Entscheidungsvorlage - FB 61/0348/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, auf Grundlage der vorliegenden Planung 2011_009_L und 2011_009_RQ den Ausführungsbeschluss für die Schillerstraße zu fassen und die Haushaltsmittel für die Umsetzung im Rahmen der Haushaltsplanberatungen in 2016 und 2017 haushaltsneutral zur Verfügung zu stellen.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er fasst  auf  Grundlage der Pläne 2011_009_L und 2011_009_RQ den Ausführungsbeschluss für die Erneuerung der Schillerstraße und beschließt die Haushaltsmittel für die Umsetzung im Rahmen der Haushaltsplanberatungen in 2016 und 2017 haushaltsneutral zur Verfügung zu stellen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Anlass

In der Schillerstraße Hs Nr. 25 befindet sich ein Seniorenheim, eine Arztpraxis, eine Praxis für Physiotherapie und eine Apotheke. Deshalb wird schon seit Jahren an dieser Stelle ein barrierefreier Ausbau der umliegenden Gehwege als dringend erforderlich erachtet.

Der Gehweg hat streckenweise eine Querneigung von über 10 %, was die Nutzung mit Rollatoren und Rollstühlen stark beeinträchtigt.

Für Blinde und gehbehinderte Menschen gibt es keine sichere barrierefreie Querungsmöglichkeit.

Zudem sind die Gehwege und die Fahrbahn in einem dringend erneuerungsbedürftigen Zustand.

Zwischen Hs Nr. 20 und dem Spielplatz kommt es bei starken Regenereignissen zu einem Rückstau in den Abläufen und somit zur Überschwemmung der Fahrbahn und Gehwege.

 

Bestand

Im Bereich Hs Nr. 20 bis zum Spielplatz verläuft die Eigentumsgrenze diagonal durch den baulich vorhandenen Gehweg. Der hintere Bereich (Flur 46, Flurstücks Nr. 95,96 und 114) des Gehwegs ist in Privatbesitz und der zur Fahrbahn angrenzender Bereich (Flurstück Nr. 115) in städtischem Besitz. Der Eigentümer des Flurstücks Nr. 114 hat erklärt, dass er nicht bereit ist, das in den Gehweg reichende Teilstück zu verkaufen. Deshalb wurde eine alternative Lösung geplant, die ohne diesen Grundstücksteil realisierbar ist.

Die im Gehweg liegende Fläche des Flurstück Nr. 96 kann nach Absprache mit dem Eigentümer von der Stadt erworben werden. Eine Anfrage wird zurzeit bearbeitet.

Im heutigen Bestand hat der  Gehweg  ein Gefälle von 4,8 % bis 10 % und eine Bordhöhe von abschnittsweise 15 cm. Gehweg und Fahrbahnen sind in einem erneuerungsbedürftigen Zustand.

Die derzeitige praktizierende Parkregelung schränkt die nutzbare Gehwegbreite teilweise bis auf 90 cm ein.

Die Versorgungsleitungen verlaufen unterhalb des nördlichen Gehwegs. Der Mischwasserkanal  verläuft unterhalb des südlichen Gehwegs, daraus erfolgend kann kein zusätzlicher Baum eingeplant werden.

Derzeit bestehen in der Schillerstraße 36 Parkstände. Aus der neuen Planung heraus ergeben sich 32 Parkstände.

 

Planung

Die Schillerstraße wird ab Hs Nr. 20 bis zum Kreuzungsbereich Goethestraße auf einer Länge von 140 m komplett erneuert.

Der neue Querschnitt erhält beidseitige 2,55 m breite Gehwege und 2,00 m breite Parkstreifen mit insgesamt 32 Parkständen. Die Fahrbahn wird 6,00 m breit mit einem einseitigen Quergefälle und erhält beidseitig eine 50 cm breite Rinne.

 

Aufbau

Fahrbahn RSto 12, Zeile 1, Bauklasse 10Parken

  4 cmAsphaltdeckschicht  8 cmBetonsteinpflaster 10/20 anthrazit

  8 cmAsphaltbinder3-5 cmBrechsand-Splittgemisch 0/5

14 cmAsphalttragschicht20 cmhydr. gebundene Tragschicht 0/45

39 cmFrostschutzschicht 0/4523 cmFrostschutzschicht 0/45

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65 cmGesamt55 cmGesamt

 

Bodenaustausch

 

GehwegTaktiler Leitstreifen

  8 cmBetonsteinplatten 30/30  8 cmRippenplatte 30/30 anthrazit

3-5 cmBrechsand-Splittgemisch 0/53-5 cmBrechsand-Splittgemisch 0/5

15 cmhydr. gebundene Tragschicht 0/4515 cmhydr. gebundene Tragschicht 0/45

13 cmFrostschutzschicht 0/4513 cmFrostschutzschicht 0/45

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

40 cmGesamt40 cmGesamt

 

Entwässerung

An Station 0+13,00 m wird der bestehende Ablauf erneuert und mit einem Muldenaufsatz versehen.

