Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 11/0099/WP17

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen die Einrichtung von 16 zusätzlichen Stellen im FB 37 im Rahmen des Stellenplans 2016 infolge des Wegfalls der Opt-Out-Regelung.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Sachverhaltsdarstellung:

In der Sitzung am 03.09.2014 hat der Personal- und Verwaltungsausschuss auf Basis der Vorlage FB 11/0017/WP17 auf Vorschlag des Oberbürgermeisters dem Rat der Stadt die Einrichtung zusätzlicher Stellen im Stellenplan 2015 im Fachbereich 37 Feuerwehr im Vorgriff auf das Auslaufen der Opt-Out-Regelung zum 31.12.2016 empfohlen.

Die Einrichtung und Besetzung dieser Stellen wurde gekoppelt an die Entscheidung hinsichtlich der Nachwuchsrekrutierung, die Brandmeisteranwärterzahl ab 01.04.2014 von acht auf 12 zu heben. D. h. die Bewirtschaftung der Stellen wurde an das Ausbildungsende der Brandmeisteranwärter/Innen zum 01.10.2015 geknüpft. Die Besetzung dieser beschlossenen Stellen ist insofern rzlich erfolgt.

 

Im Rahmen o. g. Vorlage wurde bereits avisiert, dass auf Basis damaliger Datenlage ebenfalls in Abhängigkeit der Nachwuchsrekrutierung über die eigene Ausbildung von Brandmeisteranwärtern/Innen auch im Jahr 2016 zum 01.10. voraussichtlich 16 Stellen zur Einrichtung anstehen. Die Einrichtung dieser Stellen wurde jedoch noch nicht zur Entscheidung vorgelegt, da zunächst eine ggfls. weitere Anpassung des Personalausfallfaktors (kurz PAF) nach Auswertung der Fehlzeiten für das Jahr 2013 und 2014 abgewartet und insofern berücksichtigt werden sollte. Daher bezog sich der damalige Beschlussvorschlag zunächst nur auf die Einrichtung der Stellen für den Stellenplan 2015.

 

Eine Anpassung des PAF ist nicht erfolgt, so dass auf Basis des derzeit gültigen PAFs in Höhe von 4,995 die in o. g. Vorlage avisierten 16 Stellen zur Einrichtung im Stellenplan 2016 und Bewirtschaftung ab 01.10.2016 gekoppelt an die dann fertigen Nachwuchskräfte (Brandmeisteranwärter/Innen) des Einstellungsjahrgangs 2015 empfohlen wird.

 

Die sechszehn Stellen teilen sich danach auf folgende Besoldungsgruppen auf:

 

Stellenausweisung

2016 (ab 01.10.)

A 7

6

A 8

3

A 9 m. D.

5

A 9 m. D. (Z) / A 10

2

Gesamt

16

 

 

2. Beteiligungsverfahren:

Der Dienststellenpersonalrat des FB 37, das Gleichstellungsbüro und die Schwerbehindertenvertretung sind nach Beschluss des Verwaltungsvorstandes durch Übersendung einer Durchschrift dieser Vorlage unterrichtet worden. Die Beteiligung des Gesamtpersonalrats ist im Rahmen des Anhörungsverfahrens gem. § 75 Absatz 1 Nr. 1 LPVG NW initiiert worden.

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0 €*2

0

0 €*2

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

261.900 €*1

0

3.143.100 €*1

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-261.900 €

-3.143.100 €

 

 

keine ausreichende Deckung vorhanden

keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe der Personalkosten für die Einrichtung der 16 neuen Stellen sowie der zusätzlichen Erträge aus Erhebung von Benutzungsgebühren:

 

*¹: Gemäß KGSt-Materialien Nr. 19/2014 - Kosten eines Arbeitsplatzes (Stand 2014/2015) sind hierfür folgende Personalkosten anzusetzen:

 

Stellenzahl

Bewertung

KGSt-Kosten
p. a.

Kostenplanung

ab

01.10.

2016

(ab 01.10.)

ab 2017 ff.
p. a.

6

A 7

55.200 €

82.800 €

331.200 €

3

A 8

66.500 €

49.875 €

199.500 €

5

A 9 m. D.

72.000 €

90.000 €

360.000 €

2

A 9 m. D. + Z /

A 10

78.500 €

39.250 €

157.000 €

16

 

 

261.925 €

1.047.700 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Den o. g.  Personalkosten steht eine Reduzierung der bisher jährlich veranschlagten Opt-Out-Pauschale in Höhe von 750.000 € ab dem Haushaltsjahr 2017 gegenüber. Für die Übergangszeit der abschließenden Stelleneinrichtung und –besetzung im Zusammenhang mit dem Wegfall Opt-Out werden einmalig im Haushaltsjahr 2017 150.000 € zur Verfügung gestellt.

 

*² : Der Personalmehraufwand wird teilweise durch die Erhebung von Benutzungsgebühren gem. § 6 Absatz 1 KAG in Verbindung mit der Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen auf Basis der für die nachfolgenden Jahre jeweils zu erstellenden Gebührenbedarfs-berechnung gedeckt (PSP-1-021701-900-4-43210000).

 

Im Vergleich zu den o. g. durchschnittlichen Planwerten der Personalkosten gem. KGSt werden seitens FB 37 für die Gebührenbedarfsberechnung durchschnittliche Personalkosten des tatsächlich in den letzten Jahren für Rettungsdiensteinsätze eingesetzten Personals veranschlagt.

 

Es besteht insofern eine Differenz zwischen den kalkulatorischen Plandaten gem. KGSt-Gutachten und den Werten, die für die Ermittlung bzw. nachträgliche Abrechnung der Gebühren tatsächlich zugrunde gelegt werden.

Grundsätzlich ist die Differenz zwischen den kalkulatorischen Plandaten gem. KGSt-Gutachten zu Ist-Werten der Personalkosten nach Jahresabschluss ausgeglichen.

Loading...