Kenntnisnahme - FB 61/0338/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Verwaltung mit der Ausführungsplanung eines Kreisverkehrsplatzes gemäß der vorgelegten Gestaltungsvariante 2 mit überfahrbarer Mittelinsel und abgesetzter Querungsstelle in der Süsterfeldstraße vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zum Haushalt 2016 und der Genehmigung durch die Bezirksregierung zu beauftragen.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zum Haushalt 2016 und der Genehmigung durch die Bezirksregierung mit der Ausführungsplanung eines Kreisverkehrsplatzes gemäß der vorgelegten Gestaltungsvariante 2 mit überfahrbarer Mittelinsel und abgesetzter Querungsstelle in der Süsterfeldstraße.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Anlass

In der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg wurden am 05.12.2007 Maßnahmen zur Lösung verkehrlicher Probleme an der Einmündung Schurzelter Straße / Süsterfeldstraße gefordert. Am 21.08.2008 beschloss der Mobilitätsausschuss auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg „den vorgesehenen Planbereich der um zu planenden Verkehrsfläche bis zur Straße An der Ölmühle auszudehnen, vorrangig eine Planung zur Anlage eines Kreisverkehrs im Bereich der Hauptkreuzung zu erarbeiten, den Gehweg entlang der Süsterfeldstraße zu planen und die dafür notwendigen Haushaltsmittel bereitzustellen“.

 

Die Planung wurde an ein Ingenieurbüro vergeben, das in Zusammenarbeit mit der Verwaltung zwei Gestaltungsvarianten konzipiert hat.

 

2. Heutige Situation

Die Süsterfeldstraße, als Anbindung an den Toledoring, ist Bestandteil des Verkehrsstraßennetzes der Stadt Aachen und nimmt neben dem Erschließungsverkehr des Gewerbegebietes Süsterfeld und Süsterfeldstraße / Kackertstraße auch den überörtlichen Verkehr von und zur Autobahn auf. Die Schurzelter Straße ist als durchgehende Straße ausgebaut. Die Süsterfeldstraße stößt rechtwinklig darauf auf. Regelungstechnisch ist der Straßenzug Süsterfeldstraße / westliche Schurzelter Straße (Süsterfeldstraße bis Brunnenstraße) als abknickende Vorfahrtsstraße ausgewiesen; die östliche Schurzelter Straße (Süsterfeldstraße bis Roermonder Straße) wird untergeordnet auf die Vorfahrtstraße geführt.

 

Kfz-Belastungen und -Geschwindigkeiten:

Am 12.02.2008 wurde an der Einmündung der Süsterfeldstraße in die Schurzelter Straße eine Verkehrserhebung durchgeführt (vgl. Anlage 2). Von 07.00 bis 19.00 Uhr befuhren etwa 5.000 Kfz die Süsterfeldstraße (im Querschnitt) und ca. 3.200 Kfz (östlicher Arm) bzw. 4.500 Kfz (westlicher Arm) die Schurzelter Straße. Die Hauptfahrbeziehung ist mit etwa 1.600 Kfz je Richtung die abknickende Vorfahrt Süsterfeldstraße / westliche Schurzelter Straße. In der Spitzenstunde (07.30 bis 08.30 Uhr) beträgt die Kfz-Belastung der Einmündung in der Summe aller Zufahrten etwa 700 Kfz. Eine wesentliche Zunahme der Verkehre durch die Erschließung der Campus-Bereiche (Melaten und West) ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten.

 

Für die ausgewiesene Vorfahrtstraße ist eine Geschwindigkeit von 50 km/h vorgegeben. Der untergeordnete östliche Abschnitt der Schurzelter Straße ist in eine Tempo-30-Zone integriert. Als kurzfristige Maßnahme wurde 2008 wegen nicht ausreichender Fahrbahngriffigkeit ein auf 200 m begrenztes Tempo-30-Streckengebot mit Hinweis auf Schleudergefahr auf der abknickenden Vorfahrt eingerichtet. Gemäß Verkehrsanordnung ist zeitgleich mit der Asphaltdeckenerneuerung diese ausschließlich auf die fehlende Griffigkeit zurückzuführende Geschwindigkeitsbegrenzung wieder zu entfernen.

