Entscheidungsvorlage - FB 45/0174/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und ist mit der von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehensweise einverstanden.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangslage

Aufgrund einer Empfehlung des Schulausschusses wurde mit Beschluss des Rates vom 08.12.2010   (FB 40 0059/WP16)  die Reformpädagogische Sekundarschule am Dreiländereck (ehemals GHS Kronenberg) zum 31.07.2011 auslaufend geschlossen. Zum Schuljahresende wird der letzte Jahrgang der Schule entlassen, so dass zum 31.07.2016 die Reformpädagogische Sekundarschule am Dreiländereck endgültig aufgelöst wird.

Seit vielen Jahren sind an der Schule mehrere Förderklassen (einschließlich Berufsvorbereitung, Alphabetisierungsmaßnahmen) für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund eingerichtet. Angesichts der an der Schule hierbei entwickelten Kompetenzen hatte der Schulausschuss  in der Sitzung  vom 19.05.2015 (FB 45/0115/WP17) beschlossen, die Einrichtung eines schulischen Lernortes für junge Flüchtlinge auf der Grundlage des Konzeptes einer Kooperation von Schule und Jugendhilfe  „An(ge)kommen in deiner Stadt...“ zunächst am Schulstandort Kronenberg vorzusehen.

Hierdurch sollte in erster Linie die Begleitung und Beschulung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF) gewährleistet werden, um ihnen letztendlich ein passgenaues Bildungsangebot in unterschiedlichen Bildungsgängen als wichtige Voraussetzung für eine zukünftige gesellschaftliche Teilhabe zu gewähren. Zu den Zielen und Inhalten dieses Vorhabens wird neben den Erläuterungen der Beratungsvorlage  für die v. g. Sitzung und des vorgelegten Konzeptes auch auf die Beratungen in der Sitzung des Schulausschusses vom 24.02.2015 (FB 45/0072/WP17) verwiesen.

 

2. Derzeitige Situation

Im laufenden Schuljahr sind an der Reformpädagogische Sekundarschule am Dreiländereck noch sechs Internationale Förderkassen (einschließlich Berufsvorbereitungs- und Alphabetisierungsklasse) eingerichtet. In diesen werden ca. 100 Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund, in der Hauptsache  unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, begleitet und beschult.

Durch den Ausbau von  Förderklassen für  junge Flüchtlinge in der Sekundarstufe I und II und in den Berufskollegs kann derzeit die Beschulung der ankommenden Flüchtlinge weitgehend ohne zeitliche Brüche dezentral erfolgen. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung eine Verlagerung der Klassen und des schulischen Lernortes in den Schulverband Aachen-Ost im Sommer 2016 vorgeschlagen, da das Raumangebot der auslaufenden Reformpädagogische Sekundarschule am Dreiländereck deutlich überdimensioniert und zum großen Teil in baulich schlechtem Zustand ist. Die direkte physische Anbindung an den Schulverband ermöglicht zudem eine bessere Integration der Jugendlichen.

Nach derzeitigem Beratungsstand sollen zum Schuljahr 2016/17 fünf  Internationale Förderklassen (eine Förderklasse wird durch den zum Schulwechsel vorgesehenen Übergang der Schülerinnen und Schüler in Klassen der Berufskollegs aufgelöst) weitergeführt und jeweils zwei Förderklassen an die GHS Aretzstraße und an die Hugo-Junkers- Realschule angegliedert werden.

Eine Klasse wird an der GHS Burtscheid eingerichtet, diese Unterbringung ist notwendigen personalwirtschaftlichen Maßnahmen durch die Auflösung der  Reformpädagogische Sekundarschule am Dreiländereck geschuldet.

Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule hält weiterhin an dem erarbeiteten Konzept des schulischen Lernortes für junge Flüchtlinge „An(ge)kommen in deiner Stadt...“  fest und sieht in der Verzahnung von schulischen Angeboten und den außerschulischen Angeboten der Fachkräfte der Jugendhilfe unverändert die Möglichkeit den jungen Flüchtlingen zu helfen und sie zu integrieren.

 

Die Schulverwaltung erarbeitet derzeit mit den Schulen des Schulverbandes Aachen-Ost ein Unterbringungskonzept für die Angliederung der Internationalen Förderklassen und den Beratungsangeboten des schulischen Lernortes. Neben Überlegungen zur  organisatorischen Anbindung werden hierbei auch notwendige bauliche Anpassungen für die entsprechende Infrastruktur in den Schulen berücksichtigt.

 

3. Empfehlung der Verwaltung

Die Verwaltung sieht in der Vernetzung der Schulen des Schulverbandes Aachen –Ost eine gute Voraussetzung, die Anbindung der Internationalen Förderklassen hierhin vorzusehen und im Zusammenwirken aller Beteiligten Chancen, die jugendlichen Flüchtlinge in die jeweiligen Bildungsgänge des Schulverbandes und zukünftig auch in die der Berufskollegs „zu überführen“.

Es ist weiterhin eine Verknüpfung der schulischen Angebote mit den Fördermaßnahmen der Jugendhilfe vorgesehen.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich derzeit nicht.

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

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konsumtive Auswirkungen

Ansatz

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