Entscheidungsvorlage - E 26/0038/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1.Der Betriebsausschuss des Gebäudemanagements empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Wirtschaftsplan 2016 des Gebäudemanagements unter folgendem Vorbehalt zu beschließen.

 

„Die im Vermögensplan dargestellten Maßnahmen sind identisch mit dem Entwurf des Haushalts 2016. Die Ergebnisse der politischen Beratung zum Haushalt 2016 werden nach ihrem Abschluss in den endgültigen Vermögensplan eingearbeitet.

 

2.Der Finanzausschuss der Stadt Aachen nimmt den Wirtschaftsplan 2016 des Gebäudemanagements zur Kenntnis.

 

3.Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses des Gebäudemanagements der Stadt Aachen den Wirtschaftsplan 2016 unter folgendem Vorbehalt.

 

„Die im Vermögensplan dargestellten Maßnahmen sind identisch mit dem Entwurf des Haushalts 2016. Die Ergebnisse der politischen Beratung zum Haushalt 2016 werden nach ihrem Abschluss in den endgültigen Vermögensplan eingearbeitet.

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Erläuterungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftsplan 2016

 

 

 

Gebäudemanagement

 

 

der Stadt Aachen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Erläuterungen:

 

Der Wirtschaftsplan 2016 ist - mit Ausnahme des Investitionsbereichs - abschließend zu beschließen.

 

Im Bereich der Investitionen basiert er auf dem Haushaltsplanentwurf 2016 und steht unter dem Vorbehalt, dass die Ergebnisse der politischen Beratungen eingearbeitet werden.

 

  1. Erläuterungen zum Erfolgsplan 2016 (Anlage 1)

 

Im Bereich der betrieblichen Erträge ergeben sich Veränderungen zum Vorjahr im Wesentlichen durch:

 

-                       

höhere externe Erträge

-                       

geringfügig höhere Erstattungen von Bewirtschaftungsaufwand durch

die StädteRegion (neutral)

-                       

höhere Erstattungen und direkte Verrechnungen mit dem Haushalt aufgrund externer Anmietungen (neutral)

-                       

erst- und einmalige Einplanung der Erstattung von Mieten und Betriebskosten für Gebäude des E26 im Zusammenhang mit der Flüchtlingsunterbringung (Notunterkünfte)

 

Im Bereich der betrieblichen Aufwendungen ergeben sich Veränderungen zum Vorjahr im Wesentlichen durch:

 

-                            

Flächenerhöhungen

-                            

höheren Bewirtschaftungsaufwand im Bereich von Grundbesitzabgaben aufgrund Gebührenerhöhungen

-                            

Erhöhung der Preise im Heizenergiebereich

-                            

höheren Aufwand für die Pflege der Außenanlagen aufgrund von Nachholbedarf

-                            

höheren Kosten bei der Fremdreinigung durch steigende Tarife und neuen Ausschreibungsergebnissen

-                            

höheren Personalaufwendungen aufgrund von Tarifsteigerungen

-                            

niedrigerem Zinsaufwand beim Richtericher Modell aufgrund positivem Zinsverlaufes

 

In 2015 wurde die Einmalzahlung der Stadt an den Betrieb für die Jahre 2016 – 2019 angepasst.

Die Erstattung der Gebäudeabschreibung der Stadt an den Betrieb wird ab 2016 von € 1.500.000,- auf € 3.000.000,- erhöht; somit verringert sich das negative Jahresergebnis aus nicht erstatteter Abschreibung.


In 2016 ergibt sich im Vergleich zur Wirtschaftsplan 2015 kein operativer Verlust, sondern eine operative Ergebnisverbesserung aus zu erwartenden Erstattung gebäudewirtschaftlicher Kosten im Rahmen der Nutzung durch das Land.

 

Der sich seit 2008 jährlich ergebende planmäßige Verlust aufgrund dem Betrieb nicht erstatteter Abschreibung ergibt sich für 2016 in Höhe von rd. 11 Mio. Euro.

 

 

  1. Erläuterungen zum Vermögensplan 2016 (Anlage 2)

 

Der Vermögensplan wurde an den Haushaltsplanentwurf für 2016 angepasst.

 

Veränderungen werden sich noch im Rahmen der Veränderungsnachweise ergeben.

 

Laut Haushaltsplanentwurf sind insgesamt rd. 17,2 Mio. Euro neue Haushaltsmittel durch den Betrieb zu verarbeiten. Darüber hinaus bestehen Verpflichtungsermächtigungen zur Auftragserteilung in Höhe von 4,9 Mio. Euro.