 

Vom 30.01.2015 bis zum 03.02.2015 wurde auf der Schurzelter Straße auf Höhe Hausnr. 50 (westlich der Einmündung Süsterfeldstraße) eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Über diesen Zeitraum betrug die Durchschnittsgeschwindigkeit 33 km/h (34 km/h in Richtung Seffent und 31 km/h in Richtung Laurensberg). Die höchste gemessene Geschwindigkeit war 85 km/h (in Richtung Seffent). Die Geschwindigkeit V85, die am ehesten das tatsächliche Fahrverhalten wiedergibt und von 85 % aller Fahrzeuge nicht überschritten wird, betrug 39 km/h. Der Anteil über 40 km/h lag bei 9,9 % (über 50 km/h: 1,4 %, über 60 km/h: 0,1%). Häufige Geschwindigkeitsverstöße konnten durch die Messung nicht bestätigt werden.

 

Der Mobilitätsausschuss hat in seiner Sitzung am 03.12.2015 auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg (Sitzung am 04.11.2015) beschlossen, dass als Sofortmaßnahme eine Einengung durch beidseitig vorgezogene Seitenräume angelegt werden soll. Dabei werden die Begrenzungslinien der Fahrbahn jeweils um 70 cm vorgezogen, so dass bei einer Restfahrbahnbreite von etwa 4,80 m Pkw-Begegnungsverkehr weiterhin möglich ist. Die Umsetzung soll 2016 erfolgen.

 

Fuß- und Radverkehr:

Ein straßenbegleitender Gehweg befindet sich an der nördlichen Seite der Schurzelter Straße. In der Süsterfeldstraße endet ein Gehweg mit Radfahrerfreigabe wegen eines dort vorhandenen Widerlagers des Eisenbahnviadukts etwa 40 m vor der Einmündung. Am 10.11.2015 wurden an der Querungsstelle des endenden Gehwegs Fußgänger- und Radfahrerquerungen gezählt. Morgens wurden maximal 47 Querungen (davon lediglich 2 Fußgänger) und nachmittags höchstens 39 Querungen (davon 6 Fußgänger) in einer Stunde gezählt. Der Großteil der querenden Radfahrer fuhren in bzw. kamen aus Richtung Laurensberg.

 

Unfallsituation:

Das Unfallgeschehen im Einmündungsbereich Süsterfeldstraße / Schurzelter Straße weist zwischen dem 01.01.2008 und dem 31.07.2014 insgesamt 4 Verkehrsunfälle mit Personenschaden auf (insgesamt 4 Leichtverletzte). Davon war ein Verkehrsunfall mit Radfahrerbeteiligung ohne Fremdeinwirken. Sonstige Unfälle / Bagatellunfälle werden in der Regel nicht erfasst, somit liegen auch keine entsprechenden Daten vor.

 

ÖPNV:

Der Bereich ist mit öffentlichem Nahverkehr durch die Linien 7 und 24 erschlossen, die den Linienweg über die Süsterfeldstraße - Schurzelter Straße Richtung Roermonder Straße und retour befahren.

 

Landschaftsplan / Baumbestand:

Der Planbereich liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans: hier gilt der Schutz von Bäumen, Hecken und Gehölzen. Am südlichen Fahrbahnrand der Schurzelter Straße, zwischen Einmündung und Hausnr. 27, befinden sich vier Eschen und drei Linden, die allesamt keine Schadensmerkmale aufweisen.

 

3. Planung

Basierend auf dem Beschluss des Mobilitätsausschusses vom 21.08.2008 wurde eine Umgestaltung der Einmündung zu einem Kreisverkehrsplatz geplant. Es wurden zwei Varianten erarbeitet, die sich im Wesentlichen auf die Lage der Querungshilfe in der Süsterfeldstraße unterscheiden.

