Entscheidungsvorlage - FB 20/0048/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Haushaltssatzung 2016 unter Einbeziehung:

  1. der Veränderungsnachweisungen zum Haushaltsplanentwurf 2016
  2. der in der Sitzung beschlossenen Veränderungen
  3. der haushaltsneutralen Verteilung der Abschreibungs- und Sonderposten- sowie der Personalkostenaufteilung

zu beschließen.

 

In Vertretung

 

 

Grehling

 

 

Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Haushaltssatzung 2016 unter Einbeziehung:

  1. der Veränderungsnachweisungen zum Haushaltsplanentwurf 2016
  2. der in der Sitzung beschlossenen Veränderungen
  3. der haushaltsneutralen Verteilung der Abschreibungs- und Sonderposten- sowie der Personalkostenaufteilung

 

 

 

 

Philipp

Oberbürgermeister

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Erläuterungen

Erläuterungen:

I. Beratungsgrundlagen

Am 21.10.2015 wurde der Haushaltsplanentwurf 2016 mit seinen Anlagen in den Rat der Stadt Aachen eingebracht. Zusätzlich wurden den Fraktionen und den Fachausschüssen die ausschussbezogenen, kontenscharfen Auswertungen für alle Ratsmitglieder zur Beratung zur Verfügung gestellt.

Darüber hinaus wurden den Fraktionen sowie den nicht fraktionszugehörigen Ratsmitgliedern und den Fachausschüssen eine 1. ausschussbezogene und kontenscharfe Veränderungsnachweisung zum Haushaltsplanentwurf 2016 zur Verfügung gestellt.

Für die Beratung im Finanzausschuss und im Rat wird insoweit auf diese Unterlagen verwiesen.

 

Die zwischenzeitlichen Veränderungen der Verwaltung, die aus zeitlichen Gründen nicht in den Fachausschüssen behandelt werden konnten, sowie die Beschlüsse der Fachausschüsse sind dieser Vorlage als

 

- Anlage 1: 2. Veränderungsnachweisung für den Ergebnis- und konsumtiven Finanzplan bzw.

- Anlage 2: 2. Veränderungsnachweisung für den Investitionsplan

 

beigefügt. Die Haushaltspositionen, die zum unmittelbaren Zuständigkeitsbereich des Finanzausschusses gehören, sind vollständig, also inkl. der bereits an die Fraktionen versendeten Veränderungen, enthalten.

 

Der jeweiligen Haushaltsposition kann die Veränderungshistorie anhand einzeln dargestellter Zeilen entnommen werden.

 

Außerdem wird Ihnen unter Berücksichtigung der bisher vorliegenden Veränderungen die

 

- Anlage 3: Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals

 

zur Verfügung gestellt.

 

Ergänzend werden Ihnen als Anlage beigefügt:

 

- Anlage 4: Liste der aufgrund § 14 nicht eingeplanten Investitionsmaßnahmen

- Anlage 5: veränderte Produktbeschreibungen inkl. Zielen und Kennzahlen

 

II. Weiteres Vorgehen

Wie bereits in der Finanzausschusssitzung am 01.12.2015 mitgeteilt, lag ungeachtet der Einsparbemühungen auf der Grundlage des zum damaligen Zeitpunkt gegebenen Planungsstandes kein genehmigungsfähiger Haushalt vor, da der zulässige Eigenkapitalverzehr von weniger als 5 % in zwei aufeinander folgenden Jahren nicht erreicht werden konnte.

Hierzu führten neben erhöhten Bedarfen im Bereich der Flüchtlingsunterbringung und dem vorgesehenen „10 KiTa-Programm“ und den damit einhergehenden Folgekosten, insbesondere notwendige Korrekturen der Gewerbesteuererwartungen in der Höhe zwischen 8 Mio. Euro und 9,3 Mio. Euro.

Die im Gegenzug ebenfalls erwarteten Verbesserungen durch eine erhöhte Flüchtlingspauschale durch das Land, erhöhte KiBiz-Pauschalen und insbesondere durch historisch hohe Erwartungen an die Schlüsselzuweisung (basierend auf der Modellrechnung des Landes) in den Folgejahren, konnten diese unerwarteten Verschlechterungen nicht gänzlich ausgleichen.

 

Neben den o.g. Verbesserungen konnten nach nochmaliger Prüfung der bisherigen Planung diverse weitere positive Anpassungen vorgenommen werden. So wurde beispielsweise im Bereich des Beteiligungscontrollings die erwartete Konsortialzahlung an die vorläufige Wirtschaftsplanung der ASEAG angepasst, was einer Verbesserung von zwischen 0,8 und 1,1 Mio. Euro pro Haushaltsjahr entspricht. Zudem konnten diverse Aufwandspositionen, darunter auch die Zinsen für Kredite, und die Spielbankabgabe nach nochmaliger Prüfung an die Rechnungsergebnisse angepasst werden.

 

Im Ergebnis liegt damit nunmehr zwar ein formal genehmigungsfähiger Haushalt vor, der jedoch den zulässigen Eigenkapitalverzehr von 5% nur minimal (Differenz zum zulässigen Eigenkapitalverzehr von zwischen rund 40.000 Euro und 150.000 Euro in den mittelfristigen Planjahren) unterschreitet.

 

In Anbetracht eines Gesamtaufwandsvolumens von über 900 Mio. Euro und einem voraussichtlichen Jahresdefizit zwischen rund 36 Mio. Euro im Jahr 2016 bis rund 32 Mio. Euro in 2019 schätzt die Verwaltung die Differenzen zum maximal zulässigen Eigenkapitalverzehr, die in der mittelfristigen Planung in jedem Jahr weniger als 150.000 Euro betragen, auch vor dem Hintergrund der geplanten Nettoneuverschuldung von rund 4,5 Mio. Euro im Jahr 2016, nicht als solide planerische Grundlage zum Erhalt der finanziellen Handlungsfähigkeit ein.

Die kommunalrechtliche Genehmigung durch die Bezirksregierung erscheint auf dieser Basis fraglich.

 

Ergänzend zur den bisherigen Einsparbemühungen schlägt die Verwaltung daher vor, die Veränderungen der

 

- Anlage 6: Einsparvorschläge

 

in die Veränderungsnachweisung aufzunehmen, um die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes zu sichern.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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0

0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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