Entscheidungsvorlage - FB 61/0309/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, 

-          einen Vorschlag zur Anpassung der Parkgebühren unter Berücksichtigung von Sonn- und Feiertagen,

-          die Anpassung der Bedienpflichtzeiträume im Umfeld des Aquis-Plaza,

-          die Umsetzung des kostenfreien Parkens für E-mobile,

-          die Erneuerung der Internetplattform Parkinfo Aachen,

-          die Zoneneinteilung der Bewohnerparkzonen,

-          die Einrichtung weiterer Bewohnerparkzonen,

-          die Optimierung des Parkraumangebots in den Parkhäusern in Abstimmung mit den Parkhausbetreibern

-          den Ausbau des P+R-Systems

zu erarbeiten und der Politik hierfür weitere Vorschläge zu unterbreiten

 

Der Umweltausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und schließt sich dem Beschluss des Mobilitätsausschusses an.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Das Thema Parkraumbewirtschaftung ist in vielerlei Hinsicht aktuell.

 

Zur Gestaltung der Parkraumbewirtschaftung liegen verschiedene Ratsanträge vor. Die „Einführung von Parkplätzen und einer Parksanduhr für Kurzparker“ wurde von der AfD-Ratsgruppe am 11.09.2014 (Anlage 1) beantragt. Die Fraktion Die Linke beantragte am 23.09.2014 die „Erhebung von Parkgebühren innerhalb des Grabenrings auch an Sonn- und Feiertagen“ (Anlage 2).

 

Die aktuelle Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Aachen nimmt das Thema Parkraum auf: Als Maßnahme MP2 ist die Minimierung der Parksuchverkehre als Maßnahme zur Reduzierung der MIV Fahrleistungen und zur Verbesserung der lufthygienischen Situation dargestellt (Anlage 3).

 

Seit Juni 2015 ist das Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz – EmoG) in Kraft. „Mit diesem Gesetz werden Maßnahmen zur Bevorrechtigung der Teilnahme elektrisch betriebener Fahrzeuge am Straßenverkehr ermöglicht, um deren Verwendung zur Verringerung insbesondere klima- und umweltschädlicher Auswirkungen des motorisierten Individualverkehrs zu fördern.“ Bevorrechtigungen sind u.a. auch für das Parken sowie in Hinblick auf die Erhebung von Gebühren für das Parken möglich.

 

Parkraumbewirtschaftung trägt mit Mengenangebot und Preisgestaltung wesentlich zur Steuerung des innerstädtischen Verkehrs bei. Da jede Autofahrt auf einem Parkplatz beginnt und endet hat Parkraummanagement großen Einfluss auf das gesamtstädtische Mobilitätssystem. Effektives Parkraummanagement führt zu weniger Parksuchverkehr, setzt Anreize für umweltfreundliches Mobilitätsverhalten und trägt damit zu einer Erhöhung der Lebensqualität in der Stadt bei.

Bei den Parkraumsuchenden sind neben den berechtigten Interessen des Kundenverkehrs vor allem ein ausreichendes Mengen- und Zeitangebot für die in der Innenstadt wohnenden Anlieger und deren Besucher zu beachten.

Parkplätze stehen im öffentlichen Raum wie auch in privatwirtschaftlich geführten Parkhäusern, die weitere Qualitätsmerkmale bieten (Bewachung, Witterungsschutz...), zur Verfügung. Die Inanspruchnahme wird durch Platzangebot, Qualität der Parkplätze, die räumliche Lage der Parkierungsanlagen und wesentlich durch die Tarifgestaltung geprägt.

Während Parkhäuser ausschließlich dem ruhenden Verkehr dienen, existieren im öffentlichen Raum vielfältige Nutzungsansprüche. Dies können andere verkehrliche Nutzungen, insb. für Fußgänger und den Radverkehr  sein, das können auch Konkurrenzen durch  grundsätzlich andere Funktionen wie Aufenthalt, Gastronomie, Stadtgrün (u.a. Baumpflanzungen gemäß Masterplan) oder Handel sein. Insbesondere in der dicht besiedelten Innenstadt hat der öffentliche Raum einen hohen Wert.

