Entscheidungsvorlage - FB 30/0011/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt stimmt dem Abschluss eines Sponsorenvertrages, der die Aufwertung des Kaiser-Friedrich-Parks zum Gegenstand hat, zu.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Sponsorin als erfolgreiches Aachener Unternehmen, vertreten durch ihren vertretungsberechtigten Geschäftsführer,  hat sich bereits in der Vergangenheit als Förderer städtischer, dem Gemeinwohl dienender, Belange erwiesen.

 

Am 29.09.1994 wurde der Kaiser-Friedrich-Park in die Denkmalliste der Stadt Aachen als Gartendenkmal eingetragen. Der Kaiser-Friedrich-Park ist seiner Zweckbestimmung nach ein Volkspark, der hinsichtlich seines Bestandes und seiner Ausstattung in die Jahre gekommen ist.  Unter anderem sind Asphaltdecken und wassergebundene Wegedecken  in einem Zustand, der die Nutzbarkeit für Gehbehinderte stark einschränkt. 

 

Dieser Zustand des Parks ist der Sponsorin nicht verborgen geblieben. Auf  Anregung ihres vertretungsberechtigten Geschäftsführers, diesen Park durch geeignete Maßnahmen aufzuwerten, hat der für die Planung federführende FB 36 in Zusammenarbeit mit dem E 18 und in Abstimmung mit dem Förderer ein dem  zugesagten Finanzrahmen angepasstes Maßnahmepaket zur Wiederherstellung, Ertüchtigung und Ergänzung von historischen Parkelementen geplant.

 

Die konkret von der Sponsorin geförderten Maßnahmen sind als Anlage dem Sponsorenvertrag beigefügt. Die danach vorgesehenen Maßnahmen zur Ertüchtigung des Gartendenkmals sind in unterschiedliche Module unterteilt. Neben der Erstellung eines Baumkatasters und der Ausführungs- und Pflanzplanung sollen das Freischneiden von Sichtachsen, die Aufwertung der Wege, die Möblierung mit neuen seniorengerechten Bänken, die Ausstattung mit einheitlichen Abfallbehältern, die Neugestaltung der Terrasse mit einem pflegeleichten Staudenkonzept sowie die Ertüchtigung der Aussichtsterrasse zur (Wieder)Ermöglichung des Boule-Spiels die Attraktivität und die Nutzungsmöglichkeit  dieses Gartendenkmals erhöhen. 

 

Die Förderung soll durch Sachmittel sowie Dienstleistungen vom Förderer in Abstimmung mit dem Fachbereich Umwelt beauftragt werden.

 

Der Vertrag und seine Anhänge sind aus datenschutzrechtlichen Bestimmungen nur den Ratsmitgliedern als nichtöffentliche Anlage zu dieser Vorlage im Ratsinformationssystem zugänglich.

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