ergänzend darauf verwiesen, dass die DB Regio AG, Frankfurt, entschieden hat, den Preis des Schönes-Wochenende-Ticket in 2016 unverändert zu belassen; das Ticket kostet weiterhin im Grundpreis 40,00 €, jeder weitere Mitfahrer kostet 4,00 €.

 

1.3Anpassung des VRS-Tarifs im Rahmen der Tarifkooperation AVV/VRS

 

Im Rahmen der Tarifkooperation AV/VRS dient der um die Preisstufen 6 und 7 erweiterte VRS-Tarif als Tarifierungsgrundlage. In den VRS-Gremien wurden die Tarifanpassungen für das Jahr 2015 und das Jahr 2016 in Form eines Doppelbeschlusses bereits im Jahr 2014 beschlossen. Bei der Tarifgestaltung, insbesondere was die beiden neuen Preisstufen 6 und 7 angeht, hat die AVV GmbH ein Mitwirkungsrecht; entsprechende Beschlüsse zum VRS-Tarif werden in den VRS-Gremien gefällt.

 

Die für die Tarifkooperation AVV/VRS relevante Tarifübersicht ist in der Anlage beigefügt

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Anlagen

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