 

 

 

Aktuelle Regelung zur Parkraumbewirtschaftung

 

Öffentlicher Raum

Weite Teile des  (Innen-) Stadtgebietes verfügen über keine Parkraumbewirtschaftung; der bewirtschaftete Bereich wurde im Zuge der Ausweisung diverser Anwohnerparkbereiche in den letzten Jahren jedoch sukzessive ausgebaut.  Insgesamt werden zurzeit ca. 10.500 Parkplätze in 18 Bewohnerparkbereichen bewirtschaftet.

 

Die Parkraumbewirtschaftung in öffentlichen Verkehrsflächen ist in zwei Tarifzonen aufgeteilt (Anlage 4). Tarifzone 1 umfasst die Flächen innerhalb und auf dem Alleenring sowie auf Zollamt-, Hackländer-, Friedlandstraße und unterer Burtscheider Straße und ist gebührenpflichtig von Montags bis Samstags in der Zeit von 9 – 21 Uhr. Die   Tarifzone II umfasst alle anderen bewirtschafteten Parkbereiche und wird bis auf den Bewohnerparkbereich N (Nizzaallee), für den die gleiche Bedienzeit wie für Tarifzone I gilt, von Montags bis Freitags von 9 – 19 Uhr und Samstags von 9 – 14 Uhr bewirtschaftet.

 

Die Parktarife sind progressiv gestaltet; mit zunehmender Parkzeit werden die Minuten-Tarife teurer. Nach der aktuellen Parkgebührenordnung beträgt die Parkgebühr für alle öffentlichen Verkehrsflächen in der Tarifzone I (innerhalb Alleenring) 0,30 € für die ersten 20 Minuten, dann 0,20 € je 10 Minuten bis 60 Minuten, dann 0,30 € je 10 Minuten bis 90 Minuten und darüber hinaus 0,50 € je 15 Minuten. Die erste halbe Stunde kostet hier danach 0,40 €, die erste Stunde 1,10 € und eine Parkdauer von zwei Stunden 3,00 €.

In Tarifzone II fallen 0,25 € für die ersten 30 Minuten, dann 0,15 € je 10 Minuten bis 90 Minuten und darüber hinaus 0,20 € je 10 Minuten an. Aufgeteilt nach Parkdauer entfallen auf die erste halbe Stunde 0,25 €, die erste Stunde 0,70 € und auf zwei Stunden 2,15 €.

Grundsätzlich gilt eine Höchstparkdauer von zwei Stunden, in einzelnen Bewohnerparkzonen ist diese allerdings aufgehoben. In ausgewählten wenigen Bereichen wurde ein Tagesticket eingeführt.

Für Bewohner ist in den Bewohnerparkzonen nach den bekannten Regularien ein Bewohnerparkausweis eingeführt. In der Zone G+L ist mobiles Bezahlen per Handy möglich, diese Regelung soll auf den gesamten bewirtschafteten Bereich ausgedehnt werden.

Parkhäuser

Aktuell existieren in den an das Parkleitsystem angeschlossenen Parkhäusern 7.995 bewirtschaftete Parkplätze in Parkhäusern. Hinzu kommen zusätzliche innenstadtnahe Parkplätze in/auf den öffentlich zugänglichen Parkplätzen in der Pontstraße/ Wittekindstraße (54), dem Parkhaus Luisenhospital (355), dem Parkplatz Hauptbahnhof (220), ehemals Teppich Esser (200), Sparkasse Reihstraße (155).

 

Die Parkhaustarife variieren; im Innenstadtzentrum werden für die erste Stunde in der Regel 2 € aufgerufen. Parken in den Parkhäusern ist damit teurer als der Parkvorgang im öffentlichen Straßenraum.

 

 

P+R

Zahlreiche weitere Parkplätze stehen an den P+R-Standorten Westfriedhof, Waldfriedhof, Jülicher Straße/Berliner Ring und Parkhaus Tivoli zur Verfügung, von wo mit gut getakteten Verbindungen bei einem günstigen Rückfahrpreis von 5 € für 5 Personen die Innenstadt zeitnah erreicht werden kann.

