Entscheidungsvorlage - FB 61/0272/WP17-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Der Rat der Stadt beschließt weiterhin Bebauungsplan Nr. 592 – Gut Kullen / Erweiterung Dreiländer-Carrée – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg im Bereich zwischen dem Hit-Supermarkt und dem Dreiländer-Carrée an der Vaalser Straße gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der Inhalt der Vorlagen

FB61/0197/WP17 – Änderungs- und Offenlagebeschluss und

FB61/0272/WP17 – Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung

einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

 

Durch die XI. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 592 wird die Möglichkeit eröffnet, nördlich der Vaalser Straße zwischen Schurzelter Straße und Neuenhofer Weg im Bereich des bereits seit langem brachliegenden Grundstücks eine städtebaulich verträgliche und geordnete bauliche Entwicklung einzuleiten. Aufgrund des dringenden Wohnraumbedarfs sollen innerhalb des Kerngebietes bis zu 65 % der Geschossfläche für Wohnzwecke genutzt werden können.

 

Der Planungsausschuss hat daher am 11.06.2015 auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg den Änderungs- und Offenlagebeschluss für die XI. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 592 gefasst.

 

Die öffentliche Auslegung hat vom 13.07.2015 bis 21.08.2015 stattgefunden.

Parallel dazu wurden 16 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.

 

Der Planungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 19.11.2015 mit dem Ergebnis der öffentlichen Auslegung sowie der Behördenbeteiligung beschäftigt und folgenden Beschluss gefasst:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 592 – Gut Kullen / Erweiterung Dreiländer-Carrée – gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg hatte am 04.11.2015 aus bezirklicher Sicht eine gleichlautende Empfehlung an den Rat ausgesprochen.

 

 

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Anlagen

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