Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 11/0098/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung einer 1,0 Stelle im Fachbereich Soziales und Integration für das Quartiersmanagement in Forst/Driescher Hof, ausgewiesen nach EG 10 TVöD (Zuordnung aus Vergütungsgruppe IV a Fg. 1a BAT)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Beteiligt:
- Fachbereich Soziales und Integration
- Verfasst von:
- Frau Winkler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Personal- und Verwaltungsausschuss
|
Anhörung/Empfehlung
|
|
|
08.12.2015
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen im Rahmen des Stellenplans 2016 die Einrichtung einer Stelle im Fachbereich Soziales und Integration (FB 50) in einem Umfang von 1,0 VZÄ, ausgewiesen nach EG 10 TVöD, für das Quartiersmanagement Forst/Driescher Hof.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Sozialentwicklungsplan von 2009 und in Folge die erste und zweite Sozialkonferenz forderte die kleinräumige Betrachtung der stadtteilbezogenen Lebensräume zur Ausdifferenzierung der jeweiligen sozialen Lagen innerhalb der Stadt. Hierbei wurden vier Instrumente als probate Möglichkeit gesehen, die Ressourcen in den Viertel mit besonderer Herausforderung zu stärken und negativen Entwicklungen entgegenzuwirken. Neben der Gründung von Stadtteilkonferenzen, der Einrichtung von Stadtteilbüros und der Etablierung von Stadtteilfonds wird insbesondere durch den Einsatz von QuartiersmanagerInnen vor Ort die Übernahme der Verantwortung der in den Stadtteilen lebenden Bevölkerung nachhaltig gestärkt. Das bereits in Aachen-Ost und in der Siedlung „Preuswald“ implementierte Quartiersmanagement hat bereits deutliche Impulse für die Quartiersentwicklung gesetzt.
Auch der Stadtteil Aachen-Forst/Driescher Hof ist ein Viertel mit besonderer Herausforderung ähnlich Aachen-Ost. Es verfügt über eine Stadtteilkonferenz, jedoch nicht über ein Stadtteilbüro mit verortetem Quartiersmanagement. Die Worte der SPD-Fraktion aus ihrem Antrag vom 11.03.2014 aufgreifend, bilden Stadtteilbüros „Kristallisationskerne der sozialen Arbeit im Viertel. Sie können als „Verortung“ des Quartiersmanagements gesehen werden. Neben dem „Raum“ für Begegnung, Fortbildung und Information ist hier die „Person“ des Ansprechpartners und Beraters von entscheidender Bedeutung“.
Der Rat der Stadt hat sich in seiner Sitzung am 22.04.2015 mit der seitens der SPD-Fraktion am 11.03.2014 unter Punkt 9) beantragten Gründung eines Stadtteilbüros und des Einsatzes eines/r Quartiersmanagers/in in Aachen-Forst positiv auseinander gesetzt.
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie befürwortete in seiner Sitzung am 25.06.2015 ebenfalls die Einrichtung des Quartiersmanagements in Aachen-Forst/Driescher Hof.
Mit Pressemitteilung vom 26.06.2015 wurde die befürwortende Haltung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie in den Tageszeitungen publiziert und auf die bereits vor Ort eingesetzte Quartiersmanagerin hingewiesen.
Der Bereich Aachen-Forst/Driescher Hof rechtfertigt von seiner Größe eine Vollzeitstelle für das Quartiers-management. Es handelt sich um eine Ausweitung des Stellenplans und zudem um eine freiwillige Aufgabe.
Durch Einsatz einer Mitarbeiterin mit langjähriger sozialer Erfahrung, welche seit November 2014 überplanmäßig dem Fachbereich Soziales, hier Team Sozialplanung (FB 50/430) zugeordnet ist, sind die Personalkosten dahingehend gedeckt, als sie bereits im Haushalt berücksichtigt sind (Personalkostenverbund).
Gesamtkonzept Quartiersmanagement:
Mit Blick auf die bisher eingerichteten Stellen für Quartiersmanagement in Aachen-Ost und im Preuswald und der vorliegenden Stelleneinrichtung wird der Fachbereich 50 gebeten, das Gesamtkonzept Quartiersmanagement Anfang 2016 vorzustellen, insbesondere unter Hinweis auf weitere seitens FB 50 geplante Stelleneinrichtungen in anderen Stadtteilen mit besonderer Herausforderung.
Die Beteiligung des Gesamtpersonalrates im Rahmen des Anhörungsverfahrens gem. § 75 Abs. 1 Nr. 1 LPVG NRW ist eingeleitet. Die Gleichstellungsbeauftragte und die Schwerbehindertenvertretung wurden parallel in Kenntnis gesetzt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
| ||||||
| ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2016 (lt. HH-Plan 2015) | Fortgeschriebener Ansatz 2016 | Ansatz 2017 ff. (lt. HH-Plan 2015) | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) |
Ertrag | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
Personalaufwand | 68.100,00 € | 68.100,00 € | 204.300,00 € | 204.300,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
Abschreibungen | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
Ergebnis | 68.100,00 € | 68.100,00 € | 204.300,00 € | 204.300,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0,00 € | 0,00 € |
| |||
| bereits im Personalkostenverbund enthalten | bereits im Personalkostenverbund enthalten | ||||