Kenntnisnahme - FB 61/0335/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwaltung nimmt Radfahrerperspektive ein;Antrag der Fraktion Grüne vom 29.09.2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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21.01.2016
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Fraktion Grüne beantragt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung überall dort, wo Verwaltungshandeln bei der Ausführung von Aufgaben des laufenden Geschäftes wesentliche Auswirkungen auf den Verkehrsfluss und die Sicherheit des Radverkehrs hat, persönlich die Perspektive der Radfahrenden als Verkehrsteilnehmer vor Ort einnehmen sollen.
Bezogen auf die nachstehend aufgeführten Punkte sollen dadurch für die Radfahrer innerhalb des alltäglichen Verkehrsgeschehens Verbesserungen hinsichtlich des Verkehrsflusses und der Sicherheit erreicht werden:
- Behinderungen durch parkende Fahrzeuge
- Behinderungen durch Baustellen ohne sicher befahrbare Alternative Streckenführungen
- Behinderungen durch Veranstaltungen ohne Umleitung
- Mangelhafte Übersicht durch fehlenden Grünrückschnitt
- Bodenwellen, Löcher und Pflanzen in Radwegen und Straßen
- Mangelhafte Absenkungen bei Radwegen in Einmündungsbereichen und Kreuzungen
- Zuwachsende, verblichene, beschädigte, fehlende und falsche Beschilderung
Sachstandsbericht:
Die aufgelisteten Punkte betreffen eine Vielzahl verschiedener Bereiche innerhalb der Verwaltung. Mit der Beseitigung der störenden Faktoren sind daher verschiedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus diesen Verwaltungsbereichen beschäftigt.
Nach verwaltungsinternem Austausch ist hinsichtlich des ruhenden Verkehrs anzumerken, dass in den jeweiligen Stadtteilen regelmäßig Verkehrsüberwachungen vorgenommen werden. Dies erfolgt insbesondere zur Vermeidung von Verkehrsbehinderungen und beinhaltet hierbei auch die Kontrollen der Radwege, Schutz- und Radfahrstreifen. Wegen des ordnungswidrigen Parkens auf Radverkehrsanlagen wurden im Jahr 2015 mehrere hundert gebührenpflichtige Verwarnungen ausgestellt.
Die Außendienstkräfte werden gleichwohl nochmals sensibilisiert, die Kontrollen auf Radwegen zu intensivieren und bei Parkvorgängen, die Behinderungen für die Radfahrer beinhalten, Abschlepp- und Sicherstellungsmaßnahmen einzuleiten.
Sowohl Baustellen als auch Veranstaltungen werden innerhalb des Stadtgebietes unter Berücksichtigung der durch die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V. herausgegebenen Hinweisbroschüre für die Baustellenabsicherung im Bereich von Geh- und Radwegen, abgesichert.
Die Broschüre stellt eine Empfehlung dar und enthält spezielle auf die Bedürfnisse des Radverkehrs abgestimmte Regelungen, die bereits an zahlreichen Baustellen und bei vielen Veranstaltungen berücksichtigt wurden. Die Verwaltung ist bemüht dem Radfahrer eine Umleitungsstrecke zur Verfügung zu stellen, bzw. eine sichere Weiterfahrt auf der Fahrbahn zu ermöglichen. Unter Abwägung der Interessen aller Verkehrsteilnehmer und unter Berücksichtigung der Örtlichkeiten kann es trotzdem vorkommen, dass Radfahrer absteigen müssen. Nicht unerwähnt bleiben darf, dass bisweilen angeordnete Beschilderungen entweder vor Ort nicht oder nur unzureichend umgesetzt werden. Eine tägliche Kontrolle der Baustellen ist mit der vorhandenen Personalkapazität leider nicht möglich. Es erfolgt in der Regel eine Kontrolle nach Baustelleneinrichtung, im weiteren Verlauf wird derzeit auf Beschwerden der Bürger oder bei Gefahr in Verzug reagiert.
Vor dem Hintergrund ist zwar der Wunsch der Politik, vor einer jeweiligen Verkehrsanordnung die Örtlichkeit aus der Perspektive des Radfahrers zu bewerten durchaus nachvollziehbar, leider aber auch aufgrund der Personalkapazität nicht umsetzbar. Die entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden dennoch regelmäßig für die Belange der Radfahrer sensibilisiert.
Die in städtischer Baulast liegenden Radverkehrsanlagen werden ein- bis maximal zweimal jährlich in kleineren Abschnitten im unmittelbaren Nutzungsbereich freigeschnitten. Im Jahr 2015 ist eine gemeinsame Befahrung dieser Radverkehrsanlagen durchgeführt worden. Im Anschluss wurden Rückschnittarbeiten durchgeführt.
Eine optimale Einsicht aller Bereiche für den Radfahrer würde umfangreiche Gehölzentfernungen erforderlich machen. Hier ist eine Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde erforderlich.
Bezüglich der Oberflächenbeschaffenheit wird das gesamte Stadtgebiet durch Straßenbegeher des E 18 kontrolliert, die Schäden wie z.B. Bodenwellen oder Löcher werden dokumentiert und eine Instandsetzung wird veranlasst.
Anlässlich des Antrags wurden die Mitarbeiter des E 18 nochmals explizit darauf hingewiesen, ein besonderes Augenmerk auf die Belange des Radverkehrs zu werfen.
Was die Beseitigung von Mängeln an Absenkungen bei Radwegen in Einmündungsbereichen und Kreuzungen angeht, erfolgt keine regelmäßige und automatische Überprüfung. Während der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen werden derartige Mängel mit aufgenommen, geprüft und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten beseitigt.
Für die Überprüfung vorhandener Beschilderung und Markierung gibt es das gesetzliche Instrumentarium der Verkehrsschau. Die Verwaltung ist verpflichtet, in regelmäßigen Abständen die gesamte Beschilderung und Markierung des Stadtgebietes auf Erforderlichkeit, Rechtmäßigkeit, Sinnhaftigkeit, Sicherheit und Sauberkeit zu überprüfen. Aufgrund fehlender personeller Kapazitäten liegt die letzte flächendeckende Verkehrsschau jedoch mehrere Jahre zurück.
Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen diese Prüfung aber im Rahmen Ihrer normalen Außendiensttätigkeit durch, so dass eine sehr eingeschränkte Verkehrsschau erfolgt. Ziel muss sein, dauerhaft eine flächendeckende Verkehrsschau durchzuführen.
Im FB 61 findet in der zuständigen Abteilung 61/400 Straßenverkehr und Sondernutzungen derzeit eine Organisationsüberprüfung statt, in deren Verlauf auch die Frage der Personalbemessung geklärt werden wird.
Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass in den vergangenen Jahren eine Sensibilisierung der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der einzelnen Bereiche bereits erfolgt ist. Es wird aber insbesondere vor dem Hintergrund des steigenden Verkehrsaufkommens und der damit verbundenen
Notwendigkeit auch die Belange des Radfahrers mehr in den Fokus zu rücken, das Erfordernis der weiteren Sensibilisierung gesehen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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539,6 kB
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