Kenntnisnahme - FB 36/0077/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Untere Bodenschutzbehörde ist gem. § 8 LBodSchG NRW verpflichtet, ein Kataster über altlastverdächtige Fläche und Altlasten zu führen und dieses laufend fortzuschreiben. In diesem Kataster sind derzeit ca. 3.400 Altstandorte und ca. 880 Altablagerungen erfasst. Im Laufe der letzten Jahre sind bereits zahlreiche Flächen anlassbezogen überprüft und untersucht worden (z.B. im Rahmen von Baugenehmigungs- und Bebauungsplanverfahren, Grundstücksan- und -verkäufe). Zudem wurde eine Prioritätenliste zur systematischen Aufarbeitung und abschließenden Bewertung der Flächen erstellt. In diesem Rahmen wurde die Altablagerung AA 9896 einer orientierenden Gefährdungsabschätzung unterzogen.

 

Die Altablagerung AA 9896 befindet sich am Wildparkweg im Aachener Wald (s. Anlage). Hierbei handelt es sich um einen mit Klärschlamm verfüllten ehemaligen Kalksteinbruch. Die Fläche wird auf ca. 1.500 m² geschätzt. Die max. Tiefe der Altablagerung beträgt ca. 12 m.

 

Nach derzeitigem Kenntnisstand wurde der Kalksteinbruch in den späten 1960ziger Jahren mit Klärschlämmen aus der Kläranlage Soers verfüllt. 1977 wurden im Zusammenhang mit dem seinerzeit geplanten Beverbachstausee vom Chemischen- und Lebensmitteluntersuchungsamt der Stadt Aachen Bodenuntersuchungen der Altablagerung und Bachuntersuchungen vorgenommen. Die Feststoffgehalte wiesen erhöhte Schwermetallgehalte auf, während die Eluat- und Bachuntersuchungen unauffällig waren. Es wurden keine Grundwasseruntersuchungen und keine Untersuchungen auf organische Schadstoffe ausgeführt. Man kam damals zu dem Schluss, dass „die Gefahr einer untragbar hohen Verschmutzung des geplanten Beverbachstausees aus hiesiger Sicht als gering zu beurteilen ist“. Auf einen Bürgerantrag im Beschwerdeausschuss wurde 1985 mitgeteilt, dass „die Wahrscheinlichkeit, dass umweltgefährdende Konzentrationen irgendwelcher Stoffe gegeben sind, gering ist, da das Klärschlammmaterial aus der städtischen Kläranlage Soers regelmäßig untersucht wurde“.

 

Die  damaligen Untersuchungsergebnisse können aufgrund mittlerweile geänderter Analysen- und Untersuchungsmethoden nicht mehr direkt mit den heute gültigen Prüfwerten der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BodSchV) verglichen und bewertet werden. Aufgrund der Untersuchungsergebnisse liegen aber Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Altlast gem. BBodSchV vor, so dass 2015 eine orientierende Untersuchung in Auftrag gegeben wurde.

 

Im Rahmen der orientierenden Gefährdungsabschätzung wurden sieben Bohrungen bis ca. 10-12 m Tiefe niedergebracht, davon wurden 4 Bohrungen zu Grundwassermessstellen ausgebaut. In allen Bohrungen wurde Klärschlamm angetroffen. Eine weitere Bohrung wurde außerhalb der Altablagerung abgeteuft. Zudem wurden Oberflächenmischproben bis 35 cm Tiefe entnommen.

 

Die chemischen Untersuchungen sind noch nicht vollständig abgeschlossen, aber die Ergebnisse erlauben bereits eine erste Gefährdungsabschätzung.

 

Neben hohen anorganischen (Schwermetalle) und organischen (MKW, PAK, BTEX, Dioxine) Schadstoffgehalten im Boden kann festgehalten werden, dass auch das Grundwasser in der Altablagerung mit anorganischen und organischen Schadstoffen hoch belastet ist. Es liegen z.T. erhebliche Prüfwertüberschreitungen gem. BBodSchV für den Wirkungspfad Boden-Mensch und Überschreitungen der Geringfügigkeitsschwellenwerte für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser vor.

 

Inwieweit durch die Prüfwertüberschreitungen für den Wirkungspfad Boden-Mensch bereits ein Handlungsbedarf ausgelöst wird, wird derzeit durch die Untere Bodenschutzbehörde zusammen mit dem Gemeindeforstamt und dem Gesundheitsamt der Städteregion geprüft. Das Ergebnis wird in der
Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz vorgestellt.