 

Zusammen mit den Mitteln aus bereits laufenden Vorhaben aus Vorjahren ist auch in 2016 ein erheblicher Investitionsumfang gegeben.

 

 

  1. Erläuterungen zum Investitionsprogramm 2016 (Anlage 3)

 

Das Investitionsprogramm wurde an den Haushaltsplanentwurf 2016 angepasst. Veränderungen werden sich noch im Rahmen der Veränderungsnachweise ergeben.

 

Auch in den kommenden Jahren sind erhebliche Mittel zu verarbeiten:

 

2016

       

17,2 Mio. Euro

2017

       

22,8 Mio. Euro

2018

       

21,8 Mio. Euro

 

 

Erst in 2019 sinkt nach aktuellem Kenntnisstand das Investitionsvolumen auf 8,75 Mio. Euro. Die tatsächliche Entwicklung bleibt jedoch abzuwarten.


  1. Erläuterung zur Mittelfristigen Ergebnisplanung 2016 – 2019 (Anlage 4)

 

Bei den Transferzahlungen aus dem Haushalt an den Wirtschaftsplan, bestehend aus Einmalzahlung, Erstattung Zinsen, Erstattung Abschreibung und Erstattung Verwaltungskostenbeitrag, wurden die Werte aus der Haushaltsplanung des Finanzdezernates übernommen.

 

Ab 2016 wurde in der mittelfristigen Ergebnisplanung der Abschreibungssatz erhöht. Die Erstattung in Höhe von bislang 1,5 Mio. Euro wurde auf 3,0 Mio. Euro per anno aufgestockt.

 

Aus Sicht der Betriebsleitung stellt die Anpassung des Abschreibungsersatzes auf 3 Mio. Euro in der mittelfristigen Sicht eine sinnvolle und werterhaltende Maßnahme dar.

 

Wichtig ist zudem aus Sicht der Betriebsleitung, dass alle laufenden und zahlungswirksamen betrieblichen Aufwendungen dem Betrieb regelmäßig erstattet werden, auch in der Darstellung gegenüber den Wirtschaftsprüfern und der Gemeindeprüfungsanstalt.

 

In den Folgejahren entstehen erneut operative Verluste. Diese resultieren aus der Differenz von prognostizierten Aufwendungen einerseits und nicht in dem gleichen Ausmaß vorgesehenen Zahlungen an den Betrieb aus dem städtischen Haushalt andererseits. So findet von 2017 nach 2018 eine nur geringfügige Erhöhung und von 2018 nach 2019 keine Erhöhung der sog. Einmalzahlung statt. Dem gegenüber stehen jedoch voraussichtlich Preis- und Tarifsteigerungen.

 

In den kommenden Jahren sollen die insgesamt vorgehaltenen Flächen und Standards kritisch hinterfragt werden.

Dies ist nur möglich im Zusammenspiel mit den Bedarfsträgern, der Verwaltungsleitung und der Politik. Die mittelfristigen Auswirkungen dieser Bestrebungen auf die Einmalzahlung bleiben abzuwarten und können derzeit nicht seriös eingeschätzt werden.

 

 

  1. Erläuterungen zur Finanzplanung 2016 (Anlage 5)

 

Die vorläufige Finanzplanung 2016 basiert auf dem Haushaltsplanentwurf 2016.

 

Die Drittmittel bzw. Zuweisungen basieren hierbei auf qualifizierten Schätzungen. Änderungen können sich – auch in Abhängigkeit von der Disposition im städtischen Haushalt – in erheblichem Umfang ergeben.


  1. Mittelfristige Finanzplanung 2016 – 2019  (Anlage 6)

 

Die Mittelfristige Finanzplanung basiert auf dem Haushaltsplanentwurf 2016.

 

 

  1. Stellenübersicht 2016 (Anlage 7)

 

In der Stellenübersicht ergeben sich insgesamt 171 Stellen (zum Vergleich Vorjahr: 170,5).

 

Ab 2016 ist im Zusammenhang mit der Freistellung eines Dienststellenpersonalratsmitglieds eine zusätzliche Stelle einzuplanen.

 

Weiterhin wurde in 2016 die Umwandlung einer Beamtenstelle in eine Beschäftigtenstelle berücksichtigt.

 

Befristet eingestelltes überplanmäßiges Personal – derzeit insbesondere im Bereich der Unterbringung von Flüchtlingen - wird nicht in der Stellenübersicht geführt.

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Anlagen

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