Entscheidungsvorlage - FB 50/0117/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Ratsanträge  Nr. 93/17 bis 99/17 sind damit erledigt.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:

Seit mehreren Jahren beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe aller relevanten Fachbereiche auf Leitungsebene mit der Bereitstellung von zusätzlichem Wohnraum für Flüchtlinge. Dabei werden alle städtebaulichen, sozialen, wohnwirtschaftlichen, haushalterischen (auch wirtschaftlichen), schulischen und sonstigen Gesichtspunkte berücksichtigt und bei Entscheidungen pro oder kontra einzelner Objekte in die Waagschale geworfen.

Nicht immer kann dabei die Unterbringung von Flüchtlingen oberste Priorität haben; es muss vielmehr sehr sorgfältig abgewogen werden, welchem Aspekt jeweils Priorität einzuräumen ist.

 

Angesichts der aktuellen Geschehnisse, die alle beteiligten Fachbereiche über das Tagesgeschäft hinaus in erheblichem Umfang beschäftigen, erfolgt die Stellungnahme zu den Ratsanträgen der Piraten in der dadurch gebotenen Kürze überwiegend als Präsentation der Ergebnisse ohne eingehende Darstellung der abgewogenen Parameter.

 

Antrag 93/17 Entwicklung der Schule und des Grundstücks in der Eintrachtstraße für die Flüchtlingsunterbringung

In dem Schulgebäude Eintrachtstraße gibt es keine leerstehenden Räume. Das Objekt wird in Gänze durch die Städtische Musikschule und die StädteRegion Aachen genutzt.

 

Antrag 94/17 Entwicklung des Blücherplatze für die Flüchtlingsunterbringung

Derzeit ist eine Wohnbebauung an dieser Stelle nicht geplant.

 

Antrag 95/17 Entwicklung der Kirche St. Elisabeth samt Nebengebäude für die Flüchtlingsunterbringung

Es ist unklar, um welche Immobilie es sich bei dem "Gebäude St. Elisabeth" handelt.

Nach Recherchen gibt es das Caritas-Altenheim St. Elisabeth in der Welkenrather Str. 69-71, 52074 Aachen, und das Katholische Pfarramt St. Elisabeth, Blücherplatz 2 in 52068 Aachen.

 

Das Altenheim ist voll belegt. Eine Umnutzung kommt nicht in Betracht.

 

Bezüglich der kirchlichen Räumlichkeiten ist festzuhalten, dass die Verwaltung eng mit den Kirchen in Kontakt ist. Die Bedarfe sind dort bekannt. In Betracht kommende Räumlichkeiten werden der Verwaltung zur Unterbringung von Flüchtlingen angeboten. In Bezug auf das o.a. Objekt ist ein solches Angebot nicht erfolgt.

Erfahrungsgemäß ist eine Nutzung/Umnutzung derartiger Räumlichkeiten in menschenwürdige Unterkünfte nur in geringem Umfang möglich oder mit zu hohem Aufwand verbunden.

Die Verwaltung beabsichtigt nicht, diese Option weiter zu verfolgen.

 

 

Antrag 96/17 Entwicklung der Verwaltungsgebäude der Firma SMS Meer/Schumag für die Flüchtlingsunterbringung

Bei der Firma SMS group GmbH (Schumag & Kupfer) ist wegen der Immobilie

Nerscheider Weg 170, 52076 Aachen, angefragt worden. Es wird die Möglichkeit geprüft, in einen bestehenden Mietvertrag einzutreten. Das wird nicht vor Mitte 2018 möglich sein.

Es wird seitens der Verwaltung als unwahrscheinlich eingeschätzt, dass dann noch ein Bedarf für eine Interimsnutzung für Flüchtlinge besteht.

 

Antrag 97/17 Entwicklung des Grundstückes Münsterstraße/rückseitiger Vennbahnweg

Dieser Ratsantrag muss ggfs. konkretisiert werden. Es ist nicht erkennbar, welches Grundstück gemeint ist. Die Verwaltung weist den Vorwurf zurück, „Angebote aus der Bevölkerung leichtfertig abzulehnen“. Wenn allerdings Angebote so unspezifiziert erfolgen wie im vorliegenden Fall, scheidet eine weitergehende Prüfung aus.

 

Antrag 98/17 Beschlagnahme und Entwicklung des Klosters an der Lousbergstraße (ehemalige Karmeliterinnen Kloster)

 

Eine Beschlagnahmung dieses Objektes scheidet bereits aus rechtlichen Gründen aus.

 

Darüber hinaus ist ausdrücklich festzustellen, dass die Verwaltung keinesfalls beabsichtigt, in Aachen für Zwecke der Unterbringung von Flüchtlingen jegliches Objekt zu beschlagnahmen. 

 

99/17 - Interimsnutzung des Depots Talstraße

Das gemeinsam mit den künftigen Nutzern erarbeitete und vom Rat verabschiedete Raumkonzept sieht eine Vollauslastung des Depots vor. Aus den aktuell geführten Mietverhandlungen geht hervor,

dass bislang lediglich die Designmetropole nicht mehr an einer Nutzung der vorgesehenen Räume interessiert ist. Für die Designmetropole war eine Nutzfläche von insgesamt rd. 380 qm (ohne Verkehrsflächen) vorgesehen. Diese verteilt sich auf verschiedene Bereiche in einem Zwischengeschoss (erreichbar entlang der Flächen anderer Nutzer) sowie im Kellergeschoss (z.T. ohne Tageslicht). Es steht also kein zusammenhängender Raum zur Verfügung. Als Sanitäranlagen sind für die Designmetropole je ein Damen- und Herren-WC eingeplant worden. Waschräume/Duschen finden sich im Depot nicht.

 

Eine Fertigstellung der Räume - ohne Innenausbau - ist nach jetzigem Stand für Oktober 2016 vorgesehen. Der Innenausbau müsste sich auf Kosten der künftigen Nutzungen anschließen, so dass

eine tatsächliche Nutzung erst ab 2017 realistisch wäre.

 

Die Räume befinden sich z.T. unmittelbar benachbart zu den Veranstaltungsflächen für z.B. Musik-, Tanz-, Hochzeitsveranstaltungen, so dass insbesondere in den Abendstunden aber ggf. auch tagsüber Nutzungskonflikte aufgrund der Lärmentwicklung mit dort wohnenden Flüchtlingen vorprogrammiert sein könnten. Sofern die kalkulierten Einnahmen aus Veranstaltungen nicht erzielt werden könnten, müssten entweder die Mieten für die übrigen Nutzer erhöht werden oder die Stadt Aachen den Einnahmeausfall kompensieren.

 

Das Nutzungskonzept des Depots sieht grundsätzlich einen von allen Nutzern getragenen Betrieb vor, der die Zusammenarbeit aller Nutzer sicherstellen, auf der Basis dieser Kooperation neue Angebote

für den Stadtteil entwickeln und eine Ausstrahlung des Depots über Aachen-Nord hinaus garantieren soll. Ob und wie Flüchtlinge hieran beteiligt werden könnten, wäre zu klären.   

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

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Ertrag

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Sachaufwand

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

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Anlagen

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