Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 11/0097/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung der kw-Vermerke bei 18 Vollzeitstellen für Schulsozialarbeit
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Beteiligt:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- Frau Wilden
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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17.11.2015
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Erledigt
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Schulausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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08.12.2015
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Erledigt
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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08.12.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Personal- und Verwaltungsausschuss und dem Rat der Stadt, die kw-Vermerke bei den 18 bisher befristeten Stellen für Schulsozialarbeit aufzuheben.
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Personal- und Verwaltungsausschuss und dem Rat der Stadt, die kw-Vermerke bei den 18 bisher befristeten Stellen für Schulsozialarbeit aufzuheben.
Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt auf Vorschlag des Oberbürgermeisters dem Rat der Stadt Aachen im Rahmen der Beschlussfassung des Stellenplans 2016 die kw-Vermerke bei den 18 bisher befristeten Stellen für Schulsozialarbeit aufzuheben.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Vor dem Hintergrund der den Kommunen seitens des Bundes für Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellten Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beschloss der Rat der Stadt am 09.11.2011 über die bereits vorhandenen 9,5 Planstellen für Schulsozialarbeit hinaus weitere Fachkräfte für Schulsozialarbeit im Umfang von 18 Vollzeitstellen überplanmäßig und befristet für die Dauer der Drittmittelfinanzierung einzustellen. Insgesamt stehen somit seit dem Jahr 2012 27,5 Stellen für Schulsozialarbeit zur Verfügung, wovon eine Stelle als Teamleitungsfunktion vorgesehen wurde.
Am 29.01.2014 erging ein gemeinsamer Erlass des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales NRW sowie des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW, wonach die Kommunen die nicht verausgabten Mittel für Schulsozialarbeit aus den Jahren 2011 - 2013 (Restmittel) für die weitere Finanzierung der Schulsozialarbeit ab dem Jahre 2014 verwenden konnten.
Daraufhin beschloss der Rat der Stadt Aachen am 02.07.2014, die bis dahin überplanmäßig besetzten zusätzlichen 18 Vollzeitstellen für Schulsozialarbeit befristet bis zum 31.07.2016 einzurichten, da die Restmittel der Stadt Aachen bis zu diesem Zeitpunkt für die Refinanzierung der auf diesen Stellen anfallenden Personal- und Sachkosten ausreichen. Die Stellen wurden mit einem kw-Vermerk versehen mit der Folge, dass nach damaliger Faktenlage eine Personalbewirtschaftung der zusätzlichen Stellen bzw. eine Weiterbeschäftigung der befristet beschäftigten Schulsozialarbeiter/innen über den 31.07.2016 hinaus nicht möglich sein würde und zur Wahrnehmung des Aufgabengebietes „Schulsozialarbeit“ ab dem 01.08.2016 nur noch die ursprünglichen 9,5 Vollzeitstellen zur Verfügung stehen würden.
Da im Laufe des Jahres 2014 mit dem Bund keine Einigung zur Weiterfinanzierung erzielt werden konnte, beschloss das Land NRW im November 2014, den Kreisen und kreisfreien Städten ab 01.01.2015 befristet für drei Jahre Mittel zur Förderung von Personalstellen im Bereich der Schulsozialarbeit zur Verfügung zu stellen. Allerdings haben die Kommunen nunmehr einen differenzierten Eigenanteil zu leisten. Der aufzubringende Eigenanteil liegt bei 30 %. Der für die StädteRegion seitens des Landes vorgesehene Förderbetrag beträgt jährlich rund 1.424.558 €. Die Verteilung dieser Fördermittelsumme auf die einzelnen regionsangehörigen Kommunen soll auf der Basis der Beschlussfassung der Hauptverwaltungsbeamten der StädteRegion am 02.12.2014 erfolgen. Für die Stadt Aachen wurde im Antrag der StädteRegion vom 08.09.2015 an die Bezirksregierung (zuständige Bewilligungsbehörde) ein Förderbetrag in Höhe von 1.937.733 € für den Gesamtförderzeitraum von 2015-2017 beantragt. Dies entspricht einer Fördersumme von 645.911 € jährlich. Mit einem entsprechenden Weiterleitungsvertrag ist in den nächsten Tagen zu rechnen.
