Entscheidungsvorlage - FB 61/0283/WP17-1
Grunddaten
- Betreff:
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III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 540 - Bodelschwinghstraße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Bodelschwinghstraße, Kettelerstraße, Andréstraße und Sonnenscheinstraßehier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/010 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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09.12.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung über zur III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 540 zur Kenntnis.
Er beschließt, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die zur öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Weiterhin beschließt er die III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 540 – Bodelschwinghstraße – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Bodelschwinghstraße, Kettelerstraße, Andréstraße und Sonnenscheinstraße gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlagen
FB61/0171/WP17 – Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
FB61/0283/WP17 – Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung
einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.
Der Bebauungsplan Nr. 540 ist seit 1967 rechtskräftig. 1989 wurde durch eine I. Änderung entlang der Trierer Straße die Zulässigkeit von Spielhallen ausgeschlossen, 1999 wurden im Rahmen der II. Änderung überbaubare Grundstücksflächen für einige Baugebiete erweitert, um insbesondere Wintergärten an die größtenteils vorhandenen Reihenhäuser anbauen zu können.
Durch die III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 540 - Bodelschwinghstraße - soll für den vorhandenen Kinderspielplatz die Zweckbestimmung „Spielplatz“ innerhalb der bestehenden Festsetzung – Öffentliche Grünfläche - ergänzt werden. Diese ergänzende Festsetzung „Spielplatz“ dient der bauplanungsrechtlichen Klarstellung und eindeutigeren Zweckbestimmung der Fläche.
Durch die Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, daher wurde das Verfahren gem. § 13 BauGB ohne frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit durchgeführt.
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.05.2015 auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte den Aufstellungsbeschluss für diese III. Änderung gefasst und gleichzeitig beschlossen, die öffentliche Auslegung durchzuführen.
Die öffentliche Auslegung der III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 540 fand in der Zeit vom 15.06.2015 bis 17.07.2015 statt.
Behörden oder sonstige Träger öffentlicher Belange sind von der Änderung nicht betroffen.
Der Planungsausschuss hat am 19.11.2015 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung beraten und folgenden Beschluss gefasst:
„Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 540 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.“
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hatte am 04.11.2015 aus bezirklicher Sicht eine gleichlautende Empfehlung ausgesprochen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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955,6 kB
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