 

In beiden Varianten wurde ein Kreisverkehr mit überfahrbarer Kreisinsel gewählt (Außendurchmesser 20 m und Innendurchmesser 8 m). Sogenannte Minikreisverkehre sind laut Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) u.a. geeignet, wenn die zulässige Geschwindigkeit auf allen zuführenden Straßen 50 km/h oder weniger beträgt, der Hauptstrom aus Abbiegern besteht und ansonsten eine abknickende Vorfahrt angeordnet wurde. Die Kapazität eines Minikreisverkehrsplatzes beträgt etwa 1.200 Kfz/h. Die Befahrbarkeit des hier geplanten Kreisverkehrs wurde mittels Schleppkurven für einen Lastzug nachgewiesen.

 

Die Zu- und Ausfahrten am Kreisverkehr sind durch Fahrbahnteiler getrennt. Im östlichen Arm der Schurzelter Straße ist am Fahrbahnteiler eine Überquerungsmöglichkeit für Fußgänger vorgesehen, die unmittelbar am Kreisverkehr als Fußgängerüberweg („Zebrastreifen“) ausgebildet wird (gemäß RASt 06 und städtischem Standard). Aufgrund der dortigen Fahrbahnaufweitung und des größeren Platzbedarfs durch den Kreisverkehrsplatz müssen 3 Eschen gefällt werden, die einen geringen Stammumfang haben. Die Untere Landschaftsbehörde stimmt der Entfernung der Bäume mit der Auflage zu, dass als Kompensationsmaßnahme nach Abschluss der Maßnahme straßenbegleitend 3 neue Bäume gepflanzt werden.

 

Der Gehweg am südlichen Fahrbahnrand der Schurzelter Straße wird - als Fortsetzung des Geh- und Radweges der Süsterfeldstraße - bis zum bestehenden Gehweg vor der Bebauung Hausnr. 27 fortgeführt. Für einen hierfür notwendigen Grunderwerb auf Höhe des Parkplatzes (Flurstück 875) besteht seitens der Eigentümer eine Bereitschaft für einen Grundstückstausch. Der Radverkehr wird im Bereich der beginnenden Tempo-30-Zone auf die Fahrbahn und ab dort gleichberechtigt mit dem Kfz-Verkehr geführt.

 

Die Planung zur Anlage eines Gehweges im westlichen Verlauf der Schurzelter Straße zwischen den Einmündungen An der Ölmühle und Süsterfeldstraße (gemäß dem Beschluss vom 21.08.2008) wurde u.a. wegen des Baumbestandes, der den Bestimmungen der Baumschutzsatzung unterliegt und im B-Plan-Gebiet „An der Ölmühle“ als Ausgleichsmaßnahme festgesetzt ist, nicht weiter verfolgt.

 

Variante 1:

In der ersten Variante wird der Geh- und Radweg der Süsterfeldstraße bis an den Kreisverkehr und dort mit Fahrbahnteiler und Fußgängerüberweg (bzw. Radfahrerfurt) über die Süsterfeldstraße geführt. Aus dem Kreisverkehr abbiegende Fahrzeuge sind gegenüber querenden Fußgängern und Radfahrern wartepflichtig.

 

 

Variante 2:

Die Querungsstelle für Fußgänger und Radfahrer in der Süsterfeldstraße befindet sich an der Stelle, an der der Geh- und Radweg auch heute endet, also etwa 20 bis 25 m abgesetzt vom geplanten Kreisverkehr. Im Bereich des Kreisverkehrs bleibt der Fahrbahnteiler überfahrbar, um die Befahrbarkeit durch Gelenkbusse zu vereinfachen. Da sich die Querungsstelle nicht unmittelbar am Kreisverkehrsplatz befindet, wird sie in dieser Variante nicht als Fußgängerüberweg ausgebildet. Nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) ist die Einrichtung eines Fußgängerüberweges bei der vorliegenden Kombination von Fußgängern und Verkehrsstärke auch sonst nicht möglich. Die Überquerung der Fahrbahn wird mit der Mitteltrennung erleichtert.

