Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 36/0078/WP17

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, zunächst ein Parkpflege- und gestaltungskonzept zur Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen zu erarbeiten, bzw. die Maßnahmen umzusetzen, die schon vorab ohne dieses Konzept durchgeführt werden können.

 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Fachbereich Umwelt hatte das Büro Schöke, Landschaftsarchitekten, beauftragt, Maßnahmen zu erarbeiten, die insbesondere einer ökologischen Aufwertung des Weihers Schloss Schönau dienen können.

Als Basis wurde zunächst der Bestand aufgenommen und bewertet. Die dabei ermittelten 24 Defizite sind entweder ökologischer oder gestalterischer Natur.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Minderung oder Beseitigung der Defizite werden vom Gutachter grob wie folgt beschrieben:

-       Gestalterische und ökologische Aufwertung durch Bepflanzung der Teichränder:

Teichränder wirken bei vielen künstlich angelegten Teichen wie eine Barriere zwischen Wasser und umliegenden Vegetationsflächen. Hier gibt es keinen fließenden Übergang wie bei natürlichen Gewässern, sondern einen scharfen Schnitt, was die Bodenfeuchte betrifft. Um dies zu kaschieren und der Bepflanzung um den Teich herum zu Natürlichkeit zu verhelfen, können Stauden und Gräser gepflanzt werden, die optisch zum Standort passen, aber mehr Trockenheit vertragen als „richtige“ Uferpflanzen.

-       Naturnahe Anpflanzungen:

(vorwiegend Süd- und Ostseite, teils im Schatten / Wurzelfilz von Bäumen) z.B. Pfennigkraut, Gauklerblume, Geißbart, Buschwindröschen, Nesselbl. Glockenblume, Carex.

-       Gärtnerische Anpflanzungen:

z.B. Tagilien, Frauenmantel, Schwertlilie, Hosta, Geranium, Reitgras.

 

Aufgeteilt nach den Fachbereichen, die sich der einzelnen Maßnahmen annehmen müssten, lassen sie sich in vier Maßnahmengruppen aufteilen, wobei die zeitliche Komponente zur Umsetzung zunächst unberücksichtigt bleibt:

 

  1. Maßnahmengruppe enthält Maßnahmen, die seitens des FB Umwelt, Gewässerunterhaltung, umzusetzen wären.
  2. Maßnahmengruppe enthält Maßnahmen, die im Wesentlichen seitens FB Umwelt, Parkgestaltung, weiter zu bearbeiten wären.
  3. Maßnahmengruppe enthält Maßnahmen, die seitens des Stadtbetriebs aufzugreifen wären.
  4. Maßnahmengruppe enthält begleitende Maßnahmen, die im Stadtbezirk Richterich diskutiert und ggf. angegangen werden müssten.

 

