Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 11/0100/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und empfiehlt auf Vorschlag des Oberbürgermeisters dem Rat der Stadt im Rahmen der Beschlussfassung des Stellenplanes 2016 insgesamt

 

  • 16 halbe Stellen für ErzieherInnen (EG S 8 TVöD-SuE) mit einem Stundenumfang von je 19,50 Stunden

und

  • 1 halbe Stelle für Fachberatung (EG S 17 TVöD-SuE) mit einem Stundenumfang von 19,50 Stunden

 

im Bereich der städtischen KiTas befristet für die Jahre 2016 bis 2019 einzurichten.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit dem Bundesprogramm „Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“ förderte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) von März 2011 bis Dezember 2015 rund 4.000 Schwerpunkt-Kitas bundesweit. Seitens der Stadt Aachen haben hieran insgesamt 17 städtische Einrichtungen teilgenommen. Im Rahmen des Projektes wurde je ein halbe Fachkraftstelle (Entgeltgruppe S 8 TVöD-SuE) pro Einrichtung gefördert, wobei die entstehenden Personalkosten ausschließlich über die Fördermittel und somit über den Etat des FB 45 (4er PSP-Element 4-060101-924-4) abgewickelt wurden. Im allgemeinen Personalkostenverbund wurden hierfür keine zusätzlichen Mittel berücksichtigt.

 

Ab 2016 soll nunmehr ein Anschlussprogramm mit ähnlichen Förderbedingungen angeboten werden („Sprach-KiTas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“). Ziel dieses Programmes ist weiterhin die  Verbesserung der Angebote sprachlicher Bildung in Kindertageseinrichtungen. Auch das Folgeprogramm sieht dabei wieder die Förderung einer halben Fachkraftstelle pro teilnehmender KiTa vor. Zusätzlich soll jedoch auch für je 10-15 KiTas, die an dem Programm teilnehmen, eine halbe Stelle für Fachberatung (Entgeltgruppe S 17 TVöD-SuE) besetzt werden. FB 45 hat für insgesamt 28 städtische Einrichtungen an der Interessensbekundung teilgenommen. Ausweislich der zwischenzeitlich vorliegenden Mitteilung der zuständigen Regiestelle sind - Stand heute - jedoch nur 16 Einrichtungen zum Antragsverfahren zugelassen:

 

  • Alfonsstraße 22-24
  • Bergstraße 16-18
  • ppelstraße 5
  • Eibenweg 16
  • Elsassstraße 64-72
  • Johannstraße 15
  • Johannstraße 17
  • nigsbergerstraße 100
  • Kronenberg 123
  • Matarestraße 9
  • Passstraße 25
  • Philipp-Neri-Weg 11
  • Reutershagweg 19
  • Stapperstraße 32
  • Stolberger Straße 126
  • Wiesental 8

 

FB 45 hat daher die Einrichtung von 16 halben Fachkraftstellen und einer halben Fachberaterstelle ab dem 01.01.2016 beantragt.

 

Die Förderrichtlinien sehen vor, dass jede hälftige Fachkraftstelle mit insgesamt 25.000 € bezuschusst wird. Für eine halbe Fachberatungsstelle werden 32.000 €/ Jahr gewährt. Von den v.g. Zuschüssen sind des Weiteren auch Sach- und Fortbildungskosten zu finanzieren. Hier möchte FB 45 für jede teilnehmende KiTa 2.000 € aus dem Fachkraftbudget und bei der Fachberatung 1.000 €  ansetzen.

 

Unter Berücksichtigung der aktuellen durchschnittlichen Personalkosten (KGSt-Werte 2014/2015) für die jeweilige Profession ist festzustellen, dass die für die erforderlichen Stellenkontingente anfallenden Personalkosten wie folgt durch die zufließenden Fördermittel gedeckt werden können:

Finanzierung
Bundessprach-
förderprogramm

P-Kosten
 

Sachkosten

Gesamtkosten

Fördermittel

Differenz

Erforderliche Anzahl

Differenz

gesamt

Sprachfachkraft

(je 0,5 VZÄ, S 8 TVöD-SuE)

26.800,00 €

2.000,00 €

28.800,00 €

25.000,00 €

-3.800,00 €

16

-60.800,00 €

Fachberatung (0,5 VZÄ, S 17 TVöD-SuE)

37.900,00 €

1.000,00 €

38.900,00 €

32.000,00 €

-6.900,00 €

1

-6.900,00 €

Summe

 

 

 

 

 

 

-67.700 €

 

Darüber hinaus fallen zumindest für die Fachberatungsstelle zusätzliche Kosten für die IT-Ausstattung des Arbeitsplatzes an.

Das aufgezeigte, prognostizierte Defizit wird gesamtstädtisch getragen.

 

Da die Förderung zunächst auf 4 Jahre beschränkt ist, sollen die jeweiligen Stellen mit einem entsprechenden kw-Vermerk versehen werden.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2017 ff.

Folgekos-ten (alt)

Ertrag

0

432.000 €

0

1.296.000 €

0

Personal-/

Sachaufwand

0

499.700 €

0

1.499.100 €

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-67.700 €*

-203.100 €*

 

 

Deckung vorhanden*

Deckung vorhanden*

 

Die Deckung der mit den Stelleneinrichtungen verbundenen Kosten kann zum Großteil über die zu vereinnahmenden Bundesmittel (Etat des FB 45) gesichert werden. Das aufgezeigte Defizit wird gesamtstädtisch getragen.

 

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Anlagen

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