Entscheidungsvorlage - FB 11/0102/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Ausschuss

Gegenstand der Beratung

Personal- und Verwaltungsausschuss

Produkt 010301, 010302, 010401, 010603, 010604, 010801 bis 010807, 011001 bis 011003, 011101, 011901 bis 011906, 020101, 020201, 020702, 021001, 021101, 021301, 021401 und 050102 sowie die zentral von FB 11 veranschlagten Personal- und Versorgungsaufwendungen

 

Der Personal- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Teilergebnispläne bzw. die Teilfinanzpläne der oben genannten Produkte und die von FB 11 zentral veranschlagten Aufwendungen bzw. Auszahlungen für Personal und Versorgung entsprechend des Haushaltsplanentwurfes 2016 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung sowie die in der Veränderungsnachweisung aufgeführten Produktsachkonten für den Haushalt 2016 zu beschließen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2016 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2019 ist am 21.09.2015 in den Rat der Stadt Aachen eingebracht und zur weiteren Beratung an die Fachgremien verwiesen worden.

 

Die Beratung erfolgt auf der Grundlage der beigefügten ausschussbezogenen Unterlagen zu den vorgenannten Produkten sowie der beigefügten Veränderungsnachweisungen.

 

Des Weiteren beschließt der Personal- und Verwaltungsausschuss über die zentral veranschlagten Personal- und Versorgungsaufwendungen 2016 – 2019 (sog. Personalkostenverbund). Die aus Besoldungs- und Tariferhöhungen resultierenden finanziellen Veränderungen sowie für bereits beschlossene oder anerkannte Stellenmehrbedarfe sind im Rahmen der Haushaltsaufstellung vorläufig zentral im Produkt 01 08 06 (Allgemeine Personalwirtschaft) bei den entsprechenden Konten veranschlagt. Davon ausgenommen ist lediglich die Erhöhung der Rückstellung der Feuerwehr in 2017, die unmittelbar dem Produkt 02 15 01 zugeordnet wurde. Die produkt- und kontenscharfe Verteilung wird unmittelbar für den Haushalt 2016 erfolgen.

 

Soweit ergänzende Beschlüsse der Bezirksvertretungen vorliegen, werden diese ebenso beraten.

 

 

zu Anlage 2: Personalkostenverbund  2016 – 2019

 

  • Erhöhung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2016 - 2019

Bei den Dienst- und Versorgungsbezügen wurden auf der Grundlage des Besoldungsabschlusses 2015 / 2016 die Erhöhungen von 1,9% zum  01.06.2015 und darauf aufbauend zum 01.08.2016 von 2,1%, jedoch mindestens 75 €, für 2016 eingeplant. Ebenso ist diese Steigerung bei der Höhe der  Pensionszuführungen 2016 berücksichtigt worden. 

 

Ansonsten erfolgte in Anlehnung an die Orientierungsdaten für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Nordrhein-Westfalen die Fortschreibung der Personal- und Versorgungsaufwendungen mit einem Prozent. Dies gilt auch für die Beschäftigtenentgelte einschließlich der Arbeitgeberanteile für die Sozial- und Zusatzversicherung. Der zurzeit gültige Tarifabschluss hat eine Laufzeit bis zum 29.02.2016, so dass ein sich daran anschließendes höheres Tarifergebnis aus den vorhandenen Mitteln des Personalkostenverbundes finanziert werden müsste.

 

Darüber hinaus ist eine Konsolidierung in Höhe von 700.000 € pro Jahr festgesetzt worden. Diese wird produktbezogen auf die Kostenarten 50110000 (Dienstbezüge) und 5012000 (Entgelte) verteilt werden. Hiervon sind lediglich die Produkte 01 04 01 (Sicherstellung der Personalvertretung), 01 08 06 (Allgemeine Personalwirtschaft - Anwärter und Auszubildende),

06 01 01 (Förderung von Kindern in Kindertagesstätten und Tageseinrichtungen) ausgenommen. Diese Ausnahme gilt ebenfalls für die Personalkosten der in den Eigenbetrieben und bei regio iT beschäftigten Beamten, die in voller Höhe erstattet werden. 

 

Personalmehrbedarfe 2016 - 2019

Die erforderlichen finanziellen Mittel für die bereits durch politische Beschlüsse anerkannten Mehrbedarfe für Stelleneinrichtungen sind im Personalkostenverbund berücksichtigt. 

Dies gilt auch für die Bedarfe, die sich aufgrund der notwendigen personellen Verstärkung für die Betreuung und Unterbringung von Flüchtlingen nach dem derzeitigen Stand ergeben.

 

Außerdem sind die Mehrbedarfe für die durch die Firma Foreplan ermittelten zusätzlichen Stellenbedarfe des FB 37 für die Werkfeuerwehr der Uniklinik Aachen und für die Städteregionale Leitstelle bei der Aufstellung des Personalkostenetats eingerechnet worden.

 

Hinsichtlich der Einplanung des finanziellen Mehrbedarfs für den U3-Ausbau ist ab dem Haushaltsjahr 2016 eine Änderung eingetreten. Das bisher bei der Planung berücksichtigte Verhältnis von 50% städtischen Einrichtungen und 50% freien Trägern wird aufgegeben. Der Ausbau soll möglichst über freie Träger der Jugendhilfe erfolgen, so dass die Mittel für den

U3-Ausbau nunmehr komplett im Sachkostenetat des FB 45 veranschlagt werden. Für den Fall, dass es auf Grundlage der tatsächlichen Umsetzung zu einem Zuwachs von U3-Plätzen in den städtischen Einrichtungen kommen sollte, ist eine Mittelverlagerung in den Personalkostenverbund vorzunehmen.

 

  • Sonstige Beschäftigte

Die Personalaufwendungen der Konten 50190000 (Sonstige Beschäftigte), z.B. für drittmittelfinanziertes Personal im Rahmen von Projekten in einer Größenordnung von rd.

4,0 Mio. € in 2016 obliegen der Beschlussfassung der einzelnen Fachausschüsse.

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Anlagen

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