 

4. Kosten und Finanzierung

Die Baukosten für die Umgestaltung der Einmündung zum Kreisverkehrsplatz wurden im Rahmen der Vorplanung grob geschätzt. Demnach betragen sie für Variante 1 ca. 188.000 € und für Variante 2 ca. 206.000 €.

 

Zur Haushaltsplanung 2017 sollen die Planungsunterlagen nach § 14 GemHVO vorgelegt werden, sodass dann in 2017 die notwendigen Mittel im Haushalt zur Verfügung stehen.

 

Unabhängig von der Variantenauswahl wird durch den Umbau zum Kreisverkehr der Unterhaltungsaufwand für die befestigten Verkehrsflächen und die bestehenden Grünflächen steigen.

 

5. Fazit und Empfehlung

Die Planung wurde mit den verkehrslenkenden Dienststellen abgestimmt. Größere Kreisverkehre haben einen größeren Platzbedarf und dementsprechend auch deutlich höhere Kosten. Die Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit der Einmündung wird auch mit der Umgestaltung zum Minikreisverkehr sichergestellt. Mit der vorliegenden Planung werden in beiden Varianten ein Lückenschluss und eine gesicherte Führung der Fuß- und Radwege erzielt. Die Verwaltung empfiehlt aus Gründen der Verkehrssicherheit, die Planung für Variante 2 mit abgesetzter Querungsstelle in der Süsterfeldstraße weiterzuverfolgen. Diese bietet den Vorteil, dass insbesondere die Fahrzeuge, die von Seffent kommend den Kreisverkehr befahren, querende Fußgänger an der um etwa 20 m abgesetzten Furt besser sehen können. Bei der Furt am Kreisverkehr (Variante 1) könnte u.U. ein Fußgänger wegen der durch das Eisenbahnviadukt und die Kurvenlage eingeschränkten Sichtbeziehung leichter übersehen werden.

 

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

PSP-Element 5-120102-800-01400-300-1

investive Auswirkungen

Ansatz

2016*

fortgeschriebener Ansatz 2016

Ansatz

2017 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2017 ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

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Einzahlungen

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14.300

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+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

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Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben**

 

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konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2016

fortgeschriebener Ansatz 2016

Ansatz

2017 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2017 ff.

Folgekosten
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Folgekosten
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Ertrag

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Personal-/Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben**

 

Aktuell ist die Maßnahme im Haushaltsplanentwurf 2016 inkl. des Veränderungsnachweises mit Planungskosten in Höhe von 14.300 € für 2016 aufgenommen. Aus dem Haushaltsjahr 2015 stehen noch nicht verbrauchte Haushaltsmittel von 11.542,93 € zur Verfügung, für die eine Übertragung beantragt wird.

 

Aufgrund der fehlenden Planungstiefe sind die geschätzten Kosten in der dem Entwurf beigefügten „Übersicht über die aufgrund § 14 GemHVO nicht in die Investitionsplanung aufgenommenen Maßnahmen“ wie folgt enthalten:

 

 

finanzielle Auswirkungen

PSP-Element 5-120102-800-01400-300-1

investive Auswirkungen

Ansatz

2016

fortgeschriebener Ansatz 2016

Ansatz

2017 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2017 ff.

Einzahlungen

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

259.200

259.200

Ergebnis

0

0

259.200

259.200

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

PSP-Element 4-120102-813-3

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2016

fortgeschriebener Ansatz 2016

Ansatz

2017 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2017 ff.

Ertrag

0

0

0

0

Personal-/Sachaufwand

0

0

10.800

10.800

Abschreibungen

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0

13.500

13.500

Ergebnis

0

0

24.300

24.300

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

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Anlagen

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