Entscheidungsvorlage - E 26/0037/WP17-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss und Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen für das Wirtschaftsjahr 2014dazu Vortrag des Wirtschaftsprüfers Fundus Revision
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- E 26 - Gebäudemanagement
- Verfasst von:
- E 26/00
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss Gebäudemanagement
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Anhörung/Empfehlung
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24.11.2015
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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09.12.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
1.Beschlussvorschlag für den Betriebsausschuss Gebäudemanagement
Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement empfiehlt dem Rat der Stadt, den Jahresabschluss sowie den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen für das Wirtschaftsjahr 2014 mit einer Bilanzsumme von 612.428.332,23 Euro und einem Jahresverlust von -11.633.716,93 Euro festzustellen.
Er empfiehlt dem Rat der Stadt, den Jahresverlust aus 2014 auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Betriebsausschuss beschließt die Entlastung der Betriebsleitung gemäß § 5 Absatz 5 EigVO NRW.
Jahresabschluss und Lagebericht 2014 sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.
2.Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt
Der Rat der Stadt beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Gebäudemanagement, den Jahresabschluss sowie den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen für das Wirtschaftsjahr 2014 mit einer Bilanzsumme von 612.428.332,23 Euro und einem Jahresverlust von -11.633.716,93 Euro festzustellen.
Der Rat der Stadt beschließt, den Jahresverlust 2014 auf neue Rechnung vorzutragen.
Er beschließt weiterhin die Entlastung des Betriebsausschusses gemäß § 4 c) der EigVO NRW.
Jahresabschluss und Lagebericht 2014 sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß § 5 der Betriebssatzung und § 26 der EigVO NRW sind der von der Betriebsleitung zu erstellende Jahresabschluss und der Lagebericht dem Betriebsausschuss vorzulegen, damit dieser die Feststellung nach § 9 der Betriebssatzung durch den Rat vorbereiten kann.
Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie Lagebericht. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2014 weist zum 31.12.2014 eine Bilanzsumme von 612.428.332,23 Euro (Vorjahr: 601.604.499,19 Euro) und einen Jahresverlust von -11.633.716,93 Euro (Vorjahr: -12.040.115,52 Euro) aus.
Der Betrieb schließt auch in 2014 mit einem Verlust ab. Ursächlich für diesen Verlust sind die dem Betrieb seit 2008 nicht mehr erstatteten gebäudebezogenen Abschreibungen im Zusammenhang mit der Umstellung des städtischen Haushalts auf die Vorschriften des NKF-Gesetzes. Aus diesem Grund war für 2014 ein planmäßiger Verlust in Höhe von -12.79 Mio. Euro zu erwarten; dieser konnte letztlich um rd. 1,156 Mio. Euro verringert werden.
Laut § 10 der EiGVO NRW ist ein Jahresverlust, soweit er nicht aus Haushaltsmitteln der Gemeinde ausgeglichen wird, auf neue Rechnung vorzutragen, wenn hierdurch die erforderliche Eigenkapital-ausstattung des Betriebes nicht gefährdet wird. Da diese aufgrund der Eigenkapitalquote des Betriebes nicht gefährdet wird - sie beträgt noch 31,9 % (zum Vergleich Vorjahr: 34,4 %) unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages aus 2014 - schlägt die Betriebsleitung in Abstimmung mit der Finanzverwaltung vor, den Jahresverlust 2014 in Höhe von -11.633.716,93 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.
Gemäß EigVO § 10 kann ein nach Ablauf von 5 Jahren nicht getilgter Verlustvortrag durch Abbuchung von den Rücklagen ausgeglichen werden, wenn dies die Eigenkapitalausstattung der Einrichtung zulässt. Mit Beschlussfassung zum Jahresabschluss 2013 vom 10.12.2014 hat der Rat der Stadt Aachen diesem Ausgleich i.S. eines Vorratsbeschlusses auch für Folgejahre zugestimmt. Somit wurde bei der Aufstellung des Jahresabschlusses eine Verrechnung der Verluste aus 2008 und 2009 mit der Gewinnrücklage und der Kapitalrücklage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vorgenommen.
Es ergibt sich mit Stand 31.12.2014 ein noch verbleibender Verlustvortrag aus Vorjahren der Jahre 2010 bis einschließlich 2013 von insgesamt - 43.444.394,73 Euro.
Mit Beschlussfassung des Betriebsausschusses vom 30.04.2013 und Zustimmung der Gemeinde-prüfungsanstalt vom 08.04.2015 wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Fundus Revision GmbH, Binger Straße 22 in 55122 Mainz mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2014 betraut. Die Fundus Revision GmbH hat den Abschluss zum 31.12.2014 geprüft und mit Datum vom 30.07.2015 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Abschlussbericht wurde der Gemeindeprüfungsanstalt NRW zur Erteilung des Prüfvermerks übersandt.
Diese teilt mit Schreiben vom 11.11.2015 mit, dass sie den erteilten Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wie folgt ergänzt:
„Das Gebäudemanagement der Stadt Aachen hat das Wirtschaftsjahr 2014 mit einem Jahresfehlbetrag von 11.633.716,93 € abgeschlossen. Nach § 9 Abs. 1 EigVO ist auf die Erhaltung des Sondervermögens Bedacht zu nehmen. Dies schließt grundsätzlich planmäßige Verluste und einen damit einhergehenden zielgerichteten Eigenkapitalverzehr aus. Zudem sind sämtliche Leistungsbeziehungen zwischen Betrieb und Stadt nach § 10 Abs. 2 EigVO angemessen zu vergüten. Als angemessene Vergütung kann eine Abrechnung zu marktüblichen Preisen oder zu Selbstkosten (d. h. kostendeckend) angesehen werden.“
Hinweis
Wegen des beträchtlichen Umfanges des Prüfungsberichtes wurde dieser aus Kostengründen in gedruckter Form lediglich den Mitgliedern des Betriebsausschusses, der Finanzverwaltung und dem Fachbereich Rechnungsprüfung zur Verfügung gestellt. Die Mitglieder des Rates werden gebeten, bei Bedarf über das Ratsinformationssystem „Allris“ im Intranet Einsicht in den Prüfungsbericht zu nehmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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687,1 kB
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