Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 11/0107/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Steigende Flüchtlingszahlen;Zusätzliches Team in der Abteilung Soziale Leistungen (FB 50/200)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Beteiligt:
- Dezernat VI; Fachbereich Soziales und Integration
- Verfasst von:
- Frau Oldenburg/Herr Tönnes
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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21.01.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen, die
a) Einrichtung von 3 zusätzlichen Stellen im Sachbearbeitungsbereich nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) im Fachbereich Soziales und Integration, ausgewiesen nach Besoldungsgruppe A 10 ÜBesG bzw. EG 9 TVöD sowie die
b) Einrichtung einer zusätzlichen Stelle für die Teamleitung im Leistungsbereich nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) im Fachbereich Soziales und Integration, zunächst ausgewiesen nach Besoldungsgruppe A 11 ÜBesG bzw. EG 10 TVöD
im Rahmen der Beschlussfassung des Stellenplans 2016 zu beschließen.
Die Stelleneinrichtung erfolgt unter dem Haushaltsvorbehalt. Eine vorzeitige Besetzung bedarf der Zustimmung der Kämmerin.
Erläuterungen
Erläuterungen:
a) Stelleneinrichtungen im Umfang von 3,0 VZÄ für die Sachbearbeitung im Asylbewerberleistungs-bereich:
Der drastische Anstieg an Zuweisungen der Flüchtlinge ab Mitte Oktober 2015 wirkt sich nicht nur auf die Unterbringung der Flüchtlinge, sondern auch auf den Leistungsbereich nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) aus.
Während bis 2012 aufgrund einer fast statischen Fallzahl im Leistungsrecht nach dem AsylbLG eine angemessene Betreuung mit Personal im Umfang von 3,0 VZÄ gewährleistet werden konnte, ergaben sich in den weiteren Jahren deutliche Fall- und infolge dessen auch Personalzuwächse. Mit Beschluss des Verwaltungsvorstands vom 25.08.2015 und des Personal- und Verwaltungsausschuss vom 01.10.2015 wurde u.a. die Einrichtung von 3 weiteren Planstellen für Sachbearbeitung im AsylbLG vorgesehen, um Stabilität in diesen Leistungsbereich zu bringen. Diese Stabilität ist in Anbetracht einer weiteren deutlichen Fallsteigerung von Oktober bis November 2015 um über 500 Fälle nahezu obsolet.
Per 25.11.2015 waren insgesamt 1.230 Fälle nach dem AsylbLG zu betreuen. Die Tendenz ist weiter steigend. Bei einer durchschnittlichen Fallzahl von 140 Fällen je VZÄ ermittelt sich ein Personalbedarf von 8,8 VZÄ, aufgerundet 9 VZÄ. Diesem Bedarf stehen z.Zt. 6 VZÄ gegenüber, so dass sich ein zusätzlicher Stellenbedarf von 3,0 VZÄ ergibt. Die zeitnahe Gestellung überplanmäßigen Personals ist geeignet, den Bedarf kurzfristig zu decken. Jedoch ist in Anbetracht der weltweiten Flüchtlingsproblematik nicht nur von einem vorübergehenden, sondern von einem längerfristigen Personalbedarf auszugehen, so dass beabsichtigt ist, hierfür entsprechende Planstellen einzurichten. Die Stellen sind nach A 10 ÜBesG, alternativ nach EG 9 TVöD auszuweisen.
b) Stelleneinrichtung im Umfang von 1,0 VZÄ für die Teamleitung im Leistungsbereich nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Der Leistungsbereich nach dem AsylbLG ist derzeit organisatorisch dem Team FB 50/210 zugeordnet. Neben den Leistungen nach dem AsylbLG sind in diesem Team auch Grundsatzangelegenheiten, Hilfen nach § 74 SGB XII, die Wohnungssicherungshilfe und die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz verortet.
Die Leitung des Teams FB 50/210 obliegt zurzeit der Abteilungsleitung in Personalunion.
Mit der Einrichtung von 3 weiteren Sachbearbeitungsstellen erhöht sich die Leitungsspanne auf insgesamt 16 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Sie überschreitet damit nicht unerheblich die Leitungsspannen der Teams FB 50/220 und FB 50/230, die für die Grundsicherung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt zuständig sind.
Aufgrund der gegebenen Flüchtlingssituation und den hieraus erwachsenen Erfordernissen an flexiblen Lösungen in der Leistungserbringung innerhalb der Abteilung FB 50/200, aber auch abteilungsübergreifend, ist die Abteilungsleitung nicht mehr in der Lage, beide Funktionen in Personalunion auszuüben.
Durch Schaffung einer separaten Teamleitung für den Leistungsbereich nach dem AsylbLG wird einerseits die Qualität in der Leistungserbringung und deren Rechtmäßigkeit gesichert, andererseits auch die qualitativ hochwertige Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die Teilabgabe der Teamleitung für die Leistungen nach dem AsylbLG versetzt zudem die Abteilungsleitung in die Lage, ihre Funktion, aber auch die bei ihr verbleibende Teamleitung für die Sachgebiete „Besonderen Hilfen“ wahrzunehmen.
Die Teamleitungsfunktion ist, vorbehaltlich einer noch vorzunehmenden Bewertung, zunächst nach A 11 ÜBesG, alternativ EG 10 TVöD auszuweisen.
Durch die Teilabgabe der Teamleitung für den Leistungsbereich nach dem AsylbLG und deren Herauslösung aus der bisherigen organisatorischen Struktur des Teams FB 50/210 wird die Bildung eines neuen Teams „Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)“ unumgänglich. Das Team erhält die Organisationsziffer FB 50/240.
Die zukünftige Organisation der Abteilung FB 50/200 ist dem beigefügten Organigramm zu entnehmen.
Der Gesamtpersonalrat wird gemäß § 75 Nr. 1 LPVG mit Übersendung einer Durchschrift dieser Vorlage angehört. Zudem werden der Personalrat der Allgemeinen Verwaltung, das Gleichstellungsbüro sowie die Schwerbehindertenvertretung informiert.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2016* (lt. HH-Plan 2015) | Fortgeschriebener Ansatz 2016 | Ansatz 2017 ff. (lt. HH-Plan 2015) | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) |
Ertrag | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
Personalaufwand | 0,00 € | 297.900,00 € | 0,00 € | 893.700,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
Abschreibungen | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
Ergebnis | 0,00 € | 297.900,00 € | 0,00 € | 893.700,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -297.900,00 € | -893.700,00 € |
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| Deckung vorhanden | Deckung vorhanden | ||||
Durch die Einrichtung der insgesamt zusätzlichen 4 Planstellen entstehen Personalmehrkosten in Höhe von 297.900,00 Euro jährlich zzgl. IT- und Gemeinkosten, ermittelt auf Basis der KGST-Werte für 2014/ 2015.
Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2016 ff. eingeplant.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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83,4 kB
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