 

Parkraumbewirtschaftung im öffentlichen Straßenraum im Inland sowie im angrenzenden Ausland

Der Vergleich zu anderen deutschen Städten und Großstädten sowie mit dem angrenzenden Ausland zeigt, dass in Aachen niedrige Parkgebühren erhoben werden. Dabei wurden Städte unterschiedlicher Größenordnung aus der Region, dem Bundesgebiet, dem benachbarten Ausland betrachtet. (siehe Anlage 5)

Grundsätzlich zeigt sich, dass in anderen Städten häufig stärker differenziert wird, d.h. mehr unterschiedliche Tarifzonen angeboten werden. Diese erlauben eine größere Spreizung der  Parkgebühren, die ggfs. stärker zu einer Lenkung der Verkehrsströme beitragen.

 

Bei den Kurzparktarifen für die erste halbe Stunde zählt Aachen mit einem Durchschnittswert von 0,33 € zu den günstigsten Parkstädten; mit einem Durchschnittswert von 0,90 € trifft dies ebenso für die erste Stunde zu. Für Städte der vergleichbaren Größenordnung  wurde hier ein Wert von 1,27 € ermittelt. Bei der Parkdauer von zwei Stunden wird durch die progressive Gestaltung des aktuellen Tarifs mit 2,58 € der Durchschnittswert vergleichbar großer Städte von 2,63 € fast erreicht

Regional zeigt der Vergleich zum benachbarten Oberzentrum Maastricht, wo für die erste halbe Stunde Werte zwischen 0,70 – 1,80 €, für die erste Stunde von 1,40 – 3,55 € und für die ersten beiden Stunden gar 2,80 – 7 € für aufgerufen werden, welches insgesamt niedrige Preis-Niveau beim Parken in Aachen existiert. Maastricht kann allerdings auch als Vorbild für ein stringentes Parkraum- und Mobilitätsmanagement dienen. Die Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum sind lediglich ein Bestandteil des Gesamtsystems „Maastricht bereikbaar“. U.a. durch Gebührenstaffelung, die Abstimmung mit den Parkhausangeboten und einem konsequenten lokalen P+R-Ausbau werden Parksuchverkehre deutlich reduziert. Darüber hinaus wird das Thema Parken mit einer umfassenden Erreichbarkeitskampagne verknüpft, die wesentlich auf die Nutzung umweltschonender Mobilitätsangebote hinweist.

 

Vorschläge für die zukünftige Parkraumbewirtschaftung

Die vorgelegte Analyse legt einen Überarbeitungsbedarf des aktuellen Parkraummanagements in verschiedener Hinsicht, vor allem aber in Bezug auf die Effekte für eine Verbesserung der lufthygienischen Situation, nahe. Wesentliches Ziel ist die innerstädtische Belastung zu senken und konsequent den Ausbau der P+R-Nutzung zu verfolgen. Notwendige Parkvorgänge in der Innenstadt sollen nach Möglichkeit in den Parkhäusern stattfinden, das Parkraumangebot im öffentlichen Straßenraum soll wesentlich den Bewohnern und – dort wo nötig – für Kurzzeitparkvorgänge, vorgehalten werden. Durch die konsequente Führung der Parksuchverkehre über das erneuerte Parkleitsystem auf direktem Weg in die Parkhäuser werden Umwegfahrten reduziert und Parksuchverkehre minimiert. Gleichzeitig müssen die Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum mit den Parkgebühren in den Parkhäusern harmonisiert werden, so dass auch tariflich die Nutzung in den Parkhäusern präferiert wird.

 

Die oben genannten vorliegenden Anträge werden vor diesem Hintergrund unterschiedlich bewertet:

 

Einführung von Parkplätzen und einer Parksanduhr für Kurzparker

Der von der AfD eingebrachte Antrag zielt darauf ab,

 

  1. die Ausweisung weiterer Kurzzeitparkplätze (mit Fokus auf den Bedarf von Gewerbetreibenden) zu prüfen und
  2. die Einführung der Parksanduhr „Sandy“ zu prüfen.