 

Schlussfolgerung / Ausblick

Auf Grundlage der vorliegenden Untersuchungsergebnisse ergibt sich ein Bedarf zur Durchführung von weiteren Boden- und Grundwasseruntersuchungen zur abschließenden Gefährdungsab-schätzung. Hierbei handelt es sich um eine Detailuntersuchung (DU) gem. § 2 Ziff. 4 der BBodSchV. Eine DU dient der Feststellung von Art, Menge und räumlicher Verteilung von Schadstoffen, ihrer mobilen oder mobilisierbaren Anteile, ihrer Ausbreitungsmöglichkeiten in Boden, Gewässer und Luft sowie der Möglichkeit ihrer Aufnahme durch Menschen, Tiere und Pflanzen.

 

Im vorliegenden Fall sind die Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden-Grundwasser betroffen. Für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser steht die Frage an, ob und inwieweit bereits eine Ausbreitung der Schadstoffe in das Grundwasser im Abstrom, d.h. außerhalb der Altablagerung, stattgefunden hat.

 

Aufgrund der hohen Kosten von ca. 82.000 € für die geplante Detailuntersuchung wurde ein Antrag auf Aufnahme in die Dringlichkeitsliste bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Im Frühjahr 2016 kann bei positiver Rückmeldung ein entsprechender Förderantrag (80%ige Förderung) gestellt werden, so dass im Falle einer Förderung mit der Detailuntersuchung Ende 2016 begonnen werden kann.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

  (Stand beschlossener Haushaltsplan 2015)

 

                             PSP Element 5-140101-900-00500-400-1, 78520000 Auszahlung bzw.

                             5-140101-900-00500-450-1, 68110000 Einzahlung

                             Herstellung von Pegeln zu Altablagerungsuntersuchungen –J-

Investive Auswirkungen

Ansatz

2015

fortgeschriebe­ner Ansatz 2015

Ansatz 2016 ff

fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

-1.000€

-1.000

-3.000

-3.000

0

0

Auszahlungen

35.000

35.000

105.000

105.000

0

0

Ergebnis

35.000€

35.000

102.000

102.000€

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

                            Im beschlossenen Haushaltsplan 2015 sind für die o.g.          

                            Maßnahme als investive Auszahlung Mittel in Höhe von 35.000€ pro Jahr

                            eingeplant, der Ansatz für die entsprechende Landeszuweisung beträgt jährlich

                            1.000€. Die Spalten Ansatz 2016 ff. und fortgeschriebener Ansatz 2016 ff.

                            enthalten die Summen für die Finanzplanjahre 2016 bis 2018.

 

                           Der Mehrbedarf in Höhe von 43.000€ bei der investiven Auszahlung 78520000

                         „Tiefbaumaßnahmen“ im Haushaltsjahr 2017 wird gedeckt durch Fördermittel in

                           Höhe von 43.000€ bei 68110000 „Investitionszuweisung vom Land“. Dieser Ansatz

                           wird ebenfalls entsprechend erhöht.

                           Darüber hinaus ist bei dem o.g .investiven PSP-Element im Haushaltsjahr 2016 eine

                           Verpflichtungsermächtigung (VE) in Höhe von 55.000€ einzuplanen, die in 2017

                           kassenwirksam wird.

                           Diese Anpassung der Ansätze erfolgt im Rahmen der Veränderungsnachweisung

                           zum Haushaltsplan 2016 und steht unter dem Vorbehalt des Beschlusses durch den

                           Rat und der Genehmigung durch die Bezirksregierung.

 

                             PSP Element 4-140101-919-4, 54290000 Bodenschutz und Altlastensanierung

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2015

fortgeschriebe­ner Ansatz 2015

Ansatz 2016 ff

fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

70.000€

67.575€*

250.000

250.000€

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

70.000

67.575€*

250.000€

250.000€

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

              * Der fortgeschriebene Ansatz ist reduziert, da ein Betrag in Höhe von 2.425€ durch FB 36 zur         

                  Deckung einer anderen Maßnahme herangezogen wurde.

 

                 Aus diesem Konto werden im Laufe eines Jahres die anfallenden Untersuchungs- und

                 Analysekosten im Bereich Bodenschutz finanziert.

      Der Ansatz für das Haushaltsjahr 2016 beträgt laut beschlossenem Haushaltsplan 2015 70.000€

                 und  für die Jahre 2017 und 2018 jeweils 90.000€. 

                Im aktuellen Haushaltsplanentwurf 2016 weisen die Ansätze für das Haushaltsjahr 2016 eine Höhe

                von 55.000€ und in den Jahren 2017 ff einen Ansatz in Höhe von jährlich 60.000€ auf.

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Anlagen

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