Kenntnisnahme - FB 50/0112/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Zuwendungsbescheide der freien Träger laufen zum 31.12.2015 aus. Einige Träger haben eine Erhöhung der bislang bewilligten Zuschüsse beantragt. Diese Anträge werden mit Sach- und Personalkostensteigerungen begründet.

 

In Bezug auf den Antrag des Alexianer Krankenhauses ist festzustellen, dass die Reduzierung der Sozialarbeit auf 5 Präsenztage für die Bewertung des Antrages auf Erhöhung des Zuschusses nicht  relevant ist. Bei der Betreuung durch den Sozialdienst des Alexianer Krankenhauses an den Wochenenden handelte es sich um eine Zusatzleistung, die bislang nicht in die Kostenkalkulation eingeflossen ist. Auch bei Aufstockung der Zuwendungen bleibt es bei einem Eigenanteil der Alexianer Aachen GmbH  zum Wohnhotel.

 

Die Anträge sind als Anlage 1 beigefügt. Anlage 2 bietet eine Übersicht.

 

Eine Deckung der Mehraufwendungen in Höhe von 13.000 € aus Haushaltsmitteln oder Stiftungsmitteln steht nicht zur Verfügung.

 

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Eine Deckung der Mehraufwendungen in Höhe von 13.000 € aus Haushaltsmitteln oder Stiftungsmitteln steht nicht zur Verfügung.

 

 

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Anlagen

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