Kenntnisnahme - FB 23/0148/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuvergabe der Außenwerbekonzession für hinterleuchtete Wirtschaftswerbung ab dem 01.01.2016 - Sachstandsbericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
- Beteiligt:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 23/01
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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03.12.2015
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Erledigt
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Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
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Kenntnisnahme
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08.12.2015
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Neuvergabe der Außenwerbekonzession für die hinterleuchtete Wirtschaftswerbung wurde im Zeitraum vom 22.06.2015 bis 03.08.2015 als europaweites Vergabeverfahren durchgeführt.
Der Rat der Stadt Aachen entschied in seiner Sitzung vom 23.09.2015, die Außenwerbekonzession ab dem 01.01.2016, entsprechend dem Ausschreibungsergebnis, an die Firma RBL (Reclame Bureau Limburg BV, Voerendaal, NL) zu vergeben. RBL bietet der Stadt Aachen, wie in der Ausschreibung gefordert, 460 Fahrgastunterstände mit City-Light-Poster-Vitrinen (CLP), 121 freistehende City-Light-Poster-Vitrinen, 10 Sonderwartehallen (mit individuellen Regelung für die Standorte Elisenbrunnen und Hauptbahnhof), 6 vollautomatische barrierefreie WC-Anlagen, sowie 32 Monofuß-City-Light-Poster-Vitrinen an.
Zwischenzeitlich wurden alle vergabe- und vertragsrechtlichen Prüfungen abgeschlossen, der neue Konzessionsvertrag wurde von den Vertragspartnern unterzeichnet.
Das Reclame Bureau Limburg ist auf die Verwaltung und den Betrieb von Stadtwerbung spezialisiert. Die Firma bietet, entsprechend der Ausschreibung, die gleiche Leistung wie der bisherige Rechteinhaber an. So werden beispielsweise wie bisher die Anlagen 14-tägig gereinigt, Reparaturen innerhalb von 48 Stunden und Sicherungsmaßnahmen nach Beschädigung einer Anlage unverzüglich durchgeführt.
Hersteller der neuen Stadtmöblierung ist die im belgischen Bree ansässige Firma Epsilon, die am Standort Aachen mit RBL kooperiert. Sämtliche Fahrgastunterstände und Werbeanlagen sind Produkte der Firma Epsilon und werden in Bree gefertigt. Am 16.09.2015 besuchte die Verwaltung, gemeinsam mit Vertretern der Fraktionen des Rates der Stadt Aachen das Werk der Firma Epsilon. Im Rahmen dieses Termins bestand die Möglichkeit verschiedene von Epsilon hergestellte Produkte zu besichtigen.
Hinsichtlich der neuen Fahrgastunterstände wurde von der Verwaltung in Abstimmung mit der ASEAG ein Lastenheft erstellt. Auf Grundlage dieses Lastenheftes konstruierte die Firma Epsilon für Aachen den Fahrgastunterstand „Metropole“ (Bilder siehe Anlage). Es handelt sich bei diesem Modell um eine Aluminiumkonstruktion mit Anti-Graffiti-Schutzlack (Pulverlackverfahren). Der Fahrgastunterstand verfügt über einen durch die rückwärtigen Pfosten geführten Regenwasserablauf. Der Abstand der Scheiben zum Boden und zum Dach beträgt maximal 5 cm, auf den Scheiben ist die Silhouette der Stadt Aachen angebracht (Ätztechnik). Der Fahrplan befindet sich neben der Sitzbank und wird über eine im Dach integrierte LED-Lichtleiste beleuchtet. Auf der Rückseite der Fahrplanvitrine befindet sich das Logo (Aachen-Fenster) der Stadt Aachen. Die gegenüber der Werbevitrine befindliche Seitenscheibe springt um ca. 1/3 der Gesamttiefe zurück, dies gewährleistet größer Bewegungsfreiheit zur Bordsteinkante (Barrierefreiheit). Für besondere Standorte können mittels weiterer Modifizierungen (Größe, Beleuchtung, Design) spezielle Akzente gesetzt werden.
Für den Abbau der 432 Fahrgastunterstände der firma JCDecaux (inclusive der Fundamente) ist, entsprechend dem Altvertrag, der bisherige Konzessionär verantwortlich. Dieser ist aufgefordert, in Abstimmung mit der Verwaltung einen Arbeitsplan zu erarbeiten und vorzulegen.
Der neue Konzessionär wird seine Planung daran ausrichten und die neuen Fahrgastunterstände möglichst „Zug um Zug“ aufbauen. Dabei ist nicht auszuschließen, dass es an einzelnen Standorten zu Verzögerungen kommt.
Gemeinsam mit der Firma RBL, der ASEAG und der STAWAG bemüht sich die Verwaltung die Beeinträchtigungen, sowohl für die Fahrgäste, als auch den gesamten Verkehrsablauf, so gering wie möglich zu halten. Zu diesem Zweck wurden verschiedene Arbeitsgruppen gebildet, die einzelnen Themenfelder fachbezogen bearbeiten. Dabei wurde eine ganze Reihe teilweise sehr umfänglicher Arbeitspakete geschnürt. So sind beispielsweise für jede Anlage eine Baugenehmigung und eine Verkehrsanordnung zu erteilen. Zu klären sind u.a. Fragen zu Fahrplanänderungen (ggfls. Einrichtung von Ersatzhaltestellen), zur Elektrifizierung der Fahrgastunterstände, zur Bodendenkmalpflege, zur Überwachung der Baustellen und der Verkehrssicherungspflicht. Die bestehenden Standorte werden insbesondere hinsichtlich der Barrierefreiheit überprüft. Berücksichtigt werden müssen zudem urheberrechtliche Belange (z.B. am Hauptbahnhof) und Anforderungen der Denkmalbehörde, insbesondere in unmittelbarer Umgebung denkmalgeschützter Gebäude.
Auch innerhalb der neuen Konzession wird es nicht möglich sein, alle Einstiegshaltestellen mit Fahrgastunterständen auszustatten. Um möglichst vielen Fahrgästen eine überdachte Wartemöglichkeit anzubieten, wird von Stadtverwaltung und ASEAG geprüft, ob an einzelnen Standorten mit sehr geringer Fahrgastnachfrage der Fahrgastunterstand entfallen kann. Diese sollen an Haltestellen mit höherer Fahrgastnachfrage im selben Stadtbezirk wieder errichtet werden. Eine gesonderte Vorlage wird hierzu Anfang Dezember in den Bezirken zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.
Geplant ist, den Umbau der Fahrgastunterstände innerhalb des 1. Quartals 2016 abzuschließen. Witterungs-bedingt kann es jedoch ggfls. zu Verzögerungen kommen. Im Anschluss an den Aufbau der neuen Fahrgastunterstände werden die übrigen Werbeanlagen und die WC-Anlagen aufgebaut.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
Pachteinnahmen in Höhe der Mindestpacht.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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142,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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130,7 kB
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