  1. Maßnahmen am Gewässer
    1. Der Ablaufbereich soll so verändert und optimiert werden, dass einerseits mehr nährstoffreiches Tiefenwasser abläuft und andererseits ein effektiveres Entfernen von Laub vor dem Ablaufrechen ermöglicht wird.
    2. Verlagerung des Oberflächenbelüfters zur Verbesserung der Wasserdurchmischung in den südlichen Bereich. (Alternativen: zusätzliche Lüfter einbauen bzw. Ringleitung bauen und dann Pumpen einsetzen, um eine Zirkulation in Gang zu setzen.)
    3. Fischbestand ständig kontrollieren und auf Besatz von gründelnden Fischen gänzlich verzichten, um insbesondere die Nährstofffreisetzung zu reduzieren.
    4. Das ungefilterte Einleiten der Wässer der Restaurantterrasse sollte unterbunden werden.
  2. Parkgestaltung
    1. Verzicht auf das Geländer entlang der Straße, wenn das Ufer an der Stelle so umgestaltet ist, dass nur noch eine flache Böschung vorhanden ist. (Alternativ sollte zumindest das Geländer durch ein historisches Geländer ersetzt werden oder zumindest das vorhandene mit einem dezenten Neuanstrich versehen werden.)
    2. Optische Trennung von Schloss und Wassergraben aufheben durch das Verlegen der Toranlage noch vorne, Entfernen der Hainbuchenhecke und Schaffung eines Staudensaums im Westen und im Süden, sowie Beetbepflanzung an der westlichen und südlichen Fassade. Außerdem Aufwertung der Eingangsseite durch Strauchgruppen.
    3. Öffnen der früher offenen Blickachse zum Richtericher Zentrum
    4. Holzlattenzaun im Nordosten durch historisierenden Metallzaun etwas zurückgesetzt ersetzen und ebenfalls Zäune zur Absturzsicherung in einheitlichem Design ersetzen.
    5. Verzicht auf Rinnen und Einläufe im Osten zugunsten einer Entwässerung über die Schulter, um die Nährstoffbelastung für den Weiher zu reduzieren.
  3. Maßnahmen der Grünpflege
    1. Fällen des befallenen und mittelstark bis stark geschädigten Rosskastanienbaums. (Alternativ ist das sofortige Entfernen und Verbrennen des herabfallenden Laubs (vom Boden und Gewässer) erforderlich.
    2. Verzicht auf die Schaffung von Röhricht- und Flachwasserzonen sowie das Anpflanzen von Wasserpflanzen, um die Gefahr der Bildung von Botulismus nicht zu erhöhen.
    3. Zum Minimieren des Blatteintrags entfernen des Strauchaufwuchses entlang des südlichen Ufers und anpflanzen von niederen standortgerechten Stauden; somit kann ein Uferstaudencharakter erzielt werden und die Sichtbeziehung auf das Schloss wieder hergestellt werden.
    4. Um den Nährstoffeintrag durch Abschwemmen von Hundekost in den Weiher zur reduzieren könnte eine Hundewiese im Umfeld angeboten werden bzw. auch eine Aufklärung durch Flyer und Beschilderung vorgenommen werden.
  4. Begleitende bezirkliche Maßnahmen
    1. Fortsetzen der Information zum Verbot und der Kontrolle des Verbots zur Fütterung von wild lebenden Wasservögeln.
    2. Diskussion des Verlegens des Tiergeheges in weiherfernere Bereiche, so dass ein Abschwemmen zum Weiher nicht zu besorgen ist, und Verhindern der Partizipation der Enten an der Fütterung im Gehege.
    3. Optisch störenden Mülltonnenstandort verlagern.

 

Die einzelnen Maßnahmen und Ansätze werden von der Verwaltung (FB Umwelt, Denkmalschutz, Grünplanung und Grünpflege) grundsätzlich als zielführend angesehen:

Zu den Maßnahmen ist anzumerken:

1.1   Vor der Umsetzung muss eine Planung in Auftrag gegeben werden, technische Lösungen zu erarbeiten und den Kostenrahmen aufzuzeigen. Die berührt auch die Maßnahme 2.1, die nicht unabhängig voneinander geplant werden kann.

1.2   Die Wahl des Ortes, wo der neue Spingbrunnen-Lüfter verankert werden soll, ist nicht einfach, da die Terrasse durch eine Verlagerung des Lüfters vermehrt mit Geräuschen beaufschlagt wird.

1.3   Hierzu wird der Fachbereich Umwelt den Kontakt zum örtlichen Angelverein suchen, der den Weiher in seiner fischereilichen Pacht hat. Im Bedarfsfall müsste bei der Verlängerung des Pachtvertrags dieser Aspekt Eingang finden.

1.4   Hier wird der Fachbereich Umwelt Kontakt zum städtischen Gebäudemanagement aufnehmen.

2.1 bis 3.4 Nach einer politischen Grundsatzentscheidung mit dem Auftrag zur Erarbeitung eines Parkkonzepts, das der Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen dient, muss eine Planung in Auftrag gegeben werden, die neben der detailgenauen Beschreibung der Maßnahmen auch den Kostenrahmen für die Umsetzung einzelner Maßnahmen aufzeigt.

 

Zum weiteren Vorgehen und Umsetzen bedarf es eines politischen Auftrags.

 

Reduzieren

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...