Entscheidungsvorlage - FB 61/0313/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt die geänderte Fassung der Begründung nach Maßgabe der Genehmigungsbehörde Köln vom 08.09.2015 sowie die fortgeschriebene Fassung der Zusammenfassenden Erklärung in der vorgelegten Fassung.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 22.04.2015 die Änderung Nr. 123 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen - Kornelimünster West/ Oberforstbacher Straße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim im Bereich zwischen Oberforstbacher Straße und Schleckheimer Straße sowie die Begründung und die Zusammenfassende Erklärung hierzu beschlossen.

 

Die Änderung Nr. 123 des Flächennutzungsplanes wurde der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegt.

 

Gem. § 6 BauGB hat die Bezirksregierung hat die Bezirksregierung diese Flächennutzungsplanänderung nun genehmigt, mit der Maßgabe, die Begründung auf der Grundlage der Abwägungsergebnisse fortzuschreiben.

Die Maßgabe hat klarstellenden Charakter und dient der Rechtseindeutigkeit.

 

Zur Klarstellung der dem Abwägungsbeschluss des Rates zugrundeliegenden Erwägungen zur Infrastruktur im Stadtteil Kornelimünster sowie zur Inanspruchnahme von Fläche für die Landwirtschaft gemäß § 1a Abs. 2 BauGB, wurde die Begründung zur Änderung Nr. 123 des Flächennutzungsplanes ergänzt. Zur besseren Lesbarkeit sind die Änderungen grau hinterlegt. Die vorliegende Version ist mit der Bezirksregierung abgestimmt und entspricht somit den Vorgaben der Maßgabe zur Genehmigung und zur Rechtseindeutigkeit.

 

Weiterhin wurde die Zusammenfassende Erklärung fortgeschrieben.

 

Empfehlung:

Die Verwaltung empfiehlt, die Änderungen in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

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Anlagen

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