Ausgehend von durchschnittlichen jährlichen Personalkosten von 55.500 € bzw. 75.800 € je Vollzeitstelle[1] ist die vollumfängliche Finanzierung der 18 zusätzlichen Schulsozialarbeiterstellen somit bis längstens Ende Mai 2018 sichergestellt.
Inwieweit eine darüber hinausgehende (Mit-)Finanzierung der Schulsozialarbeit durch Land oder Bund erfolgen wird, bleibt abzuwarten.
Um jedoch auch langfristig eine kontinuierliche Bewirtschaftung der Stellen gewährleisten zu können, wird beabsichtigt, bei den 18 ursprünglich im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets zunächst überplanmäßig besetzten und in 2014 befristet eingerichteten zusätzlichen Vollzeitstellen für Schulsozialarbeit die kw-Vermerke zu streichen mit der Konsequenz, dass ohne Auflage eines weiteren Förderprogramms des Landes oder des Bundes die Personalkosten ab Juni 2018 voll zu Lasten des städtischen Haushalts gehen werden.
Auf diesem Wege könnte das derzeitige Kontingent an Schulsozialarbeit verstetigt werden. Für eine in den Fachausschüssen bereits diskutierte Ausweitung der Schulsozialarbeit wird vor dem geschilderten Hintergrund weiterhin kein finanzieller Spielraum gesehen.
[1] Vgl. KGSt-Materialien Nr. 19/2014: Kosten eines Arbeitsplatzes (Stand 2014/2015), EG S 11 bzw. EG S 17 TVöD SuE für die Teamleitung
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
4-060201-923-6 Schulsozialarbeit | |||||
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Ertrag | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 |
41410000 (Zuschüsse Landesförderung) | 645.900 | 645.900 | 645.900 | 0 | 0 |
4291010 (Eigenanteil / Auflösung PRAP) | 493.100 | 493.100 | 493.100 | 396.400 | 0 |
Summe Ertrag | 1.139.000 | 1.139.000 | 1.139.000 | 396.400 | 0 |
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Aufwand | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 |
50190000 (aus Restmitteln BuT) |
| 568.000 | 0 | 0 | 0 |
Personalkostenverbund FB 11 |
| 481.000 | 1.049.000 | 1.049.000 | 1.049.000 |
5431000 (Geschäftsaufwendungen) |
| 90.000 | 90.000 | 90.000 | 90.000 |
Summe Aufwand |
| 1.139.000 | 1.139.000 | 1.139.000 | 1.139.000 |
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Ergebnis |
| 0 | 0 | 742.600 | 1.139.000 |
PRAP | Stand 01.01.2015 | 1.617.900 | |
| Überschuss 2014 | 257.800 | |
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| 1.875.700 |
| Auflösung | 2015 | 493.100 |
| 2016 | 493.100 | |
| 2017 | 493.100 | |
| 2018 | 396.400 | |
PRAP 2018 reicht über 31.12.2017 hinaus aus: |
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Restmittel 2018 | 396.400 |
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P-Kosten für 18 VZÄ pro Monat | 84.942 |
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Restmittel 2018 ausreichend für | 4,67 | Monate |
Bereits im Haushalt 2015 wurden ab 01.08.2016 die zur Fortführung der Schulsozialarbeit erforderlichen Mittel vorsorglich im Personalkostenverbund eingeplant und für den Haushaltsplanentwurf 2016 übernommen, weil zu diesem Zeitpunkt die Höhe der auf die Stadt Aachen entfallenden Landesmittel noch nicht endgültig feststand.
Es ist beabsichtigt, diese im Personalkostenverbund eingeplanten Mittel für den Haushalt 2016 zum 4er-PSP-Element des FB 45 zu verlagern (Kostenart 50190000).