 

Durch die flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung in der Innenstadt und die konsequente Umsetzung des sogenannten „Kölner-Modells“, wonach alle Parkplätze sowohl mit Bewohnerparkausweis als auch mit einem Parkticket genutzt werden können, steht eine maximale Anzahl an Kurzzeitparkplätzen für den Einkaufsverkehr zur Verfügung. Ohne Parkraummanagement werden diese Parkplätze häufig von Langzeitparkern belegt. Dabei ist ein striktes Vorgehen gegen Parkverstöße notwendig, um diese Effekte zu erzielen; die Erfahrung zeigt, dass sich viele Parkraumnutzer delinquent verhalten und entweder keinen Parkschein ziehen oder die bezahlte Parkzeit überschreiten. Die Ergebnisse der in Burtscheid eingeführten Brötchentaste zeigen, dass sich der Anteil der Falschparker nicht wesentlich verändert, da bei den gezogenen Brötchentastentickets die Parkzeiten häufig überschritten werden. Die Einführung einer „Parksanduhr“ würde dies nicht verändern. Gegen deren Einführung bestehen im Übrigen rechtliche Bedenken. § 13 der StVO sieht vor, dass bei den in Aachen vorhandenen Parkscheinautomaten nur mit einem Parkschein gehalten werden darf. Nach §13 Abs. 3 ist eine Ausnahme möglich, wenn „die Entrichtung der Parkgebühren und die Überwachung der Parkzeit auch durch elektronische Einrichtungen oder Vorrichtungen, insbesondere Taschenparkuhren oder Mobiltelefone, sichergestellt werden kann. Dazu zählt die dargestellte Sanduhr nicht.

Den oben genannten Zielen würde die Einführung einer Parksanduhr widersprechen, da durch das kostenfreie Parken der Parkdruck in der Stadt weiter erhöht würde.

 

Erhebung von Parkgebühren innerhalb des Grabenrings auch an Sonn- und Feiertagen

Der Antrag der Fraktion Die Linke zur Gebührenpflicht innerhalb des Grabenrings an Sonn- und Feiertagen zielt auf eine stärkere Förderung der ÖPNV-Nutzung und eine Verbesserung der Lebensbedingungen für die Innenstadtbewohner.

Unbestritten ist, dass die Innenstadt in den vergangenen Jahren einen weiteren Attraktivitätsschub erhalten hat und von vielen Menschen auch an Sonn- und Feiertagen zu Einkaufs- und Freizeitzwecken aufgesucht wird. So hat etwa der Aufenthalt im zentralen Dreieck um den Elisengarten nach dessen Umgestaltung deutlich zugenommen; auch die zentralen touristischen Anlaufstellen um Dom, Dominformationszentrum und Centre Charlemagne mit der wiederum stadtbildprägenden Umgestaltung des öffentlichen Raumes, der hier viel stärker für Aufenthalt, Fußgänger und Radverkehr in Wert gesetzt wurde, tragen dazu bei.

Ebenso ist festzuhalten, dass kostenfreies Straßenparken – trotz verbilligter Parkplatzangebote in den Parkhäusern – die PKW-Nutzung zusätzlich animiert. Die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung an den genannten Tagen könnte dazu beitragen, dass verstärkt die vorhandenen Kapazitäten in den Parkhäusern genutzt werden. Dabei wären die Auswirkungen auf die Besucherverkehre der Bewohner zu beachten.

Ungeachtet dessen müssten zur verstärkten Nutzung des ÖPNV’s an Sonn- und Feiertagen weitere Maßnahmen ergriffen werden, wie etwa eine stärkere Bewerbung diesbezüglicher P+R-Angebote.

Schließlich wäre dabei der räumliche Umgriff zu hinterfragen. Da der Grabenring nur einen geringen Teil der belebten Innenstadt umfasst sollte als Untersuchungsraum der Alleenring (bzw. Tarifzone I) gewählt werden.