Im Tiefpunkt bei Station 0+40,00 m werden 2 Abläufe jeweils separat an die bestehende Kanalleitung angeschlossen.

Hinzu kommen 3 weitere neue Abläufe auf der südlichen Fahrbahnseite und 1 neuer Ablauf auf der nördlichen Seite an Station 0+130,00 m. Insgesamt werden 7 neue Abläufe eingebaut.

 

Barrierefreiheit

An Station 0+45,00 m ist eine barrierefreie Querung für Fußgänger vorgesehen.

Kreuzungsbereiche und Gehwege werden mit taktilen Leitelementen und geteilten Überwegen ausgestattet. Aufgrund der Außengastronomie an Hs Nr. 50 wird der taktile Leitstreifen mittig im Gehweg angelegt.

 

Kosten und Finanzierung

In einem ersten Planungsschritt war davon ausgegangen worden, dass der angestrebte barrierefreie Zustand sich durch einseitige, kleinere Anpassungsmaßnahmen herstellen lassen könnte. Für diese Anpassungsmaßnahmen waren Kosten in Höhe von 84.000 € kalkuliert und zum Haushalt 2016 angemeldet worden. Da noch nicht die notwendige Planungstiefe erreicht war, wurde die Maßnahme in die §14 GemHVO-Liste aufgenommen und sollte im Rahmen der Veränderungsnachweisung als regulärer Ansatz für 2016 in den Haushalt verlagert werden.

Im Zuge der weiteren Bearbeitung stellte sich heraus, dass die geplanten Anpassungsmaßnahmen aufgrund der Höhenverhältnisse und der Grundstückssituation nicht durch einen Umbau der Nebenanlagen zu erreichen sind. Da wegen des Allgemeinzustands eine Erneuerung sinnvoll ist, wird ein Komplettausbau geplant. Die Kosten hierfür wurden mit 378.000 € ermittelt.

Um die Durchführung der Maßnahme ab 2016 zu ermöglichen, empfiehlt die Verwaltung, die benötigten Mittel im Rahmen der Haushaltsplanberatungen haushaltsneutral, aufgeteilt auf die Jahre 2016 und 2017, zur Verfügung zu stellen.

Zur Deckung können die folgenden Positionen herangezogen werden:

 

2016

investiv:

5-120102-100-00900-300-1 - 78520000: Rombachstraße / Vennbahnweg, Erschließung96.000 €

 

davon

für Kostenart 7852000090.000 €

für Kostenart 783500005.000 €

für Kostenart 783100001.000 €

 

Bei dieser Maßnahme steht nach derzeitiger Planung in 2016 die Herstellung der Baustraße an, der verbleibende Ansatz ist hierfür ausreichend.

 

konsumtiv:

4-120102-947-2 - 52910000: Kleinmaßnahmen im Straßenraum9.000 €

davon

für Kostenart 525600005.000 €

für Kostenart 523500004.000 €

 

2017

investiv:

5-120102-800-01500-300-1 - Karl-Friedrich-Str., Umbau

Kostenart 78520000162.000 €

Kostenart 783500009.000 €

Kostenart 783100001.800 €

 

In gleicher Höhe wird die Verpflichtungsermächtigung der Maßnahme Karl-Friedrich-Str., Umbau für die Maßnahme Schillerstraße in Anspruch genommen.

 

konsumtiv:

4-120102-804-5 - Karl-Friedrich-Str., Umbau

Kostenart 523500007.200 €

Kostenart 525600009.000 €

 

Die Bereitstellung der Mittel unterliegt dem Vorbehalt der Haushaltsbeschlussfassung durch den Rat und der Genehmigung des Haushalts durch die Bezirksregierung.

 

Für die Maßnahme können Erschließungsbeiträge nach den §§ 127 ff. BauGB erhoben werden.

Voraussetzung ist, dass die für den regelkonformen Ausbau notwendigen Flächen erworben werden.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

PSP-Element 5-120102-000-08800-300-1

4-120102-057-7

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2016*

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.*

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

76.800

172.800

0

172.800

80.000

360.000

Ergebnis

-76.800

-172.800

0

-172.800

-80.000

-360.000

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-96.000

-172.800

 

 

 

Deckung ist gegeben

 

Deckung ist gegeben

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2016*

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.*

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

 

 

 

 

 

 

Personal-/

Sachaufwand

3.200

7.200

0

7.200

 

 

Abschreibungen

4.000

9.000

0

9.000

 

 

Ergebnis

-7.200

-16.200

0

-16.200

 

 

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-9.000

-16.200

 

 

 

Deckung ist gegeben

 

Deckung ist gegeben

 

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Anlagen

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