 

Umsetzung des Elektro-Mobilitätsgesetzes in Aachen

Das im Juni 2015 in Kraft getretene Elektromobilitätsgesetz (EMoG) bietet verschiedene Möglichkeiten  die Entwicklung der Elektromobilität aus Gründen des besonderen Beitrags zur Verringerung klima- und umweltschädlicher Auswirkungen des motorisierten Individualverkehrs zu fördern. Deren Verbreitung ist aus diesen Gründen im Fokus der Luftreinhalteplanung als auch der Verkehrsentwicklungsplanung der Stadt, die in der Fachkommission Elektromobilität eine Strategie 2030 für dieses Thema erarbeitet.

Mit Bezug auf das Thema Parken ermöglicht das EMoG nunmehr die Befreiung von Gebühren für das Parken von E-Mobilen auf öffentlichen Straßen oder Wegen. Denkbar ist die generelle Freigabe des Parkens für entsprechend gekennzeichnete Fahrzeuge für eine Parkdauer von zunächst bis zu zwei Stunden.

 

Umsetzung des Luftreinhalteplans

Die andauernden Überschreitungen der EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) fordert den  Städten energisches und konsequentes Handeln ab. Durch eine zügige Erweiterung der bewirtschafteten Stadtbereiche und die Neugestaltung der Parkgebühren sollten daher weitere Impulse für die Einhaltung der Luftqualitätsanforderungen gesetzt werden.

 

Weitere Anpassungsinhalte

Die heutige Aufteilung der Bewohnerparkbereiche in der Stadt ist historisch gewachsen. Parkzonen sind im Stadtkern erstmalig entstanden und haben sich im Laufe der vergangenen Jahrzehnte nach Außen entwickelt. Weitere Wünsche und Anträge sind in einer Prioritätenliste zum Ausbau des Bewohnerparkens aufgenommen worden und werden bearbeitet.

Unabhängig davon hat sich die städtische Struktur weiter entwickelt. Die Verdichtung von Wohnraum nimmt weiter zu, die Intensität und Verortung des Handels verändert sich. Die Eröffnung des Aquis Plaza mag als besonderes Beispiel dieser Entwicklung dienen. Damit verändern sich auch die Anforderungen an den öffentlichen Raum und damit auch an die Aufteilung der Bewohnerparkzonen. Deren Zuschnitt und Größe muss ebenso wie der Bewirtschaftungszeitraum und Tarifierung hinterfragt werden. Im Umfeld des Aquis-Plaza drängt dies, wegen der aktuellen Beeinträchtigungen für die dortigen Bewohner.

 

Zur Minimierung der Parksuchverkehre wurde in der jüngsten Vergangenheit in intensiver Abstimmung mit den Parkhausbetreibern das Parkleitsystem erneuert. Um die Nutzer, die nicht auf andere Verkehrsmittel und P+R zurückgreifen, noch stärker auf dieses Parkraumangebot hin zu orientieren und den öffentlichen Straßenraum zu entlasten, sollen die Informationen über freie Parkraumkapazitäten möglichst umfassend und integriert zur Verfügung gestellt werden. Dazu muss die aktuelle Internetplattform Parkinfo Aachen überarbeitet werden und eine möglichst umfassende und direkte dynamische Information aller Parkplatzsuchenden angestrebt werden.

 

Zur weiteren Vorgehensweise schlägt die Verwaltung ein gestuftes Vorgehen vor:

 

Kurzfristig soll

-       ein Vorschlag zur Anpassung der Parkgebühren unter Berücksichtigung von Sonn- und Feiertagen,

-       die Anpassung der Bedienpflichtzeiträume im Umfeld des Aquis-Plaza und

-       die Umsetzung des kostenfreien Parkens für E-mobile

-       die Erneuerung der Internetplattform Parkinfo Aachen

erarbeitet werden.

 

Mittelfristig soll

-       die Zoneneinteilung der Bewohnerparkzonen überarbeitet,

-       weitere Bewohnerparkzonen zur Einrichtung vorgeschlagen,

-       das Parkraumangebot in den Parkhäusern in Abstimmung mit den Parkhausbetreibern optimiert und

-       das P+R-System weiter ausgebaut werden.

 

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Anlagen

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